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Susanne Schaper

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 19. Juli 2023 titelte die „Sächsische Zeitung“: „Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht?“ Und weiter: „Das Schreiben des Heimes bereitet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen regelmäßig Bauchschmerzen: Schon wieder steigt die Zuzahlung zum Heimplatz. In Sachsen werden pro Monat durchschnittlich 2 387 Euro fällig“. Die Preise in unseren Heimen sind stark gestiegen, die Renten aber leider nicht. Was passiert also, wenn der Brief mit der Erhöhung der Pflegeheimkosten kommt, die Rente nicht mehr ausreicht und das eigene Vermögen aufgebraucht ist? Dann wird geprüft, ob der Ehepartner oder die Familie einspringen können. Zum Schluss bleibt nur der Gang zum Amt für die Beantragung von Wohngeld-Plus oder Hilfe zur Pflege. Der Titel der ARD vom 04.04.2023 trifft es sehr gut: Steigende Kosten machen das Pflegeheim für viele zur Armutsfalle. Das ist unwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen endlich etwas tun, um diese Menschen zu entlasten. Aus diesem Grund haben wir heute wieder einmal einen Antrag für eine solidarische Pflegeversicherung vorgelegt. Da uns durchaus klar ist, dass das Sachsen nicht allein beschließen kann, fordern wir in Punkt 1, dass gegenüber der Bundesregierung und mit eigenen Initiativen im Bundesrat mit Nachdruck darauf hinzuwirken ist, die Pflegeversicherung von einer Teilversicherung zu einer Vollversicherung umzuwandeln. Alle pflege- und versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Ausbildungskosten, sind als gesamtgesellschaftlich zu leistende Aufgabe aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren und nicht wie jetzt durch die zu pflegenden Personen. Weiter fordern wir sicherzustellen, dass die aufzubringenden Eigenanteile auf einen unmittelbar am Einkommen der Betroffenen orientierten Höchstbetrag begrenzt werden: eine Eigenanteil-Kappung. Das heißt, wer eine gute Rente hat, kann durchaus mehr beitragen, aber auch umgekehrt. Niemand soll überlastet werden. Die notwendigen Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen in Sachsen sollen mit einem Plan zukünftig durch den Freistaat Sachsen unterstützt werden. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Angehörige schnell und wirksam Pflegevollversicherung einführen! der Fraktion DIE LINKE Sie werden jetzt sicherlich sagen, dass wir dieses Thema ständig bringen – richtig. Wir werden dieses Thema auch immer wieder auf die Tagesordnung setzen, und zwar so lange, bis sich etwas ändert, weil die betroffenen Menschen sonst kein Gehör finden. Wir stehen mit unserer Forderung nach einer Pflegevollversicherung schon lange nicht mehr allein. So schrieben verschiedene Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische, die AWO und die Volkssolidarität zusammen mit den Gewerkschaften kürzlich in einem Aufruf: „Die Konstruktion der Pflegeversicherung wird den heutigen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Die Pflegeversicherung verfehlt zunehmend ihr originäres zentrales Ziel – die Verhinderung von pflegebedingter Sozialhilfeabhängigkeit – und damit ihre Legitimation. Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass das Risiko, im Falle von Pflegebedürftigkeit von Armut betroffen zu sein, weiter steigt.“ Auch aktuelle Studien wie die der DAK von Anfang dieses Jahres sind alarmierend. Ich zitiere: „Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau.“ Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Ökonomen Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Trotz deutlich gestiegener Alterseinkünfte wird der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, im Laufe des Jahres wieder auf ein Drittel anwachsen und bis 2026 voraussichtlich 36 % betragen. Schauen wir uns die Zahlen doch einmal genau an. Nach einer aktuellen Anfrage meiner Partei im Bundestag liegt die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren im Osten im Schnitt bei 1 403 Euro, in Sachsen bei 1 390 Euro. Erklären Sie mir bitte einmal, wie man davon eine Zuzahlung von durchschnittlich rund 2 400 Euro im ersten Aufenthaltsjahr leisten soll? Selbst bei den höchsten Entlastungsbeiträgen, und zwar nach 36 Monaten, liegen die monatlichen Eigenanteile mit durchschnittlich 1 500 Euro immer noch deutlich über den Renten. Schauen wir einmal in die Kommunen, die am Ende der Kette einspringen müssen. Ich nenne das Beispiel Chemnitz: Zum 31.12.2022 haben in Chemnitz 561 Personen Hilfe zur Pflege beantragt und erhalten. Die Stadt hatte dadurch Aufwendungen für Grundsicherungen in Höhe von rund 230 000 Euro, für Hilfe zum Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen von 180 000 Euro und für Hilfe zur Pflege von 3,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2023 plant die Stadt rund 4,3 Millionen Euro und für das Jahr 2024 5,6 Millionen Euro ein. Die Tendenz ist somit weiter steigend. Die Zahlen zeigen, dass wir die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Problem einfach allein lassen. In einer Kleinen Anfrage habe ich nachgefragt, ob die Staatsregierung ein Pflegewohngeld für Sachsen plant. Scheinbar ist das noch ein Geheimnis, da die Frage mit folgendem Satz beantwortet wurde: „Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie einen noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess berührt.“ Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, das Herz, aber vor allem den Geldbeutel von Herrn Vorjohann zu öffnen. Wie steht es in der Bibel? „Man gebe dir, was dein Herz begehrt, und erfülle alles, was du dir vornimmst!“, so im Psalm 20,5. Das sollte doch das Motto der CDU hier sein. (Heiterkeit im Saal) – Na ja, jetzt habe ich wenigstens Ihre Aufmerksamkeit; das ist doch schon sehr viel wert. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Zum Schluss müssen es doch wieder die Kommunen ausbaden. Diese haben aber durchaus andere Sorgen und sind sowieso schon am Limit. Allen, die sich jetzt beschweren, dass die Pflegeversicherung nun einmal eine Teilversicherung sei und man doch privat vorsorgen solle, sei gesagt, dass ein großer Teil keinen Cent übrig hat, um privat vorzusorgen. Das ist eine Realität in diesem Land. Zum Schluss zahlen wir es so oder so. Die Gelder in den Kreisen und Städten kommen auch vom Steuerzahler. So könnten sie aber endlich alle in eine Vollversicherung einzahlen, und den betroffenen Menschen wäre der unwürdige Gang zum Amt im Alter erspart. Altern in Würde ist eine vernünftige Pflege und darf nicht vom Geldbeutel des Betroffenen oder dessen Familie abhängen. Es kann doch nicht angehen, dass die Heimbewohner oder deren Familien die zwingend notwendigen Investitionen, auch die Kosten der Ausbildung, einzig und allein aus eigener Tasche bezahlen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, versuchen Sie bitte nicht wieder, sich damit herauszureden, dass es eine Bundesangelegenheit ist. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Sie können durch den Bundesrat durchaus Einfluss nehmen. Wir sind es den Menschen, die ihr ganzes Leben für Sachsen und in Sachsen gearbeitet haben, schuldig. Denn jede und jeder hat das Recht, in Würde zu altern. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper eröffnete die erste Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge. Bitte schön.

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