Christian Piwarz
Ich bin bei dem Thema immer wieder überrascht. Im parlamentarischen Bereich erwarte ich die Diskussion darüber. In der Öffentlichkeit finde ich manchmal die Vehemenz, die damit verbunden ist, schon überraschend. Aber gut, sei es drum. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es eine Verschärfung gibt, wie Sie es darstellen. Ich halte es eher für eine konsequente Fortschreibung dessen, was wir vor zwei Jahren für die sächsischen Schulen und das, was dort gelten soll, klargestellt haben. Wir haben sehr deutlich gemacht – und das will ich an der Stelle noch einmal betonen –, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung insbesondere für Schulen gelten. Wir haben in unserem Erlass damals und auch heute deutlich gemacht, dass es insbesondere die Schriftsprache betrifft. Wir haben gerade in den letzten beiden Jahren festgestellt, dass wir an vielen Stellen immer noch Wildwuchs durch verschiedenste Schreibweisen haben. Sie wissen, wie viele unterschiedliche Varianten – je nachdem, welches Sonderzeichen man als erstes auf der Tastatur findet, so kommt es mir bisweilen vor – vorherrschen. Wir haben gesagt: Wir wollen eine Vereinheitlichung. Da wir gesagt haben, es gelten die Regeln, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung empfohlen werden, gilt das natürlich auch für die Partner und Partnerinnen des Kultusministeriums, mit denen wir zusammenarbeiten, um dort auch Einheitlichkeit zu gewährleisten. Das ist im Prinzip der Kern des Ganzen. Das, was einige darin sehen wollen, dass wir möglicherweise bestimmte Partner herausnehmen wollen, ist nicht der Fall. Wir sind sehr interessiert daran, Partnerschaften dort fortzuführen, wo sie eine gute Arbeit gezeigt haben. Aber wir erwarten schon, dass die Regeln, denen wir uns alle gemeinsam unterwerfen, in dem Bereich gelten. Nichts weiter haben wir dort festgeschrieben. Wie gesagt: Das gilt vor allem für die Schriftsprache. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Als Nächstes die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollegin Melcher, bitte schön.
