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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Vielen Dank, Herr Präsident. Noch einmal vielen Dank, Herr Staatsminister. Mit Blick auf die Uhr würde ich gern noch zu einem anderen Thema schwenken, weil ich nicht weiß, ob wir in eine dritte Runde kommen. Für uns ist das eher ein brisantes Thema. Es geht um den Erlass zur geschlechtergerechten Sprache, der Anfang der Sommerferien bekannt geworden ist. Sie können sich sicherlich daran erinnern, dass wir darüber auch im Hohen Hause diskutiert haben und wir als Fraktion diese Empfehlung, die vor einigen Jahren veröffentlicht wurde, eher nicht so gut fanden. Das können Sie sich vorstellen. Aber wir konnten damit irgendwie leben. Jetzt ist dieser Erlass herausgekommen, der unserer Meinung nach eine relativ starke Verschärfung dessen ist, was vorher in der Empfehlung gestanden hat, und zwar explizit im Hinblick darauf, was die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner an den Schulen betrifft, die bestimmte Angebote gewährleisten. Da wird gesagt, dass man sich vertraglich binden muss. Meine erste Frage ist: Warum gibt es diese krasse Verschärfung? Die Zweite ist: Ist es sicher – wir haben darüber diskutiert –, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, einen solchen Erlass an die Schulen zu geben? Das würde mich interessieren. Danke schön.

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