Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Ruhe und die Vernunft in einer solchen Situation zu bewahren, ist nicht immer leicht. Doch daran bemisst sich die Frage, wie jeder mit seiner ihm gegebenen Verantwortung umgeht. Da gebe ich Sabine Friedel völlig recht. Daher nenne ich die Fakten, wie sie sich für das Sozialministerium darstellen: Der Rechnungshof hat den Vollzug der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ in den Jahren 2016 bis 2019 äußerst intensiv geprüft. Die Prüfung selbst ist abgeschlossen. Das Verfahren läuft jedoch noch. Über die Art und den Zeitpunkt der Veröffentlichung der abschließenden Prüfergebnisse bestimmt allein der Rechnungshof. Daher kann ich hier für die Staatsregierung zu inhaltlichen Punkten noch keine Stellung beziehen. Zusammenfassend kann ich jedoch festhalten, dass der Rechnungshof im Rahmen des bislang internen Prüfverfahrens umfangreiche Kritik an der Konzeption und dem Vollzug der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ in den Jahren 2016 bis 2019 übt. Dass es im damaligen Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration nicht gelungen ist, die Rechtmäßigkeit des Förderverfahrens in all seinen Phasen und zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, bedauere ich sehr. Mein Haus stellt sich damit der Verantwortung; denn wir haben ein großes Interesse an einem ehrlichen, offenen und klaren Umgang mit der Situation. Deshalb haben wir – erstens – unsere abschließende und umfangreiche Stellungnahme bereits gestern, und zwar deutlich vor dem vom Rechnungshof gesetzten Termin, abgegeben. Zweitens. Schon seit 2017 – und erst recht in den letzten Monaten – haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Vollzug zu verbessern. Wir haben die Richtlinie mehrfach überarbeitet. Wir haben Anwendungshinweise erlassen. Wir haben uns umfassend fortgebildet und personell aufgestockt. Wir haben eine umfangreiche Gefährdungsund Risikoanalyse im gesamten Ministerium durchgeführt und die Entscheidungsdokumentation sichergestellt. Deshalb haben wir – drittens – gemeinsam mit dem Rechnungshof eine grundsätzliche Novellierung der Förderrichtlinie und des Förderkonzepts erarbeitet. Diese Novellierung läuft seit Jahresbeginn und steht kurz vor dem Abschluss. Mit all diesen Maßnahmen haben wir alles dafür getan, die Rechtmäßigkeit unseres Verwaltungshandelns sicherzustellen und den hohen Anforderungen des Rechnungshofes zu genügen; denn man muss sich darauf verlassen können, dass geltendes Recht von der Verwaltung richtig angewendet wird. Es ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz schmaler Grat zwischen schnellem und unbürokratischem Verwaltungshandeln auf der einen und angreifbaren Unregelmäßigkeiten auf der anderen Seite – gerade in Sachsen. Erinnern wir uns bitte noch einmal an die damalige Zeit, die jetzt geprüft wird: an die Jahre 2015, 2016 und folgende. Sachsen hatte damals binnen weniger Wochen Zehntausende Flüchtige aufgenommen und untergebracht. Bei mir, beim Ministerpräsidenten, bei uns allen haben sich jeden Tag Landräte, Bürgermeister, Schulleiter, Kirchgemeinden und Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger gemeldet. Sie haben uns gesagt: Wir helfen, natürlich. Aber bitte, lieber Freistaat Sachsen, unterstütze uns auch. Das haben wir gemacht; denn es musste getan werden. Mit der schnellen Erarbeitung der damals völlig neuen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ haben wir nicht nur dafür gesorgt, dass die Geflüchteten betreut und beraten werden konnten, sondern auch dafür, dass unsere sächsische Gesellschaft, unsere Landkreise und Kommunen, unsere engagierten Bürgerinnen und Bürger bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützt worden sind. Wir haben dafür gesorgt, dass in dieser Krise, in diesen turbulenten Zeiten der soziale Frieden und der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt blieben. Das scheint nicht allen zu gefallen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –
