Dr. Rolf Weigand
Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche Anträge, Formulare oder Ähnliches auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinden in Sachsen können aktuell digital/online ohne Unterschrift der Antragsteller ausgefüllt und der jeweiligen Stadt/Gemeinde digital/online übermittelt werden? 2. Welche Anträge, Formulare oder Ähnliches auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinden in Sachsen benötigen aktuell noch eine Unterschrift der Antragsteller, für welche Anträge, Formulare oder Ähnliches kann dabei eine digitale Unterschrift/Signatur verwendet werden und welche Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen zur Digitalisierung von Gemeindeverwaltungen gibt es? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Zu Frage 1 und Frage 2, erster Teil, liegen der Staatsregierung detaillierte Übersichten nicht vor. Die nachgefragten Sachverhalte tangieren teilweise die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Da der Freistaat Sachsen zentrale IT-Systeme zur Verfügung stellt, die durch die Kommunen mitgenutzt werden können, sind gesamthafte Aussagen möglich. Einerseits ist der Formularservice zu nennen. Eine Beschreibung zu dieser Basiskomponente ist abrufbar unter: https://www.egovernment.sachsen.de/formularservice.html. Mit Stand 3. Juli 2023 werden dort insgesamt 9 730 elektronische Formulare der Kommunen gehostet. Die intensive Nutzung des Formularservice durch die Kommunen kann auch darauf zurückgeführt werden, dass 568 sogenannte Grundformulare bereitstehen, die durch einzelne Kommunen nachgenutzt und auf eigene Bedürfnisse anpassen werden können. Andererseits ist das Serviceportal Amt24 zu nennen. Eine Beschreibung zu dieser Basiskomponente ist abrufbar unter: https://www.egovernment.sachsen.de/amt24.html. Mit Stand 3. Juli 2023 werden 90 Online-Antragsassistenten für kommunale Angelegenheiten angeboten. Die Erstellung der Online-Antragsassistenten wurde aus Fördermitteln finanziert, die der Haushaltsgesetzgeber beschlossen hat. Folgende Beispiele wurden aus dem OZG-Newsletter (Ausgabe V / 2023, https://www.sakd.de/anmeldung_ozg_nl.html) entnommen, der am 3. Juli 2023 erschien: An-/Ab-/Ummeldung eines Kfz und Beantragung eines Kfz-Wunschkennzeichens, Anzeige eines Feuerwerks, diverse Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung, Beantragung von Wohngeld, Beantragung der Erstattung des Verdienstausfalls für Katastrophenschutzeinheiten. Anmeldung eines Hundes. Einige Dutzend weitere Online-Antragsassistenten werden derzeit entwickelt. Zu Frage 2, zweiter Teil – Fördermöglichkeiten, sei mitgeteilt: Der Freistaat Sachsen stellt sogenannte E-Government-Basiskomponenten im Rahmen der Mitnutzungsvereinbarung für Kommunen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise das Serviceportal Amt24, der Formularservice und auch das Beteiligungsportal. Details sind unter https://www.egovernment.sachsen.de/ abrufbar. Die kommunale Ebene wird bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bzw. der Single-Digital-GatewayVerordnung (EU-Verordnung) durch die Finanzierung der Entwicklung zentral angebotener Online-Antragsassistenten unterstützt. Zudem stehen über den Staatshaushalt finanzielle Mittel für die Förderung der Digital-Lotsen-Sachsen bereit, die Wissen über die Digitalisierung in die Kommunen bringen. Flankiert wird dies durch die noch in Abstimmung befindliche Förderung zur Einführung von Digitalen Vorgangsbearbeitungssystemen in kommunalen Behörden. (Präsident Dr. Matthias Rößler tritt ans Rednerpult.)
