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Hartmut Vorjohann

06.07.2023 Sitzungen 7/74

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es gibt vonseiten der Staatsregierung keine grundsätzlichen Probleme bei der Einführung der Jobticketvariante des Deutschlandtickets in Sachsen. Vielmehr strebt die Staatsregierung die baldmöglichste Einführung an. Das Staatsministerium der Finanzen (SMF) befindet sich zu diesem Zweck aktuell in detaillierten Gesprächen mit den sächsischen Verkehrsverbünden. Die Verkehrsverbünde selbst verhandeln seit dem Start des Tickets intensiv untereinander und mit anderen Akteuren wie beispielweise der Deutschen Bahn Fernverkehr über einzelne Details der Umsetzung, was auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Jobticketvariante des Deutschlandtickets hat. Als Arbeitgeber hat der Freistaat Sachsen ein Interesse an einer möglichst einheitlichen Umsetzung. Der Freistaat Sachsen wird sich mit 25 % an den Kosten des Tickets beteiligen. Diese Höhe ergibt sich aus dem Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20. April 2023 in Verbindung mit den bundesweit verbindlichen einheitlichen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket. Der Bund kalkuliert mit bundesweiten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen in Höhe von 3 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2025. Inwieweit die jeweiligen Verkehrsunternehmen diese Zahl für sich herunterbrechen und gegebenenfalls andere Forderungen aufstellen, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. Letztlich werden 86 Millionen Euro pro Jahr zum Ausgleich der finanziellen Nachteile, jeweils hälftig zu tragen vom Bund und vom Freistaat Sachsen, für die sächsischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Zu Frage 2: Bereits zu Beginn des Frühjahrs 2023, noch vor der offiziellen Einführung des Deutschlandtickets, hat das SMF Gespräche mit den sächsischen Verkehrsverbünden aufgenommen und seitdem kontinuierlich weitergeführt, zuletzt am 28. Juni 2023. Alle Verhandlungen mit den sechs bisherigen Jobticket-Rahmenvertragspartnern zeigen, dass es nach wie vor erheblichen Abstimmungsbedarf unter den Verbünden zu einzelnen Umsetzungsfragen des Deutschlandtickets und damit auch zur Ausgestaltung der Jobticketvariante gibt. In der Besprechung vom 28. Juni 2023 konnte nunmehr ein Fahrplan für das weitere Vorgehen vereinbart werden. Die Erstellung eines Rahmenvertragsentwurfs durch den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) bis Ende Juli 2023 wurde zugesagt. Die Verbünde haben zudem dargelegt, dass nach finaler inhaltlicher Klärung der Modalitäten zwei Monate interne Vorbereitungszeit benötigt werden. Die Einführung des Tickets ist deshalb nicht vor dem 1. September 2023, eher zum 1. Oktober 2023 realistisch. Auch der Freistaat benötigt nach Klärung der Modalitäten etwas Zeit für die interne Information sowie die praktische Vorbereitung im Landesamt für Steuern und Finanzen und in den Personal verwaltenden Dienststellen; dafür wäre die von den Verkehrsverbünden genannte Umsetzungszeit aber jedenfalls ausreichend. Ergänzend wurde seitens der Verkehrsverbünde mitgeteilt, dass aus logistischen Gründen ein digitales Handyticket für Bedienstete gegebenenfalls schneller verfügbar sein wird als die Chipkartenvariante (Antragsstau, Lieferengpässe bei den Verkehrsunternehmen).

Protokoll ↗