Thomas Schmidt
Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherstellen – dieses Ziel kann ich für die Staatsregierung uneingeschränkt bestätigen. In Sachsen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 29 331 Kinder geboren. Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderer Moment. Die werdenden Mütter und auch Väter erwarten zu Recht, dass sie und ihre Neugeborenen vor, während und nach der Geburt medizinisch gut betreut werden. Genau das ist auch der Grund dafür, dass sich viele sehr bewusst für die Klinik oder für die Hebamme entscheiden, bei der sie sich gut aufgehoben wissen. Die Geburtshilfe ist daher immer ein emotionales und auch sensibles Thema. Es ist damit ein Thema, welches bei der Staatsregierung nie aus dem Fokus rückt. Jedoch ist und bleibt es eine enorme Herausforderung, die qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Kürzlich hat das Statistische Landesamt die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht und erneut verdeutlicht, dass Sachsen nicht nur schrumpft, sondern auch älter wird. Sie hat auch gezeigt, dass die Berufseinsteiger die Zahl der Berufsaussteiger zukünftig nicht ersetzen können werden. Das wesentliche Nadelöhr ist – angesichts der allgemeinen demografischen Entwicklung genauso wie an vielen anderen Stellen – also die Verfügbarkeit von Fachkräften. Die immer schwieriger werdende Fachkräftesituation – sowohl allgemein als auch speziell im Gesundheitswesen – macht sich natürlich auch bei den Hebammen und Ärzten sowie Pflegekräften bemerkbar. Was also kann die Staatsregierung tun? 2021 wurde der Bachelorstudiengang Hebammenkunde erfolgreich an den beiden medizinführenden sächsischen Universitäten in Dresden und Leipzig mit jeweils 25 Studienplätzen etabliert. Da im gegenwärtigen Doppelhaushalt keine Spielräume für eine Aufstockung des Landeszuschusses über die bereits etablierten 50 Studienplätze hinaus bestehen, haben die medizinischen Fakultäten gleichwohl ihre Kapazitäten mit Eigenmitteln erhöht. Mehrbedarfe für den Studiengang werden wir im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 prüfen. Das Sozialministerium fördert verschiedene Vorhaben zur Verbesserung der Hebammenversorgung und zur Verbesserung der Situation der freiberuflich tätigen Hebammen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Förderrichtlinie Heilberufe. Mit der Förderung soll die adäquate kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit allen erforderlichen Leistungen der Hebammenhilfe unter Beachtung der gesetzlich normierten Wahlfreiheit des Geburtsortes unterstützt werden. Die stationäre Geburtshilfe ist in Sachsen flächendeckend verfügbar, wenn auch nicht an jedem Krankenhausstandort. Für sehr früh Geborene gibt es in den drei größten Städten Sachsens – Chemnitz, Dresden, Leipzig – sogenannte Perinatalzentren Level 1. Dort werden die Allerkleinsten, die Frühgeborenen, die mit weniger als 1 250 Gramm Gewicht auf die Welt kommen, von absoluten Spezialteams versorgt. Auch die im Bundesdurchschnitt niedrigste Rate an Kaiserschnittgeburten spricht für die guten Strukturen im Freistaat Sachsen, da deren Vermeidung nach Ansicht von Fachleuten zum großen Teil von der Erfahrung, von dem Know-how des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals abhängt. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 7/13746 vor. Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt und von dieser bereits im Einvernehmen mit den Fragestellern beantwortet. Darüber hinaus wirkt die Staatsregierung im Rahmen der Beratungen mit dem Bund zur angekündigten Krankenhausreform natürlich auf die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung hin. Das umfasst auch die Geburtshilfe. Insbesondere bestehen wir darauf, dass die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung gewahrt bleibt und wir die Gestaltungsfreiheit für die Krankenhausstrukturen behalten. Es ist außerdem selbstverständlich, dass in den Beratungen mit dem Bund immer wieder die Besonderheiten der ostdeutschen Flächenländer mit ihren bereits jetzt zum Teil bevölkerungsarmen Regionen betont werden. Die Staatsregierung ist aber nicht für alles zuständig. Vieles wird bundesrechtlich geregelt. Und was wir nicht vergessen dürfen: in Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Wir haben kein staatliches Gesundheitswesen, in dem der Staat alles von A bis Z selbst organisiert. Das Gesundheitswesen wird zum großen Teil von den Trägem des Gesundheitswesens selbst organisiert. Für die Finanzierung der Angebote ambulanter geburtshilflicher Leistungen hat der Freistaat Sachsen daher eben keine Regelungskompetenz und auch eine landesweite Versorgungsplanung ist nach den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die Verbesserung und Stabilisierung der Bedingungen für die Geburtshilfe bewegen uns alle. Vieles setzen wir als Landesregierung bereits um, anderes muss auf Bundesebene angegangen werden. Ich freue mich aber, wenn wir dem Thema weiter die nötige Aufmerksamkeit widmen werden, damit wir gemeinsam eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherstellen können.
