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André Wendt

AfD 06.07.2023 Sitzungen 7/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der griechische Philosoph Platon war für seine Dialoge bekannt. In einem dieser Dialoge äußerte Sokrates, dessen Mutter eine Hebamme war, sinngemäß, dass er mit seiner Arbeit den Seelen bei der Geburt ihrer Einsichten helfe, vergleichbar mit der Arbeit der Hebamme, welche den Frauen bei der Geburt der Kinder zur Seite stehe. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn wir heute über die Geburtshilfe sprechen, dann sprechen wir natürlich in erster Linie über die Hebammen und die Geburtskliniken im Freistaat Sachsen. Wir sprechen auch über Leisnig, Lichtenstein, Bischofswerda, Sebnitz, Stollberg, Hartmannsdorf, Reichenbach, Oschatz und Radebeul. Denn in diesen Städten wurden in den letzten Jahren Geburtskliniken geschlossen. Von ehemals 80 Kliniken nach der Wende sind nur noch 34 übrig. Es dürfte klar sein, dass sich dadurch die Wege immer weiter verlängern. Die längste Entfernung zu einer Geburtsklinik in Sachsen beträgt derzeit 43 Kilometer: von Deutschneudorf nach Freiberg. Man braucht hierfür 55 Minuten. Wir haben das Beispiel schon öfter vorgetragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es besteht die Gefahr, dass die Wege noch länger werden; denn die nächsten Kandidaten stehen bekanntlich schon im Raum. Ich nenne zum Beispiel die Geburtsklinik in Weißwasser. Gemäß dem Kliniksimulator der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die durchschnittliche Fahrzeit in der Region Weißwasser zur Geburtshilfe derzeitig 19 Minuten. Sollte die Geburtsklinik in Weißwasser geschlossen werden, würden es im Durchschnitt 36 Minuten sein. Aber nur im Durchschnitt; denn für fast die Hälfte aller Frauen vom 15. bis zum 49. Lebensjahr, die in dieser Region leben, wären es bei diesem Durchschnittswert trotzdem über 40 Minuten. Für viele in der Spitze wäre es bis zur nächsten Geburtshilfe sogar bis zu einer Stunde Fahrzeit. Das, werte Abgeordnete, dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei AfD) Weißwasser ist eine von vier Geburtskliniken in Sachsen, die mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt werden. Es wäre ein großer Fehler, wenn diese nicht mehr gezahlt werden würden. Ihr Antrag, werte Linksfraktion, möchte die Geburtshilfe sichern und dafür sorgen, dass die Geburtshilfe in die Grundversorgung im Rahmen der Krankenhausreform aufgenommen wird. Das begrüßen wir. Was jedoch bei Ihrem Antrag fehlt, sind die finanziellen und krankenplanerischen Aspekte, die mit bedacht werden müssen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das macht man im Haushalt!) Deshalb wollen und müssen wir sogar Ihren Antrag mit einem Änderungsantrag unsererseits ergänzen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Brauchen wir nicht!) Die Ursache für die immer weiter sinkende Anzahl an Geburtskliniken ist unter anderem der Kostendruck, welcher nicht zuletzt durch die Einführung der Fallpauschalenfinanzierung entstanden ist. Das stellte auch die von Herrn Lauterbach eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer ersten Stellungnahme fest. Leider hält das den Gesundheitsminister aber nicht davon ab, zumindest teilweise an den Fallpauschalen, ich sage einmal: herumzudrehen. Er bleibt weiterhin bei diesem Finanzierungssystem. Die Geburt ist unseres Erachtens nicht standardisierbar und daher nur sehr schwer in Fallpauschalen abzubilden. Deshalb sollte man in einem ersten Schritt die Geburtshilfe aus dem Fallpauschalenfinanzierungssystem herausnehmen, so unsere Forderung. Wie gesagt, das kommt in Ihrem Antrag leider nicht vor. Ihre Bundestagsfraktion und natürlich auch die AfD sind Ihnen da einen Schritt voraus; denn sowohl DIE LINKE als auch die AfD fordern die gänzliche Überwindung der Fallpauschalenfinanzierung. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nun sind wir aber hier im Landesparlament!) Aber auch bei der Erreichbarkeit der Geburtskliniken verschlechtert sich die Lage zusehends; zu Beginn bin ich bereits darauf eingegangen. Sicherstellungszuschläge erhalten die Geburtsstationen in Torgau, Riesa, Weißwasser und Hoyerswerda. Ein Großteil der Schwangeren müsste mehr als 40 Minuten zur nächsten Geburtshilfe fahren, wenn diese Geburtsstationen geschlossen würden. Deshalb müssen sie unbedingt erhalten bleiben. Um diese Geburtsstationen zu erhalten, bedarf es aber mehr als die gut gemeinten Sicherstellungszuschläge. Wir benötigen eine gesetzlich garantierte Erreichbarkeit der Geburtshilfe. Diese gesetzliche Erreichbarkeit muss Planungsbestandteil der Krankenhausplanung sein, wenn wir eine flächendeckende Geburtshilfe erhalten wollen. Ich komme nun zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags: Zur Nachwuchsgewinnung bzw. zur Gewinnung von Wiedereinsteigern braucht es gute Arbeitsbedingungen, den von Hebammen geleiteten Kreißsaal sowie eine Eins-zueins-Betreuung, soweit dies die Personaldecke zulässt; das ist bereits angesprochen worden. Das ist aber noch nicht alles. Hebammen haben immer noch mit steigenden und kaum bezahlbaren Haftpflichtversicherungskosten zu kämpfen. Auch diese Problematik sorgt für einen Hebammenmangel und muss deshalb unverzüglich angegangen werden. Zwar gibt es seit einigen Jahren auch hierfür Zuschläge; dennoch ufern die Versicherungskosten immer weiter aus und die Bürokratie im Antragsverfahren bleibt. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Wir müssen verhindern, dass Kreißsäle wegen Personalmangels geschlossen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das muss Auftrag der Politik sein. Wir sehen im Falle freiberuflicher Hebammen die Notwendigkeit der Absicherung der Haftpflichtversicherung durch die Krankenhäuser, damit der Hebammenberuf nicht zum Luxusgeschäft wird. Näheres dazu finden Sie alles in unserem Änderungsantrag. Zum Schluss möchte ich noch einmal über die Wiedereinsteiger sprechen. Hier schlagen Sie ein Programm nach Vorbild des Bürgerhospitals Frankfurt vor. Die Notwendigkeit, Wiedereinsteiger zu fokussieren, sehen wir auch. Es bedarf aber aus unserer Sicht auch einer Nachsteuerung bei der Förderung freiberuflicher Hebammen. Aktuell werden 5 000 Euro gezahlt, wenn sich die Hebammen zur Tätigkeit über drei Jahre verpflichten. Wir schlagen hier eine erhöhte Forderung in Höhe von 10 000 Euro vor, wenn der Verpflichtungszeitraum fünf Jahre beträgt. Werte Linksfraktion! Ihr Antrag beinhaltet gute und richtige Maßnahmen zur Sicherung der Geburtshilfe vor Ort. Aber nur mit unserem Änderungsantrag ist er auch wirklich vollständig. In diesem Sinne bitte ich alle Fraktionen, sowohl dem Antrag der LINKEN als auch unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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