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Ines Saborowski

CDU 06.07.2023 Sitzungen 7/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hebammen sind unermüdliche Kämpferinnen für das Leben in einem der ältesten Frauenberufe der Welt. (Beifall bei der CDU) Sie motivieren, geben Kraft und Zuversicht, begleiten und betreuen fürsorglich die werdenden Eltern während der Schwangerschaft, der Geburt, im Wochenbett und in der Zeit danach; denn die erste Zeit zu Hause ist aufregend und spannend. Sie sind nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern auch emotionale Stützen für werdende Mütter und ihre Familie, und bringen alles sicher und mit Fachkompetenz ans Ziel, egal, ob zu Hause oder in der Klinik. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert. Hebamme sein ist nicht einfach nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Die werdende Mutter braucht eine Hebamme an ihrer Seite, die fürsorglich, aber auch fachlich kompetent ist. Sie muss in der Lage sein, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen, um angemessen handeln zu können. Betreuung, Beratung und Begleitung waren schon immer sehr wichtig, aber die Arbeitsbedingungen haben sich geändert. Die Hebamme ist in eine Geburtshilfe eingebunden, die zunehmend von technischen Interventionen geprägt ist aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an das medizinischtechnische Verständnis von Hebammen, die zudem in der Lage sein müssen, Forschungsergebnisse zu verstehen, und sie in ihre praktische Arbeit einzubinden. Daher sind insbesondere die Hebammen in den letzten Jahren stärker in das Blickfeld der sächsischen Landespolitik gerückt. So wurde eine Studie zur Hebammenversorgung durchgeführt, die sich mit den Fragen zur Erfassung der Versorgungssituation sowie mit der Erfassung von Daten beschäftigte. Die Ergebnisse helfen, Angebot und Nachfrage an Hebammenleistungen in Sachsen sicherzustellen und sind eine gute Argumentationsgrundlage, um Arbeitsbedingungen besonders in den Kliniken zu verbessern. Daraus resultierten 14 Handlungsempfehlungen. Es folgte ein Umsetzungsbericht zur Studie mit Erläuterungen, was und was noch nicht umgesetzt werden konnte sowie die Gründe dazu. Es gibt ein Hebammennetzwerk, welches zum Beispiel freie Betreuungskapazitäten anzeigt. Der Freistaat vertritt und bewirbt den Hebammenberuf auf Studienmessen, organisiert Fachtage und Fortbildungen sowohl für freiberufliche und klinisch tätige Hebammen. Er kooperiert mit dem Sächsischen Hebammenverband in allen Belangen der Hebammen. Im Bund wurde 2019 das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Somit ist die Ausbildung nun akademisch, das heißt, dass angehende Hebammen seitdem an Hochschulen studieren. Seit dem Jahr 2021 hat sich der Studiengang Hebammenkunde erfolgreich an den Universitäten in Dresden und Leipzig mit jeweils 25 Studienplätzen etabliert. Meine Fraktion steht dafür, beginnend in der Zeit vor der Geburt und in den ersten Lebensjahren, frühe Hilfen und Kinderschutz im Freistaat so weiter zu gestalten, dass jedes Kind gesund und behütet aufwachsen kann. Das heißt für uns: Familien sollen künftig selbstverständlich einen Zugang zu einer guten Geburtshilfe und Begleitung vor und nach der Schwangerschaft haben. Mit der Koordinierungsstelle für Hebammen in Sachsen wie auch der Bereitstellung von Gründungszuschüssen zur Ermöglichung der Freiberuflichkeit werden dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Wir setzen uns für eine Verstetigung dieser Maßnahmen ein und wollen mit den Hebammen und weiteren Akteuren der Geburtshilfe deren Umsetzung aufmerksam begleiten und – wenn nötig, Frau Schaper – einen Zahn zulegen. Dessen ungeachtet sind einige Forderungen des Antrages nicht umsetzbar, weil sie rechtlich nicht möglich sind. Hierzu gehört zum Beispiel, dass Gesundheitsämter zwar die Aufsicht und die Durchführung von Hygienekontrollen durchführen, aber keinen versorgungsplanerischen Auftrag für krankenkassenfinanzierte Leistungen haben. Ebenso fällt die Finanzierung der Angebote ambulanter geburtshilflicher Leistungen nicht in die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen, sondern richtet sich insbesondere nach § 134 a des SGB V und dem auf Bundesebene zwischen den maßgeblichen Hebammenverbänden und dem GKVSpitzenverband geschlossenen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die Staatsregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen weiter voranzubringen und nutzt hierzu den im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stark eingeschränkten Gestaltungsspielraum bestmöglich aus. Schließlich wird auch das Konzept der hebammengeleiteten Kreißsäle in Sachsen schon umgesetzt. Die Etablierung dieser Kreißsäle ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Hebammen gehen eigenverantwortlich ihrer originären Tätigkeit bei der Betreuung von gesunden Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen nach. Das Gesamtkonzept ermöglicht die intensive Ein-zu-eins-Betreuung. Hebammengeleitete Kreißsäle unterfallen als Bestandteil von Krankenhäusern bereits jetzt den Regularien der Investitionskostenförderung für Krankenhäuser. Diese Entscheidung obliegt den Krankenhäusern selbst. Aus diesen benannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU)

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