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Thomas Schmidt

06.07.2023 Sitzungen 7/74

Lassen Sie mich dazu auf einige angesprochene Gesichtspunkte nochmals im Einzelnen eingehen: Eigeneinrichtungen der KV Sachsen stellen eine zusätzliche Möglichkeit dar, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sofern eine Eigeneinrichtung erfolgreich in Betrieb genommen werden kann, wird auch der Unterversorgung entgegengewirkt. In unterversorgten Gebieten werden stetig – unabhängig vom Bestehen einer Eigeneinrichtung – Ärztinnen und Ärzte gesucht, denen als Niederlassungsmöglichkeit auch eine Anstellung in einer Eigeneinrichtung der KV Sachsen zur Wahl gestellt wird. Die KV Sachsen bietet interessierten Ärztinnen und Ärzten eine hohe Flexibilität hinsichtlich einer Tätigkeit in einer Eigeneinrichtung. Individuelle Wünsche hinsichtlich Wochenarbeitszeit und Wochenarbeitstagen werden berücksichtigt, sodass die Vereinbarung von Beruf und Familie gefördert wird. Zudem ist es Eigeneinrichtungen inhärent, dass ein wesentlicher Anteil organisatorischer Tätigkeiten nicht vom Arzt, sondern von der KV Sachsen selbst übernommen wird. Auch dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Ärztinnen und Ärzte in Eigeneinrichtungen optimal unterstützt. Die KV Sachsen verfolgt darüber hinaus den Ansatz, Ärztinnen und Ärzten eine Anstellung in einer Eigeneinrichtung anzubieten, mit der Perspektive jederzeit die Praxis zu übernehmen und damit in die Selbstständigkeit zu wechseln. Dazu steht zudem ein umfangreiches Förderspektrum zur Verfügung. Fördermaßnahmen können vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für unterversorgte und drohend unterversorgte Regionen beschlossen werden, was regelmäßig auch erfolgt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine erfolgreiche Arztsuche. Diese stehen aktuell nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Hier setzt insbesondere das 20-Punkte-Programm der Staatsregierung an. Wir werden im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen noch ausführlich Gelegenheit haben, auf die einzelnen Maßnahmen einzugehen. Auf einiges darf ich vorweg eingehen, weil es auch hier angesprochen worden ist: Aus dem Programm „Ausbildungsbeihilfe" sind bereits 24 Absolventen hervorgegangen, die ihre fachärztliche Tätigkeit aufgenommen haben; und zwar in ländlichen, unterdurchschnittlich versorgten Regionen. 53 Programmteilnehmer sind in Weiterbildung und unterstützen dort die ärztliche Versorgung. In der Humanmedizin sind 90 zusätzliche Studienplätze in Sachsen entstanden. 50 Studienplätze wurden im Modellstudiengang in Chemnitz geschaffen; die bisher mit Hochschulpaktmitteln befristet finanzierten zusätzlichen Studienplatz an der Medizinischen Fakultät Leipzig wurden verstetigt und weitere 20 Studienplätze finanziert. Sie kennen das Ungarnprogramm der KV Sachsen. Seit dem Jahr 2013 wurden in den Studienjahrgängen jeweils 20 Studierende gefördert, die das Medizinstudium im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn aufgenommen haben. Seit dem Studienjahr 2020/21 werden insgesamt 40 Studienplätze an der Universität Pécs gefördert. Die Förderung der zusätzlichen 20 Plätze übernimmt der Freistaat Sachsen. Das Ziel ist es, die Absolventen vorrangig auf unterversorgte Regionen zu orientieren. Schließlich möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie die Zusammenarbeit in den Kampagnen und im Netzwerk „Ärzte für Sachsen" verweisen. Es ist wichtig, dass sich sämtliche Akteure vernetzen, Probleme auf den Tisch bringen, diskutieren und Lösungen erarbeiten und umsetzen. Dass diese Maßnahmen greifen, zeigt auch die Anzahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin. Wenn wir über eine Verbesserung der Versorgungsstruktur sprechen, müssen wir auch eng mit den Kommunen zusammenarbeiten. Wir erleben gegenwärtig, dass die Kommunen auf uns zukommen, verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung – und auch zur Finanzierung – erfragen. Wir begrüßen ausdrücklich jede Initiative der Kommunen, zum Beispiel zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Insbesondere fachspezifisches Know-how muss jedoch aufseiten der Kommunen erst aufgebaut werden. Zudem stehen auch die Kommunen der Problematik der Ärzteakquise gegenüber. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen auch hier vonseiten der KV Sachsen. Auch können die dort angesprochenen Fördermöglichkeiten des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für kommunale MVZ in Anspruch genommen werden. Ich darf hierzu auch einen kurzen Blick auf die Gesetzgebungsvorhaben des Bundes werfen. Wir werden demnächst im Bundesrat auch über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beraten. Dieses hat insbesondere unterstützende Maßnahmen für die Kommunen im Blick. Auf Folgendes möchte ich in diesem Zusammenhang auch hinweisen: Das Anliegen sollte es sein, die Gesundheitsversorgung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen sicherzustellen; und zwar nachhaltig. Diesem Zweck können die Medizinischen Versorgungszentren dienen, da eine Konzentration verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach aus Gründen einer besseren Kooperation oder der Effizienz bei der Geräteauslastung positive Effekte sowohl für die Ärzteseite als auch die Versicherten Tagesordnungspunkt Qualitativ hochwertige Versorgung bei der Drucksache 7/13330, Antrag mit Stellungnahme Wie gewohnt können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper als Einreicherin ans Mikrofon.

Protokoll ↗