landtag.sachsen.de ↗

Jörg Kiesewetter

CDU 06.07.2023 Sitzungen 7/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut über den Arbeits- und Fachkräftemangel in unserem Land. Die Beantwortung der Großen Anfrage hat eindrücklich zutage gefördert, was wir längst wissen: Uns fehlen Arbeits- und Fachkräfte auf allen Ebenen und in allen Branchen. Nahezu überall ist der Mangel bereits sichtbar. Das ist eines der größten Risiken für unsere deutsche Volkswirtschaft und verschärft zunehmend das Problem der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. Die Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels muss deshalb oberste Priorität haben, damit der Wohlstand in unserem Land und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland auch in Zukunft erhalten bleiben. Das Thema Fachkräftesicherung ist unglaublich komplex und weist Schnittmengen in zahlreiche Rechtsgebiete und Handlungsfelder auf. Die wichtigsten sind Nachwuchssicherung durch verbesserte Berufsausbildung und Stärkung der dualen Ausbildung, zielgerichtete und arbeitsmarktorientierte Weiterbildung und Qualifizierung sowie lebenslanges Lernen, eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung von Menschen bei der Integration in Arbeit, Digitalisierung und Automatisierung, ein modernes Arbeitszeitrecht, gute Arbeitsbedingungen, Erwerbsmigration und Integration sowie steuerliche Anreize, um nur einige zu nennen. Man könnte über jedes Thema eine eigene Debatte führen. Ich werde mich deshalb hier nur auf wenige Punkte konzentrieren, die mir wichtig sind. Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt deutlich, dass Teilzeitarbeit in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Das ist ein allgemeiner bundesweiter Trend. Auffällig ist aber, dass insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung sowie Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen Teilzeitarbeit weit verbreitet ist. Die Gründe für Teilzeit sind sicherlich höchst individuell und die Entscheidung jedes Einzelnen. Gleichwohl gilt es, dieses schlummernde Potenzial zu heben. Es braucht Anreize, die längeres Arbeiten wieder attraktiv machen. Ich kann mich deshalb für den Vorschlag der Mittelstandsunion, jede mehr als 40 Wochenstunden gearbeitete Stunde steuerfrei zu stellen, sehr erwärmen. Durch Steuerbefreiung für Zusatzstunden würden Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche behalten. Unternehmen, die dringend Arbeitskräfte suchen, würden durch die Mehrarbeit entlastet und der Staat würde von der Wertschöpfung und weniger Schwarzarbeit profitieren. Zudem würde sich die Produktivität steigern. Statt zusätzlicher Freizeit muss durch mehr Netto vom Brutto der Fleiß der arbeitenden Menschen honoriert werden. Leistung muss sich in besonderer Weise wieder mehr lohnen. In der Arbeitsmarktpolitik muss die zielgerichtete Unterstützung und Förderung mit dem Ziel der Integration in Arbeit im Vordergrund stehen. Das bedeutet insbesondere ein striktes Festhalten an den altbewährten Grundsätzen des Forderns und Förderns. Das neue Bürgergeld enthält für Langzeitarbeitslose zu wenig Vorschläge, um dieses Arbeitskräftepotenzial zu heben. Dabei können wir es uns weder volkswirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von Arbeitslosen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen. Statt beim Bürgergeld den Fokus auf die Integration in Arbeit zu legen, wird der Abschied vom aktivierenden hin zu einem verwahrenden und alimentierenden Sozialstaat weiter vorangetrieben. Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Anreize, sich aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszuarbeiten und die Zeit der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten, wurden weitgehend abgeschafft. Das konterkariert die jahrelange gute Arbeit der Beschäftigten in den Jobzentren und behindert gerade jetzt die schnelle Integration von vielen Ukrainern, die der Arbeitsmarkt dringend gebrauchen könnte. Da gilt es, durch den Bund unverzüglich nachzusteuern. Darüber hinaus müssen Frühverrentungsanreize abgeschafft werden. Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte daher sobald wie möglich auslaufen; denn sie belastet die sozialen Sicherungssysteme und entzieht dem Arbeitsmarkt wertvolle und wichtige Fachkräfte. All diese Punkte sind ausschließlich durch die Bundesebene zu regeln. Wenn wir auf die Landesebene schauen, dann gilt, dass Landesmaßnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und zur Bekämpfung des Arbeitsund Fachkräftemangels bundesrechtliche Vorgaben sinnvoll ergänzen müssen. Doppelstrukturen und Doppelförderungen sind zu vermeiden. Landesmaßnahmen müssen über bloße Verweisberatung und Vernetzungsaktivitäten hinausgehen und auf den Einzelfall heruntergebrochen messbar sein. Der Maßstab muss die Frage sein: Inwieweit sind landesrechtliche Arbeitsmarktmaßnahmen hauptursächlich für einen vollständigen Abgang aus dem SGB-IILeistungsbezug? Die Logik dieser Fragestellung lässt sich in gleicher Weise auf die Landesintegrationsmaßnahmen übertragen, also auf all das, was wir im Einzelplan 8 im Kapitel 10 stehen haben. Die Frage müsste dort lauten: Inwieweit sind Landesintegrationsmaßnahmen hauptursächlich zur Überwindung eines migrationsspezifischen Vermittlungshemmnisses am Arbeitsmarkt? Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung machen, die in Richtung SMWA geht. Wir reden heute hier über Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt und darüber, wie wir ihn wirksam bekämpfen können. Das ist eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung für unser Land. Bei aller Regelungskompetenz des Bundes für den Großteil der einschlägigen Rechtsbereiche im Arbeits- und Sozialrecht sollte dennoch bei der Beantwortung der Großen Anfrage erkennbar sein, was das Land konkret mit eigenen Maßnahmen und Ideen macht. Das kommt mir bei der Beantwortung etwas zu kurz. Besonders befremdend ist für mich, dass in der Beantwortung der Großen Anfrage die Buchstabenkombination Z E F A S, kurz ZEFAS, Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen, nicht einmal vorkommt. Ich hätte die Chance genutzt, diese neu geschaffene Struktur entsprechend zu verkaufen. (Beifall bei der CDU –

Alle Reden von Jörg Kiesewetter Protokoll ↗