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Marika Tändler-Walenta

Die Linke 06.07.2023 Sitzungen 7/74

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein im parlamentarischen Raum wichtiges Instrument ist das Recht, sich mit Petitionen an den Sächsischen Landtag zu wenden, und wird in Artikel 35 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen geregelt. Petitionen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich so direkt am demokratischen Prozess zu beteiligen und eigene Vorschläge zur Organisation unserer Gesellschaft einzubringen. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ein direktes und unmittelbares Instrument an der Hand, ihre Anliegen und Probleme in die Herzkammer der Demokratie zu tragen. Unser politisches System lebt in vielerlei Hinsicht von äußeren Impulsen. Es muss daher auch möglich sein, dass außerparlamentarische Lösungsansätze entwickelt und diskutiert und dann in das Parlament getragen werden können. Als man uns zu Anfang der Wahlperiode den uns zustehenden Sitz im Jugendhilfeausschuss verweigerte, wurde die Stadt gerichtlich zu einer Korrektur gezwungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sind wir hier im Stadtrat in Leipzig oder im Landtag?) Dieser Antrag bietet jetzt allen die Chance, zu zeigen, dass Sie es begriffen haben. Mit Verweigerungshaltung werden Sie als politischer Gegner der AfD nicht weiterkommen. Sorgen Sie stattdessen lieber für Rechtssicherheit bei der Wahl der Stadtbezirksbeiräte! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung) an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Petitionswesens im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Auf der anderen Seite erfahren wir als Abgeordnete durch Petitionen von Ideen und können diese durch den Petitionsausschuss auf einem internationalisierten und demokratischen Weg bearbeiten. Für uns kann die Beschäftigung mit Petitionen der Anlass sein, unseren Blick zu weiten und zu helfen, die Probleme der Menschen dort zu lösen, wo sie nun einmal auftreten: in der Kommune oder im persönlichen Umfeld der Betroffenen. Nicht nur als konstruktive Impulse, sondern auch als wichtige Kontrollinstanz sind Petitionen wesentlich für den Parlamentarismus. Wie werden Gesetze von unseren Behörden umgesetzt? Erzielen sie die gewünschte Intention? Helfen sie der Bevölkerung? Wer könnte uns das besser spiegeln als die Bürgerinnen und Bürger selbst? Der Petitionsausschuss übernimmt wiederum im Fall der direkten Bürgerinnen- und Bürgeranliegen die Aufgabe als Schnittstelle und macht diesen Prozess, außerparlamentarische Ansätze politische Realität werden zu lassen, möglich. Ich denke, wir sind uns daher alle einig, dass das Petitionsrecht ein sehr wesentliches Beteiligungsrecht für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger darstellt. Umso verwunderlicher ist es, dass das derzeitig gültige Sächsische Petitionsausschussgesetz nahezu unverändert seit mehr als 30 Jahren die Grundlage für das Petitionswesen in Sachsen darstellt; denn das Sächsische Petitionsausschussgesetz existiert in seiner jetzigen Form nahezu unverändert seit dem Jahr 1991. Einige Bestimmungen bilden die technischen Entwicklungen und ein modernes Verständnis von der Transparenz politischer Arbeit nicht mehr ab. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schlicht und ergreifend nicht mehr zeitgemäß. Daher bringen wir als Fraktion DIE LINKE heute mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung des Petitionswesens im Freistaat Sachsen einen modernen und sehr weitgehenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein. Bevor ich auf die einzelnen Paragrafen im Entwurf eingehe, gestatten Sie mir einen kurzen Blick über den Tellerrand; denn von anderen Bundesländern wie Hessen oder Thüringen wissen wir: Man kann die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich gestalten, Petitionen zum Einholen der Expertise und zur Diskussion in die Fachausschüsse überweisen, bei alledem die Petentinnen und Petenten auf jeder Stufe des Petitionsverfahrens mitnehmen und das Verfahren transparent und nachvollziehbar gestalten. Doch unser derzeitiges Petitionswesen in Sachsen könnte eine Modernisierung vertragen. Wir als Linksfraktion im Sächsischen Landtag wollen daher, dass das Petitionswesen in Sachsen transparenter, öffentlicher und niedrigschwelliger wird. Warum? Das Petitionsrecht muss jedem Menschen, unabhängig vom Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit, offenstehen. Aus diesem Grund soll durch den vorgelegten Gesetzentwurf insbesondere die Barrierefreiheit, das Petitionsrecht und die Konformität mit den Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention hergestellt werden. So findet sich gegenwärtig in den Grundsätzen über die Form der Petition weder die Möglichkeit der Brailleschrift noch der Gebärdensprache, wodurch das gegenwärtige Verfahren nicht inklusiv ist. Anders verhält es sich zum Beispiel in Hessen und Thüringen, wo diese Möglichkeiten explizit benannt werden und darüber hinaus sogar eine mündliche Einbringung möglich wäre. Wir wollen auch der technischen Entwicklung Rechnung tragen, indem wir die Möglichkeiten der Digitalisierung im Petitionsrecht nutzen. Denn wir wissen alle, dass insbesondere Online-Petitionen eine immer häufiger genutzte Artikulations- und Protestform im digitalen Zeitalter sind. Gegenwärtig gibt es aber im sächsischen Petitionsverfahren keine öffentliche Petitionsplattform und damit auch keine Debattenfunktion darüber. Um die Entscheidungen im Petitionsausschuss für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar zu machen, wollen wir größtmögliche Transparenz schaffen. Ein Onlineportal für Petitionen und Petitionsberichte, gern auch mit abweichenden Berichten, eine entsprechende barrierefreie Webseite sind erste Ansätze. In unserem Gesetzentwurf wird unter anderem die Möglichkeit verankert, öffentliche Petitionen hinzuzuzeichnen, und so ein sehr niedrigschwelliges Angebot für Bürgerbeteiligung geschaffen. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch den Umgang mit sensiblen Daten und trägt somit dem Datenschutz im Petitionswesen Rechnung. Zudem sieht er implementierte Regelungen zu öffentlichen Petitionen und Sammelpetitionen vor. Um dies alles umsetzen zu können, muss die Arbeit des Petitionsausschusses einschließlich des Sekretariats angemessen finanziert und die notwendigen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Aber das sei nur am Rande perspektivisch für die nächsten Haushaltsverhandlungen gesagt. Im vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein Verfahrens- und Fristenregime, welches die zeitnahe Behandlung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig der Regierungsverwaltung ermöglicht, planbar und rechtssicher zu prüfen, ob eine Abhilfe zugunsten der Petentinnen und Petenten möglich ist. So sollen Stellungnahmen der Staatsregierung zu den einzelnen Petitionen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen abgegeben werden. In eilbedürftigen Fällen muss eine Stellungnahme sogar innerhalb von sieben Tagen vorliegen. In Fällen, in denen sich eine Petition gegen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme richtet, soll diese Maßnahme, zum Beispiel im hessischen Petitionsrecht verankert, zurückgestellt werden. Das Petitionsverfahren wird als ausländerrechtlicher Duldungsgrund gesetzlich verankert, sodass eine Entscheidung des Petitionsausschusses nicht faktisch vorweggenommen werden kann. Ein mir persönlich besonders wichtiger Punkt im Gesetzentwurf, der Ihnen vermutlich schon seit der letzten Haushaltsverhandlung bekannt ist, ist ein Fonds zur Abmilderung sozialer Härten. Wir wollen für den Petitionsausschuss eine eigenständige Möglichkeit schaffen, den Anliegen der Petentinnen selbstständig abzuhelfen. Das ist meines Erachtens besonders dort notwendig, wo Bürgerinnen und Bürger unverschuldet in Not und Bedrängnis geraten. Hierbei ist ihr Anliegen darüber hinaus noch ein dringendes finanzielles Anliegen. Für das, was das Parlament als unterstützungswürdig ansieht, haben wir in Sachsen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – noch immer keine Möglichkeit auszuhelfen. Das sollten wir dringend ändern. Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige gesellschaftliche Situation in Sachsen, wie auch in Deutschland generell, bereitet vielen von uns Sorgen. Viele Menschen fühlen sich von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und ziehen sich aus dem politischen Leben zurück. Gerade gegen diese Entwicklung kann die Verbesserung des Petitionswesens aber einen erheblichen Beitrag leisten. Ich bin überzeugt davon, dass direkte Teilhabe eine zentrale Stellschraube darstellt, um demokratische Diskurse anzustoßen und der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Ich kann daher nur an alle demokratischen Fraktionen des Landtags appellieren, dieses Vorhaben nicht an parteipolitischen Differenzen scheitern zu lassen. Lassen Sie uns gemeinsam die Bedingungen schaffen, die unseren sächsischen Bürgerinnen und Bürgern ein breites gesellschaftliches Engagement und eine große unmittelbare Teilhabe ermöglichen! Nur so schaffen wir wieder ein politisches Klima, in dem sich jeder Einzelne mitgenommen fühlt und das den Demagogen und Hetzern die Grundlagen entzieht. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Tändler-Walenta. Jetzt sehe ich am Mikrofon 2 Kollegin Lang; bitte schön, Frau Kollegin.

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