Roland Ulbrich
Nein, mit Dresden kenne ich mich nicht aus. Ich weiß, dass es optional in der Gemeindeordnung steht, und Dresden hat von dieser Option des Entwurfs der Gemeindeordnung für den Gemeindeordnung – SächsGemO)" Gesetzentwurf der Fraktion AfD (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollten das verhindern. Sie haben seinerzeit dagegen gestimmt!) Gebrauch gemacht, aber, wie gesagt, mein Fokus reicht eben nicht so weit. Da müssen Sie sich mit den Dresdner Kollegen unterhalten. – Ich setze jetzt fort. Wenn Menschen mehr Wahlrecht erhalten als unbedingt notwendig, werden sie unberechenbar, zumindest bestimmte Interessengruppen und deren Machterhalt; abgesehen davon wählen Bürger sowieso gerne einmal falsch. Was falsch und was richtig ist, legen übrigens diejenigen fest, die sich selbst als überzeugte Demokraten bezeichnen. Das klassische Diktaturargument: Wenn die Bürger falsch wählen, muss man sie eben anleiten, ihnen helfen – natürlich zu ihrem eigenen Besten – oder besser noch: Man muss zu viel Wahlfreiheit verhindern. In diesem Bereich haben sich die GRÜNEN bisher auffällig hervorgetan. Ihre Entwicklung von der Basisdemokratie zur Verbotspartei ist legendär. (Sabine Friedel, SPD: Wovon sprechen Sie denn?) Wir erinnern uns mit Grausen an die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, die auf Geheiß unserer damals obersten Demokratiewächterin – nicht grün übrigens – rückgängig gemacht werden musste. Wenn ein Wahlergebnis den Regierungsparteien nicht passt, wird es auf Anordnung korrigiert. Ich warte schon darauf, dass es dem ersten unserer selbsternannten Demokraten einfällt, die Landratswahl im thüringischen Sonneberg rückgängig zu machen. Der thüringische Innenminister Georg Meier von der SPD hat schon einen Demokratiecheck für den demokratisch gewählten Landrat in die Wege geleitet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wegen dem Wahlgesetz!) Die GRÜNEN-Bundesvorsitzende Ricarda Lang hat das Ergebnis der Landratswahl in Sonneberg als bestürzend bezeichnet. Ihrem Wunsch gemäß, zurück nach Sachsen: Da hat die links-grün-bunte Gesinnungsgemeinde im Leipziger Stadtrat einmal wieder ihr fragwürdiges Demokratieverständnis gezeigt und bei den Neuwahlen zu drei Stadtbezirksbeiräten der AfD die ihr zustehenden Mitglieder verweigert. Dass dadurch der vorgegebene Proporz verletzt wird, ist ein demokratiepolitischer Skandal. (Rico Gebhardt, Die LINKE: Wieso? Eine Mehrheitsentscheidung!) Hinzu kommt, dass diese bürgernahen, lokalen Gremien nicht mehr beschluss- und somit arbeitsfähig werden könnten. Auch dies spielt für diejenigen, die sonst immer so vehement nach Demokratie schreien, keine Rolle. Die AfD-Stadtratsfraktion hatte Leipzigs Oberbürgermeister Jung aufgefordert, dem rechtswidrigen Beschluss der Ratsversammlung zu widersprechen. Das lehnte er ab, weil es keinen Anspruch darauf gäbe, dass ein vorgeschlagener Kandidat tatsächlich auch bestellt würde. So kann man Demokratie natürlich auch interpretieren. Man wählt einfach den oder die vorgeschlagenen Kandidaten nicht und verweigert damit einer zugelassenen Partei das ihr zustehende Recht. Darüber ist man sich im sogenannten demokratischen Lager über alle Parteigrenzen hinaus einig. Mit der Stadtbezirksbeiratswahl ist es übrigens nicht getan. Bei der personellen Besetzung des Schöffenwahlausschusses gab es die gleiche Verweigerungshaltung vonseiten der rot-rot-grünen Ratsmehrheit. Das zieht weitreichendere Konsequenzen nach sich, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Sind Wahlausschüsse nicht vollständig besetzt, können die Laienrichter für die nächsten fünf Jahre nicht bestimmt werden. Wie die „Leipziger Volkszeitung“ so richtig feststellte, droht durch die Wahlblockade im Stadtrat Stillstand bei der Strafverfolgung. Mehr noch: Kommt es dadurch zu einer überlangen Verfahrensdauer, müssten mutmaßliche Straftäter, selbst bei schwerer Kriminalität, aus der U-Haft entlassen werden. Das zeigt, dass man im rot-grünen Lager seinen krankhaften AfD-Hass über den Rechtsstaat und die Sicherheit der Bürger stellt und für seine Ideologie buchstäblich über Leichen geht. Irgendwie lernt man auch nichts dazu. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Verbesserung des Drucksache 7/13745, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE, und ich übergebe hierzu an Frau Kollegin Tändler-Walenta; bitte schön.
