Jan-Oliver Zwerg
Das hätte auch die SED genauso gesagt!) Warum wir diese Wärmewende brauchen, haben die Vorredner erklärt. Das wird dann in seiner bekannten Manier auch der Minister noch einmal erläutern. Für mich ist das Wasser in die Elbe gegossen. Deshalb erspare ich mir das. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom gestrigen Tag nimmt der Gesetzgebung die auch von uns kritisierte Eile im Verfahren. Die damit gewonnene Zeit erlaubt den Abgeordneten, das Gesetz noch besser und rechtssicherer zu machen. (Zuruf von der AfD) Es ist bekannt geworden, dass es keine Sondersitzung geben wird. Frühestens im September wird eine Entscheidung fallen oder darüber diskutiert werden. Dass Sie das Thema hier als Prioritätenantrag bringen, ist ein durchsichtiges Manöver. Was Sie tun, ist einfach nur Regierungsbashing und hat mit konstruktiver Oppositionsarbeit nicht im Geringsten zu tun. Aber das sind wir von Ihnen gewöhnt. Sie wollen einfach die Regierung verächtlich machen und sich selbst ins rechte Licht rücken. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sie haben sie als SPD selbst verächtlich gemacht! – Zuruf von der AfD: Das macht die Regierung schon selbst!) Natürlich gab es auch von anderer Seite viel Kritik am Gesetzentwurf, selbst aus den eigenen Reihen der Ampel. Die Union und die Springer-Presse haben mit der durchaus berechtigten Kritik am Gesetz das Ihrige dazu beigetragen. Aber sie sind zum Teil so weit über das Ziel hinausgeschossen, dass gleich die gesamte, für den Klimaschutz wichtige Wärmewende in Misskredit geriet. Mit dem rechten Narrativ, kritische Stimmen würden in diesem Land nicht gehört oder verschwiegen, braucht niemand mehr zu kommen. Wir alle können und müssen aus diesem Gesetzgebungsprozess lernen. Es wurden eklatante Fehler gemacht, gesetzgeberisch wie kommunikativ. Das möchte ich auf keinen Fall unter den Teppich kehren. Wir wollen und müssen die Menschen in diesem Land beim Klimaschutz und der Wärmewende mitnehmen. Verunsicherung hilft uns dabei überhaupt nicht und dient am Ende nur Ihnen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU) Ein paar Worte zu dem Gesetz, das Sie in Ihrem Antrag kritisieren – zwar ist alles schon genannt worden, aber ich will es noch einmal sagen –: Warum tun wir das? Die Wärmewende muss einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass wir unsere Klimaziele bis 2045 erreichen. Dabei will ich es belassen. Dafür muss das Heizen fossilfrei werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen künftig nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Das sollte kein Problem sein. Das Gesetz ist in meinen Augen immer noch nicht perfekt, aber wesentliche Fehler wurden bereits behoben. In Neubaugebieten soll die Vorgabe unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten. In den Bestandsgebieten soll diese Vorgabe erst greifen, wenn die jeweiligen Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben. In Kommunen über 100 000 Einwohner muss diese ab dem Jahr 2026 und für die restlichen Kommunen ab dem Jahr 2028 vorliegen. Das Gesetz wurde technologieoffener gestaltet. Die zu Unrecht kritisierte Wärmepumpe ist nur eine Möglichkeit von vielen in Zukunft. Es soll eine sozial gestartete Förderung mit einem maximalen Fördersatz von 70 % geben. Zusätzlich soll es noch ein Kreditprogramm mit Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüssen, um insbesondere auch vulnerablen Gruppen weitere Finanzierungsoptionen zu bieten. Beim Mieterschutz wurde mit Kappungsgrenzen bei der Modernisierungsumlage und gezielten Härtefallregelungen ebenso stark nachgebessert. Das ist am Ende ein deutliches Signal an alle Menschen dort draußen, für die jede Mieterhöhung eine weitere finanzielle Belastung darstellt. Das hat die SPD übrigens im Bund durchgesetzt. Wer nach dem 1. Januar 2024 noch eine Gasheizung einbauen möchte, der kann dies tun. Er erhält vorher noch eine verpflichtende Beratung. In dieser wird er oder sie darauf hingewiesen, dass er oder sie aufgrund steigender CO - Preise oder den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit steigenden Betriebskosten rechnen muss und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen kann. (Zuruf von der AfD) Wer sich dennoch für eine Gasheizung entscheidet, muss ab dem Jahr 2029 15 %, ab dem Jahr 2035 30 % und ab dem Jahr 2040 60 % klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Biomethan nutzen. (Jörg Dornau, AfD: Es ist wie bei den Teletubbies!) Der Einbau einer auf Biomasse – also Holz und Pellets – basierenden Heizung bleibt uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich. Die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers entfällt. Sie sehen, es wurde stark nachgebessert und geändert. Die in der Anhörung vorgebrachten Einwände der kommunalen Spitzenverbände und des VKU werden bei berechtigten Anliegen sicherlich in den nächsten Wochen noch Berücksichtigung finden. Die Zeit ist nun gegeben. Ihr Antrag ist obsolet. Wir lehnen ihn natürlich ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Da die fraktionslosen Abgeordneten keine Rede oder Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beantragt haben, könnten wir in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich übergebe damit an die AfDFraktion als einbringende Fraktion. Kollege Zwerg, bitte schön.
