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Kerstin Köditz

Die Linke 06.07.2023 Sitzungen 7/74

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es also um den Tag X. Er stand am Ende einer Mobilisierung, in deren Verlauf auch eine Reihe anonymer Texte veröffentlicht wurden, die verantwortungslose Aufrufe zur Gewalt enthielten und die – ehrlich gesagt – auch eine Beleidigung der Vernunft waren. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das war nicht erst hinterher klar. In dem Offenen Brief des linXXnet war vor dem Tag X zu lesen: Militantes Auftreten und Gewalt sind nicht unsere politischen Mittel. Das ist allerdings nicht das Einzige, was zum Tag X gesagt werden muss. Wenige Tage zuvor hatte die Stadt Leipzig eine Versammlung verboten, von der man behauptete, dass sie die eine zentrale Tag-X-Demonstration sei. Ganz so sicher war man sich dann aber nicht, es wurde nämlich eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der etwaige andere Versammlungen zum gleichen Thema ebenfalls verboten wurden. (Zuruf von der AfD: Anders geht dies ja nicht!) Das waren umfangreiche Grundrechtseingriffe. Wer auch immer an diesem Wochenende in Leipzig seine Meinung zum sogenannten Antifa-Ost-Prozess öffentlich vortragen wollte – er oder sie –, durfte es nicht. (Sebastian Wippel, AfD: Ist ja klar bei dieser Gefahrenlage!) Die Grundlage dafür waren Gefahrenprognosen und Lageeinschätzungen der Polizei und des Geheimdienstes. Es war die Polizei, die der Stadt Leipzig riet, dass eine Tag-XDemonstration verboten und zudem eine Allgemeinverfügung erlassen werden müsse. Dem Vernehmen nach wurde diese Idee mehrere Wochen vor der Anmeldung irgendeiner Versammlung formuliert. Man traf also eine Lageeinschätzung und handelte ihr entsprechend, und zwar unabhängig von der konkreten Lage. Es genügten für dieses Manöver im Wesentlichen einige Texte, die – von wem auch immer – im Internet veröffentlicht wurden. (Zurufe von der AfD) Ich möchte an dieser Stelle nicht darüber fantasieren, welche Möglichkeiten sich hierbei ergeben, um unliebsame Veranstaltungen zu verhindern. Wir sollten uns aber die Frage erlauben, welche Qualität die Analysen sächsischer Behörden hatten. In der Begründung der Allgemeinverfügung wird zum Beispiel die Polizeidirektion Leipzig mit der Einschätzung zitiert: „Falls kein Verbot ergehe, werde es mit Sicherheit zu Plünderungen von Supermärkten kommen.“ (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

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