Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Lang. Sie sprach als Letzte in dieser Rederunde für die SPD-Fraktion. Es ist auch kaum noch Redezeit vorhanden. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen Menschen mit mehr Pflegebedarf unterstützen. Das heißt, Eigenanteile und die Ausgaben der Sozialhilfeträger begrenzen. Die Pflegekosten sind deutlich gestiegen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Das geht teilweise auf eine positive Nachricht zurück. Seit 1. September 2022 wird Pflege- und Betreuungspersonal endlich nach Tarif bezahlt. – Dazu kam aber jetzt noch die Inflation. Der Verband der Ersatzkassen hat dazu Zahlen, die den Druck zeigen. Um gut 25 % ist in Sachsen der durchschnittliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil an den Pflegekosten ohne Ausbildungskosten gestiegen. Das waren 25 % zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 1. Januar 2023. Im Bundesdurchschnitt waren es noch 18,2 %. Die Zuzahlungen insgesamt, dazu gehören beispielweise Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten, sind zwischen Juli 2022 und Januar 2023 in Sachsen um 13,6 % gestiegen; bundesweit waren es 9,8 %. Die Zuzahlungen wurden durch die seit Januar 2022 geltenden Leistungszuschläge der Pflegeversicherung zu den Pflegekosten etwas reduziert. Diese sind nach der Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt. Trotzdem betrug die Steigerung von Juli 2022 bis 2023 im ersten Jahr 13,3 %, im zweiten Jahr 12,1 %, im dritten Jahr 10,6 % und nach dem dritten Jahr 8,2 %. Im ambulanten Bereich haben wir aktuell keine Zahlen zu den Preissteigerungen. Aber hier bedeuten höhere Leistungen, dass weniger Leistungen genutzt werden. Als Länder haben wir daher durch Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2022 eingefordert: Die Eigenanteile müssen weiter reduziert werden, indem die Leistungszuschläge angehoben werden. Die Sachleistungsbeträge sollen in der ambulanten Pflege angehoben und die Pflegeleistungspauschalen dynamisiert werden. Die Forderungen wurden im aktuell in der Abstimmung befindlichen Pflege-, Unterstützungs- und Entlastungsgesetz teilweise aufgegriffen. Mehr Leistungsverbesserungen waren offenbar in dem verfügbaren Finanzrahmen noch nicht möglich. Diese Punkte finden sich jetzt wieder: die Anhebung der Leistungszuschläge ab dem 1. Januar 2024 um 5 bis 10 Prozentpunkte, die Stärkung der häuslichen Pflege durch die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 um 5 %, die Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 % aufgrund der lohnbedingt steigenden Pflegevergütung in ambulanten Pflegeeinrichtungen, die Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2025, und zwar um 4,5 %, und zum 1. Januar 2028 in Anlehnung an die Preisentwicklung sowie die langfristige Leistungsdynamisierung. Die Bundesregierung will dazu noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten. Das reicht aber noch nicht aus. Diese Entlastungen wirken nicht ausreichend. Wir brauchen weitere Schritte. Das Ziel ist eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung. Wir stehen vor enormen Aufgaben, die uns die demografische Entwicklung stellt. Wir brauchen mehr Personal bei gleichzeitig anhaltendem Personalmangel. Die Pflegebedürftigen und die Sozialhilfeträger müssen finanziell entlastet werden, und die häusliche Pflege muss durch Entlastung der pflegenden Angehörigen und Zugehörigen gestärkt werden. Der Bund plant, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich in einem nächsten Reformschritt anzugehen. Das umfasst auch die Ausgabenseite. Bis zum 31. Mai 2024 werden Empfehlungen der Bundesregierung für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unter der Federführung des BMG erarbeitet. Bis zu dieser Sommerpause soll der Bericht des BMG über die Evaluation der Eigenanteilsbegrenzung in der vollstationären Versorgung durch Leistungszuschläge vorliegen. Als Länder bringen wir uns selbstverständlich in die Diskussion auf Bundesebene ein. Dabei ist alles in den Blick zu nehmen, auch die Frage nach einem Sockel-SpitzeTausch bis hin zu einer echten Vollversicherung ohne Beteiligung des Pflegebedürftigen an den Pflegekosten. Die Expertise muss dabei breit einbezogen werden. Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde eine Expertenkommission zur Prüfung einer freiwilligen, paritätisch finanzierten Vollversicherung verankert. In Sachsen legen wir gerade die Richtlinie zur Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen auf. Ziel ist der Herbst dieses Jahres. Aktuell befinden wir uns vor den vielleicht wichtigsten Weichenstellungen in der Pflegeversicherung seit Jahrzehnten. Diese sind dringend nötig. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spüren den Druck durch die steigenden Preise. Wir haben große Aufgaben zu bewältigen, die uns insbesondere die Demografie stellt. Wie bereits dargestellt: Die Antworten darauf erarbeiten wir und der Bund bereits. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Robert Clemen, CDU)
