Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Diskussion zum zweiten Sozialbericht spielte das Thema Pflege bereits eine zentrale Rolle. Es ist ein Thema, das jeden von uns früher oder später persönlich oder auch im Freundesoder Familienkreis trifft. Viele Menschen in Ostdeutschland schauen mit bangem Blick auf die Rente und das Älterwerden. Die Eigenanteile in den Pflegeheimen steigen weiter. Viele wissen heute schon nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen sollen. Diesbezüglich gebe ich Frau Schaper vollkommen recht. Genau aus diesem Grund wurden in der vergangenen Legislaturperiode mehrere Gesetze zur Stärkung der Pflege im Bund verabschiedet und wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Besonders in der ambulanten Versorgung wurde deutlich gemacht, dass es hier um die Stärkung geht. Wir haben qualitativ hochwertige Pflege zu Hause ermöglicht und die finanziellen Belastungen für die Pflegebedürftigen dort gesenkt. Auch in der aktuellen Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung auf zahlreiche Leistungsanpassungen für Pflegebedürftige verständigt. Doch die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung ist bereits seit vielen Jahren angespannt. Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Ausgaben trifft auf pandemiebedingte Sonderbelastungen und inflationsbedingt steigende Ausgaben. Die nun vorgelegte Pflegereform des Bundes erfüllt nicht alle Erwartungen. Ja, auch das kann ich nachvollziehen, auch mit dem Blick auf die angespannte Haushaltslage. Doch es werden wichtige Leistungsanpassungen angegangen, unter anderem zum 1. Januar 2024 die Leistungszuschläge, die die Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen zahlen. Je nach Verweildauer werden 5 bis 10 % der pflegebedingten Anteile zusätzlich abgedeckt, und so wird zur Reduzierung des Eigenanteils beigetragen. Geld- und Sachleistungen werden ab 2025 und 2028 jeweils in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Das monatliche Pflegegeld sowie die Leistungen für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten werden zum 1. Januar 2024 um 5 % erhöht. Es wird einen gemeinsamen Jahresbeitrag geben, der eine Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht. Darüber hinaus stabilisiert der Bund durch eine moderate Beitragssatzanhebung um 0,35 Prozentpunkte mittelfristig die soziale Pflegeversicherung. All das sind Maßnahmen, die den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen konkret helfen werden. Das Thema Pflege ist damit natürlich nicht durch. Die intensiven Diskussionen in Bund und Land verdeutlichen, dass es in und für die Pflege keine einfachen Lösungen gibt. Das Konzept der Linksfraktion, Eigenanteile zu deckeln und Erhöhungen pauschal abzuschließen, ist in der Theorie sicher wünschenswert – ich wünsche mir das auch manchmal –, doch die Realität sieht anders aus. Die Forderungen in dem Antrag werden nicht aus reiner Unlust oder mangelndem Problembewusstsein nicht umgesetzt. Die Problembeschreibung mag durchaus zutreffend sein. Der vorliegende Antrag bringt uns jedoch nicht voran, und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
