Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort der einbringenden AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13270 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 7/13270 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf bekämpfen: Eigenanteile in der menschenwürdiges Leben im Alter! der Fraktion DIE LINKE darüber reden, wie die Bewohnerinnen und Bewohner im Pflegeheim finanziell entlastet werden können, sondern müssen den Worten endlich Taten folgen lassen. Lassen Sie mich vorher erst einmal Danke sagen, Danke an die Pflegerinnen und Pfleger sowie die pflegenden Angehörigen. Danke an alle, die sich täglich mit Leidenschaft und liebevollem Engagement um die Pflegebedürftigen kümmern. Auch ihnen sind wir es schuldig, dass wir für dieses drängende Problem nachhaltige Lösungen finden; denn das, was vor einigen Tagen im Bundestag beschlossen bzw. vorgestellt wurde, ist bestenfalls Stückwerk. In jedem Fall wird es dem dramatischen Zustand, in dem sich die Pflege befindet, nicht einmal im Ansatz gerecht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deshalb müssen wir dringend darüber nachdenken, was wir hier vor Ort regeln können. Wie kann das Land Sachsen die Menschen konkret unterstützen, und zwar jetzt? Immer wieder auf die Bundesebene zu verweisen, hilft den Betroffenen nicht, sondern sorgt nur für mehr Frust. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der älteren Menschen und damit der Anteil der Pflegebedürftigen. Es sind nun schon rund 311 000 Menschen, die Pflegeunterstützung brauchen. Knapp 16 % davon werden vollstationär versorgt, das sind rund 48 000. Vor fast genau drei Jahren habe ich einen ähnlichen Antrag für meine Fraktion eingebracht. Damals begann ich meine Rede mit einer Schlagzeile aus der „Freien Presse“ – ich zitiere –: „Die Rente meiner Mutter reicht nicht mehr.“ Eine 80-jährige Rentnerin hatte im Juni 2020 einen Brief vom Pflegeheim mit einer Kostenerhöhung von 1 899 Euro bekommen. Mittlerweile liegen wir nun schon bei einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2 200 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Die Situation war schon damals unerträglich, und nun, drei Jahre später, kann man nur festhalten: Es ist ein Skandal und unhaltbar, dass das weiter steigt. Die Briefe, Anrufe und Anfragen in unseren Bürgerbüros werden seitdem immer mehr. Die Kosten in den Pflegeheimen sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Immer mehr Menschen werden zu Sozialhilfeempfängern, und damit werden auch die ohnehin klammen Kassen der Kommunen immer mehr belastet. Hinter den nackten Zahlen und abstrakten Feststellungen verbergen sich die Schicksale der Betroffenen, zum Beispiel von Edda Freitag. Mitte Februar strahlte das ZDF in der Sendung „Frontal“ einen Beitrag zum Thema „Arm im Heim“ aus. Frau Freitag ist in Treuen ins Pflegeheim gezogen und jetzt ein Fall für das Sozialamt. Ihre komplette Rente geht für den Eigenanteil drauf. Vorher konnte die 80- Jährige von ihren knapp 2 000 Euro Rente gut leben. Jetzt sagt sie: „Ich habe zwei Renten, aber die reichen nicht. Ich muss noch unterstützt werden. Ich darf nicht darüber nachdenken, was mit mir passiert ist, sehe keinen Monat Geld und das mit den zwei Renten. Das hätte ich nicht gedacht.“ Dann sagt Frau Freitag ziemlich resigniert: „Na, das ist halt so.“ Immer mehr Menschen müssen das erste Mal im Leben Sozialhilfe beantragen, wenn sie ins Pflegeheim gehen. Bei der Arbeiterwohlfahrt im Vogtland beträgt der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner, die Sozialhilfe beantragt haben, über 80 %. Über 80 %! Es werden absehbar wohl mehr werden. Eine Mitarbeiterin der AWO spricht davon, wie die Menschen vor ihnen sitzen und weinen, weil sie ein Leben lang gearbeitet haben und trotzdem auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Geschäftsführerin der AWO Vogtland befürchtet, dass die 3 000-Euro-Grenze bald erreicht sein wird. Zumindest sagen die Zahlen der Finanzbuchhaltung, dass die Eigenanteile um 600 Euro erhöht werden müssen. Auch bei Brigitte V. aus Auerbach reicht ihre Rente für die Eigenanteile nicht. Auch sie müsste von Sozialhilfe leben. Momentan muss Frau V. aber das kleine Erbe ihres Lebensgefährten erst einmal aufbrauchen, um dann Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Können Sie sich vorstellen, was das mit den Betroffenen macht? Es ist hochgradig entwürdigend und unsagbar ungerecht. Laut Statistik lag die Durchschnittsrente 2021 bei Frauen bei 1 075 Euro und bei Männern bei 1 310 Euro. Die von mir herangezogenen Beispiele und Schicksale sind keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern können zur bitteren Realität für Tausende Sächsinnen und Sachsen werden, zum Beispiel für das Ehepaar, bei dem der Partner oder die Partnerin ins Pflegeheim gehen muss. Sie gelten als Bedarfsgemeinschaft und müssen somit für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. Die Pflegebedürftigkeit des einen bedeutet somit das Abrutschen in die Armut für den anderen. Die Landesregierung hatte den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, dringend zu prüfen, ob die Pflegeversicherung der Lebenswirklichkeit noch gerecht wird. Was letzten Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, ist völlig unzureichend und von der Lebensrealität meilenweit entfernt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind mit dieser Pflegereform bei Weitem nicht ausgeglichen. Wir brauchen eine Pflegereform, die ihren Namen verdient. Wir müssen die Pflegeversicherung zu einer echten Vollversicherung umgestalten. Lassen Sie uns in Sachsen unsere Hausaufgaben machen. In Ihrem Koalitionsvertrag steht auf Seite 95: „Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben […] in einem lebenswerten Umfeld. Jeder, der Pflege braucht, soll sich auf ein verlässliches und bezahlbares Hilfesystem mit einer großen Angebotsvielfalt verlassen können.“ In Sachsen sind die Eigenanteile im letzten Jahr um 19 % gestiegen. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt, der bei 13 % liegt. Durch höhere Löhne und teurere Preise, unter anderem bei Lebensmitteln, sind die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner rasant gestiegen. Die Inanspruchnahme guter Pflege darf Menschen nicht arm machen. Bis es endlich entsprechende Bundesgesetzregelungen gibt, müssen wir kurzfristige Maßnahmen treffen. Wir können unseren Anteil dazu leisten, um der Steigerung der Pflegekosten entgegenzuwirken. Lassen Sie uns die Gewährung finanzieller Zuschüsse zu den Investitionskosten der Einrichtungen der Altenpflege in Sachsen beschließen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach § 9 SGB XI und der Regelungen des § 82 können sich die Bundesländer unmittelbar an dem betriebsnotwendigen Investitionsaufwand der Pflegeeinrichtungen beteiligen. Auch ein Pflegewohngeld wäre eine Möglichkeit, um als Land Betroffenen kurzfristig zu helfen. Ich werde dazu noch mehr in meinem Schlusswort ausführen. (Beifall bei den LINKEN)
