Sarah Buddeberg
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bitte um Verzeihung; das war mein Fehler. – Liebe Frau Köpping, vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass noch viel zu tun ist. Deswegen belassen wir es nicht dabei, hier eine Aussprache zur Großen Anfrage zu führen, sondern legen einen Entschließungsantrag mit einem Feststellungsteil und einem Forderungsteil vor. Dort haben wir zehn Punkte für einen inklusiveren Arbeitsmarkt zusammengetragen. Ich möchte sie in aller Kürze vorstellen; ausführlich kann man sie im Entschließungsantrag nachlesen. Wir wollen – erstens – das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren, und zwar mit einem Schwerpunkt auf Teilhabe an Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir wollen – zweitens – inklusive Beschulung im Schulgesetz verankern. Das haben wir an anderer Stelle schon gefordert; aber es bleibt eine wichtige Forderung. Wir wollen – drittens – berufliche Bildung erweitern, mehr Abschlüsse ermöglichen und Arbeitserfahrungen in Werkstätten anerkennen. Wir wollen – viertens – spezielle Fördermaßnahmen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente aufgrund von psychischen Erkrankungen einführen. Das ist ein Punkt, bei dem mir jetzt die Zeit gefehlt hat, um das noch weiter auszuführen, obwohl das eine sehr wichtige Gruppe ist. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nämlich Leute, die oft hoch qualifiziert sind und dann, weil sie eine psychische Erkrankung haben, dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist eine Gruppe, auf die wir noch gesondert eingehen sollten. Wir wollen – fünftens –, dazu hatte ich in der zweiten Runde geredet, eine Reform der Werkstätten, wir wollen ein Gremium. Wir haben uns gedacht, das könnte „Werkstatt für Werkstätten“ heißen, das ist schön einprägsam. Ferner wollen wir Außenarbeitsplätze fördern. Sechstens wollen wir eine höhere Entlohnung in den Werkstätten. Dafür braucht es ein transparentes Entgeltsystem und eine Modernisierung der Werkstättenverordnung auf Bundesebene. Siebtens wollen wir die bestehenden Programme „Wir machen das!“ und „Spurwechsel“ so weiterentwickeln, dass sie wirksam werden. „Wirksam“ haben wir auch definiert, nämlich eine Verdoppelung der Arbeits- und Ausbildungsplätze in drei Jahren. Ja, wir haben ambitionierte Ziele, aber die sind auch notwendig. Wir wollen – achtens – das Vergaberecht, auch das ist angesprochen worden, ändern, nämlich die Vergabe an den Einsatz im inklusiven Arbeitsmarkt koppeln. Auch das ist ein Instrument, das man hier gut nutzen kann. Wir wollen – neuntens – eine sächsische Vermittlungsstelle einrichten und eine landesweite inklusive Jobbörse entwickeln. Beides sind Schnittstellenaufgaben, die, glaube ich, sehr, sehr viel bewegen könnten. Zehntens – noch ein sehr wichtiger Punkt – schlagen wir ein Modellprojekt vor, das wir „Wir können mehr!“ nennen wollen, angelehnt an „Wir machen das!“ „Wir können mehr! Empowerment am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“ soll eine Peer-to-Peer-Beratung sein, um Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt zu empowern. Das ist unser Forderungsteil. Das sind die Schlussfolgerungen, die wir, wie gesagt, gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten erarbeitet haben. Es ist natürlich möglich, dass Sie zu anderen Schlussfolgerungen kommen und andere Maßnahmen vorschlagen würden. Trotzdem hätte ich schon gern gewusst, ob wir uns zumindest im Feststellungsteil einig sind. Wenn nicht, sollte hier noch einmal eine Verständigung darüber stattfinden; die wäre dann dringend notwendig. Deswegen beantrage ich punktweise Abstimmung nach den römischen Zahlen und hätte dann gerne, falls auch der erste Teil abgelehnt wird, eine Begründung dafür. Aber ich empfehle natürlich die Zustimmung zu beiden Abschnitten unseres Entschließungsantrags für einen inklusiven Arbeitsmarkt und für eine inklusive Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
