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Sarah Buddeberg

Die Linke 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Am 6. Juni 1971 veröffentlichte der „Stern“ einen Titel, der sehr bekannt geworden ist. 347 Frauen legten ein kollektives Geständnis ab: „Wir haben abgetrieben!“ Unter dem Motto „Ich bin gegen § 218 und für Wunschkinder“. Das war die Forderung nach dem Recht eines legalen Schwangerschaftsabbruchs und dem Ende der Kriminalisierung von Abtreibungen. Das ist ein Kampf, den wir bis heute führen. Doch damals war es ein großer Tabubruch, diesen Kampf um Selbstbestimmung zu führen. Die Frauen, die das getan haben, sind ein großes Risiko eingegangen; denn ihnen drohten bis zu fünf Jahre Haft und Geldstrafen. Der weitere Fortgang ist bekannt: Es kam zur Fristenlösung, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und – nicht zu vergessen – der Situation der Ost-Frauen, die sich über Nacht in der Situation befanden, plötzlich in den Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Abg. Ulbrich mit der Einbringung des Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „32. Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen (Sächsisches Richtergesetz – SächsRiG)“ an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer dem folgen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei einer Stimme dagegen, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür, ist dem entsprochen, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung überwiesen wird. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf den des Entwurfs Selbstbestimmungsrechts von Schwangeren Schwangerenselbstbestimmung SächsSchwSelbstbestStärkG) der Fraktion DIE LINKE neuen Bundesländern kriminalisiert zu werden. Der damals gefundene Kompromiss ist aus unserer Sicht kein guter Kompromiss; denn nach wie vor besteht der § 218; Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig. Die Strafe kann nur umgangen werden. Zum einen durch die medizinische Indikation, das heißt, eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung, zum anderen durch die kriminologische Indikation, das bedeutet, Vergewaltigung, oder aber innerhalb der ersten 12 Wochen, jedoch nur mit einer verpflichtenden Beratung und einer vorgeschriebenen dreitägigen Wartefrist. Das heißt, Schwangerschaftsabbrüche sind bis heute illegal, aber unter den genannten Voraussetzungen straffrei. Diese Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gefährdet damals wie heute die Gesundheit ungewollt Schwangerer in Deutschland. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Die strafrechtliche Regelung ist auch die Ursache für Versorgungslücken; denn sie erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung und setzt Ärzte und Ärztinnen unter Druck. Weiterhin bleibt außerdem das Problem bestehen, dass keine Kostenübernahme besteht. Wir bleiben als LINKE bei unseren Forderungen, § 218 und § 219 abzuschaffen, den Schwangerschaftsabbruch endlich aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen und anderweitig zu regeln und endlich eine Regelung für die Kostenübernahme zu finden. Diese grundlegenden Fragen und Regelungen, bestehen auf Bundesebene – das ist bekannt –, aber sie gehen auch mit einer klaren Verpflichtung der Länder zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und zur Vorhaltung eines Angebots an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einher. Wenn wir uns die Situation in Sachsen anschauen – und das kann man, wenn man sich den Sozialbericht anschaut, den wir noch diskutieren werden –, dann sieht man, dass die Zahl der Abbrüche seit Jahren in Sachsen etwa auf dem gleichen Niveau ist und dass 95 % dieser Abbrüche nach dieser Pflichtberatung passieren. In Sachsen gibt es etwa 70 Beratungsstellen. Im Jahr 2021 haben diese 7 500 Konfliktberatungen durchgeführt. Das klingt viel, doch wenn man es durchrechnet, ist es nicht mehr so viel. Das liegt auch daran, dass die Beratungsstellen sehr viele andere Beratungen neben diesen Konfliktberatungen durchführen. Sie sind also sehr gut ausgelastet. Gleichzeitig besteht das Problem, dass es immer weniger Praxen und Kliniken gibt, die Abbrüche vornehmen. Das bedeutet für die Schwangeren, dass die Terminfindung schwierig ist und sie lange Wege auf sich nehmen müssen, was natürlich ein organisatorisches Problem ist, das wiederum zu Schwierigkeiten bei der Terminfindung führt. Das klingt vielleicht banal, „die Terminfindung ist schwierig“, aber wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese 12-Wochen-Frist besteht, dann ist die Terminfindung eine sehr relevante Sache; der Zeitdruck ist sehr hoch. Durch weniger Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, gibt es auch eine Einschränkung bei der Wahl der Abbruchmethode. Wir müssen außerdem feststellen, dass die Staatsregierung keinen richtigen Überblick über die Versorgungslage hat. Das Mindeste, was wir tun müssen, ist eine Infrastruktur für Abbruchmöglichkeiten zu schaffen. Darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser soll das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern; denn wir sagen: Wenn an der gesetzlichen Beratungspflicht festgehalten wird – die wir ja abschaffen wollen –, dann muss sichergestellt werden, dass ausreichend Beratungsstellen vorhanden und erreichbar sind. Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf zwei Gruppen in den Blick nehmen, die oft aus dem Blick geraten. Zum einen Menschen mit Behinderungen. Wir wollen Angebote für Menschen mit Behinderungen gesetzlich festschreiben; denn auch sie haben ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, welches für sie jedoch noch stärker eingeschränkt ist als für andere Menschen. Deshalb braucht es Beratungsangebote zu Partner(innen)schaft, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft speziell für Menschen mit Behinderungen. Und wir wollen die Zielgruppe der nicht deutschsprachigen Menschen in den Blick nehmen; denn auch sie müssen gesetzlich eine Pflichtberatung absolvieren. Hierbei ist die Mehrsprachigkeit enorm wichtig. Wir wollen weiterhin definieren, was „wohnortnah“ bedeuten soll und wir möchten eine Wahlmöglichkeit zwischen konfessionellen und konfessionslosen Trägern schaffen. Wir wollen für den Freistaat eine Berichtspflicht einführen, damit wir endlich wissen, wie sich die Versorgungssituation in Sachsen entwickelt. Das Ziel des Gesetzentwurfs lässt sich aus dem Namen ablesen: Es geht darum, das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren zu stärken. Es geht um Grundsätzliches, nämlich um Freiheit und Selbstbestimmung. Wir wollen die Grundlagen schaffen, die eine selbstbestimmte Entscheidung überhaupt ermöglichen, und zwar rechtlich, sozial und finanziell; denn körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Schwangere, die kein Kind bekommen möchten, sollen nicht länger wie Kriminelle behandelt werden. Deshalb rufen wir dazu auf, übermorgen nach AnnabergBuchholz zu fahren. Dort findet am 03.06. der sogenannte Schweigemarsch statt. Ich will noch einmal sagen, dass es den Fundamentalist(inn)en nicht, wie sie vorgeben, um Lebensschutz und christliche Werte geht, sondern um Kontrolle von Sexualität, Familienplanung und Beziehungsformen. Wir sagen dagegen: Pro Choice für die freie Wahl und unterstützen deshalb auch die Gegendemo Pro Choice in Annaberg-Buchholz und den Aufruf unter dem Titel „Leben schützen, Abtreibung legalisieren“. Werte Kolleg(inn)en! Vorgestern ist die Empfehlung zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention an die deutsche Regierung vom UN-Frauenrechtsausschuss CEDAW veröffentlicht worden. Sie zeigt, dass sich in den letzten Jahren an der Versorgungslage kaum etwas geändert hat. Die deutsche Regierung wird aufgerufen, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und Zugänge sicherzustellen. Das ist genau das, was wir mit unserem Gesetzentwurf wollen. Das scheint zumindest auch ein Anliegen des Sozialministeriums zu sein; denn in der Presse war zu lesen, dass das Sozialministerium die Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung im Sinne der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und einer guten medizinischen Versorgung prüfen und begleiten will. Ich frage Sie, Frau Köpping: Warum sollen wir nicht gleich in Sachsen damit anfangen? Dazu legen wir diesen Gesetzentwurf vor und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bitte um Überweisung. (Beifall bei den LINKEN)

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