Sören Voigt
Aaah!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Wir gehen jetzt in die Abstimmung über den Entschließungsantrag. (Sören Voigt, CDU: Die trägt es im Wesentlichen mit! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dem Entschließungsantrag zustimmen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag somit entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Richtergesetzes des Freistaates Sachsen – SächsRiG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD Sozialdemokraten, das Sächsische Richtergesetz dahin gehend zu ändern, dass in Zukunft die Präsidenten der Obersten Landesgerichte durch den Landtag, alle anderen Richter durch einen neu zu bildenden Richterwahlausschuss gewählt werden sollen. Ein Ausschuss, der auch über Beförderungen mitentscheiden sollte. Diesen Gesetzentwurf greifen wir jetzt auf und freuen uns, hierbei hoffentlich auf die Stimmen der SPD zählen zu können. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wobei es allerdings schon etwas irritiert, dass die SPD – nachdem sie ab 2004 Koalitionspartner in der Regierung war und das seit 2014 wieder und noch immer ist – ihr Projekt nicht wieder aufgegriffen und im Landtag eingereicht hat. Werden bestimmte Themen plötzlich uninteressant, sobald man an der Macht ist? Aber egal. (Sabine Friedel, SPD: Vielleicht hatten wir auch keine absolute Mehrheit? – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Das ist ein Argument, Frau Kollegin. Dafür sind wir ja da. (Heiterkeit des Abg. Tobias Keller, AfD) Ziel des Gesetzes ist es, die verfassungsmäßig garantierte richterliche Unabhängigkeit zu sichern und die demokratische Legitimation sächsischer Richter zu erhöhen. Und das ist auch dringend nötig, nachdem sich unser Rechtssystem immer mehr in Richtung einer Gesinnungsjustiz entwickelt hat. (Martin Modschiedler, CDU: Hört, hört!) Das gehört nicht in das Lager von Satire, Fake News oder Verschwörungstheorien, sondern ist Realität im besten Deutschland aller Zeiten. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Statt Recht und Gesetz walten zu lassen, orientieren sich Urteile und Rechtsfolgen zunehmend an der politischen Verortung des Delinquenten. (Martin Modschiedler, CDU: Sie kritisieren Richter direkt am Pult im Landtag? Direkt am Pult?) Jüngstes Beispiel sind die skandalösen Urteile gegen Mitglieder des Remmo-Clans, (Zurufe von der AfD) die eine lächerlich geringe Haftstrafe für ihren dreisten Raub unseres wertvollsten Kulturgutes aus dem Grünen Gewölbe bekommen haben. Das nur, weil sie einen Teil der Beute zurückgegeben haben. Das steht in keinem Verhältnis zu den fast zehn Jahren Haft, die der Täter bekommen hat, der in Dresden die Tür einer Moschee zerstört hat – aber gut. (Martin Modschiedler, CDU: Ah, der Herr Rechtsanwalt!) Er war Deutscher und da fallen die Urteile ja gerne etwas härter aus. (Zuruf der AfD: Genau so ist es!) Unglaublich ist auch das Urteil vom Sächsischen Richterdienstrecht (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gericht! Gericht! Unglaublich!) vom Dezember letzten Jahres gegen den ehemaligen AfDBundestagsabgeordneten Jens Maier, den man nicht mehr zurück in seinen Beruf als Richter gelassen (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aus guten Gründen!) und ihn stattdessen zwangspensioniert hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zu Recht!) Und das aufgrund von Äußerungen, die er in seiner Zeit als Abgeordneter getätigt hat und die übrigens nicht einmal strafbar waren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Darum geht es ja gar nicht in dem Verfahren! Gesetz gelesen, dabei gewesen! – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Hier wurde schnell ein neues Rechtsinstitut kreiert: Schädigung des Ansehens der Justiz, wofür kein Verschulden des Betroffenen erforderlich sei. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Exakt! Aber zu der Zeit…!) Zur Zeit der Corona-Hysterie wurden Menschen, die angeblich zu lange an einer Bushaltestelle in Königsbrück warteten, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) wegen einer vermeintlich unerlaubten Demonstration verurteilt, während Vergewaltiger, wie etwa der Tschetschene letzten November in Dresden, der seinen brutal erzwungenen Sex noch mit einer Morddrohung garnierte, (Heiterkeit bei der AfD und Zuruf: „Garnierte“!) gern mal mit Bewährung davonkommt. Solche und andere absurde Urteile werden in vorauseilendem Gehorsam gefällt, wenn Richter zunehmend ihre Unabhängigkeit verlieren (Staatsministerin Katja Meier: Da kennen Sie aber die sächsischen Richter schlecht!) und sich primär daran orientieren, was von ihnen im Zuge der Political Correctness erwartet wird. Richter, die sich keine Unbotmäßigkeit erlauben können, weil ihre Karriere – manchmal sogar ihre Existenz – ausschließlich vom Justizministerium abhängig ist. Da ist der Weg in die Gesinnungs- oder Haltungsjustiz vorgezeichnet. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Kathleen Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE) Besonders, nachdem das sächsische Justizministerium derzeit von einer grünen Ministerin regiert wird. Wie sich die GRÜNEN, die größten Unterstützer der Terrororganisation Antifa sowie der totalitären Klimakleber, zum Rechtsstaat positionieren, ist ja hinlänglich bekannt. Die Justiz als dritte Gewalt, die eigenständig neben Legislative und Exekutive steht, wird dabei vermutlich eher als störend empfunden. (Henning Homann, SPD: Ja, auf jeden Fall!) Gesinnungsurteile, wie die eben genannten, können mit unserem Gesetzentwurf ein Stück weit reduziert werden. Genauso wie übrigens damals schon von der SPD begründet, die jetzt offenbar nichts mehr von ihrem eigenen Antrag wissen will. Schauen wir mal. Allerdings haben wir uns erlaubt, einige kleine Änderungen vorzunehmen, (Sabine Friedel, SPD: Das kann man sich ja echt nicht mehr anhören!) wie etwa § 5 a Abs. 2 Satz 2, der sich mit der Frauenquote befasst. Nicht nur, weil die AfD auf Kompetenz und Leistung statt auf Quote setzt, sondern weil es bei diesem Paragrafen auch verfassungsrechtliche Bedenken gab, nämlich den Zugang zu einem öffentlichen Amt. Des Weiteren haben wir zur Klarstellung § 5b Abs. 3 geändert, der sich auf das Zusammenwirken von Justizministerium und Wahlausschuss bezieht. Somit ist unser Gesetzentwurf ein weiterer Schritt in Richtung gelebter Demokratie, (Lachen des Staatssekretärs Thomas Popp) die Sie ja laut eigenem Bekunden sehr begrüßen. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung des im Freistaat Sachsen (Sächsisches Stärkungsgesetz – Drucksache 7/13495, Gesetzentwurf Auch hier – wie schon beim vergangenen Tagesordnungspunkt – wäre es als Empfehlung des Präsidiums angemessen, dass „nur“ die Einreicherin spricht, also die Fraktion DIE LINKE. Sarah Buddeberg, bitte schön.
