Marika Tändler-Walenta
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete der Regierungskoalition! Ich wundere mich langsam ein wenig: Es scheint hier parlamentarischer Brauch zu werden, mit Entschließungsanträgen zu arbeiten. Aber allein das Vorliegen eines Entschließungsantrages zeigt, dass es in der Koalition offensichtlich keineswegs so funktioniert, wie es vielleicht sollte. Normalerweise bringt eine Regierungskoalition ihre inhaltlichen Vorstellungen in einen Gesetzentwurf ein, der nach Beratung vom Landtag beschlossen wird und dann gilt. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dass eine Regierungskoalition einen Gesetzentwurf noch einmal mit einem Entschließungsantrag mit sage und schreibe 15 Punkten begleitet, ist schon ein wenig grotesk. Zum Teil sind es Prüfungen und Bitten (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU) Tagesordnungspunkt Erste Beratung 32. Gesetz zur Änderung des (Sächsisches Richtergesetz Drucksache 7/13479, Sie wissen, dass es hierzu keine allgemeine Aussprache gibt, sondern die Einreicherin spricht. Deswegen bitte ich die AfD-Fraktion, den Entwurf einzubringen. Herr Ulbrich, bitte.
