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Christian Piwarz

01.06.2023 Sitzungen 7/72

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine verlässliche und gute Kindertagesbetreuung ist für unsere sächsischen Kinder der erste institutionelle Grundstein für eine gelingende Bildungsbiografie. Hier verbringen unsere Jüngsten einen großen Teil ihrer Zeit. Sie erweitern spielerisch ihr Wissen und ihr Können. Sie fühlen sich geborgen, und sie lernen im sozialen Miteinander voneinander. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, damit unsere Kinder einen unbeschwerten Bildungsalltag in der Kindertagesbetreuung erfahren. Schritt für Schritt haben wir seit Jahren die Bedingungen verbessert. Wie passend, dass wir in diesem Hohen Haus gerade am heutigen Internationalen Kindertag weitere Schritte mit der Novellierung des Sächsischen Kitagesetzes verabschieden. Die inhaltlichen Änderungen wurden bereits angesprochen. Ich möchte sie nochmals zusammenfassen. Erstens. Wir verbessern erneut den Personalschlüssel, also die finanzielle Unterstützung des Freistaates pro Kind. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben mit der Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushaltes die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nunmehr die sechste Schlüsselverbesserung seit 2015 in den Kindertageseinrichtungen vollzogen werden kann. Mehr als 4 000 neue Fachkräfte haben wir bereits ins System bringen können, und mit dem vorliegenden Gesetz werden noch einmal fast 1 000 Vollzeitstellen in den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten geschaffen. Die Mittel, allein 57 Millionen Euro in diesem Jahr, haben Sie bereitgestellt. Das bedeutet im Schnitt 13 Wochenstunden mehr Zeit in jeder Kita in Sachsen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Dafür danke ich Ihnen im Namen der Kinder, ihrer Eltern und der Fachkräfte. Zweitens wird die Verbindlichkeit des sächsischen Bildungsplans unterstrichen. Für die Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen ist dieser seit Jahren das wesentliche Instrument, die Orientierungshilfe für die Praxis. Wichtig ist es deshalb, den Bildungsplan zukunftsfest zu machen, ihn weiterzuentwickeln. Mein Haus wird noch in diesem Jahr mit der Evaluierung beginnen. Und auch hier ist mir, wie für die Weiterentwicklung unserer Schulen bereits dargestellt, eine breite Beteiligung wichtig. Wir werden deshalb in einem partizipativen Prozess, das heißt gemeinsam mit Familien, mit Fachkräften, mit den Trägern und Gremien sowie Erziehungswissenschaftlern, den Bildungsplan entsprechend fortschreiben. Drittens werden die im sächsischen Kitagesetz genannten Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert. Hierbei war es ein wichtiges Anliegen im Sinne des ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages, explizit den Fokus auch auf aktuelle Herausforderungen wie Sprache, Gesundheitsbildung und Nachhaltigkeit zu setzen. Viertens stärken wir die wertvolle familiennahe Betreuungsmöglichkeit der Kindertagespflege. Wir tragen gleich an mehreren Stellen im Gesetz dafür Sorge, dass die Kindertagespflege noch stärker als bisher gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen steht. Das zeigt sich bereits im geänderten Titel. Das Gesetz über Kindertagesbetreuung erfasst zukünftig gleichermaßen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Fünftens werden die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder gestärkt und von der Gebühr für die ärztliche Bescheinigung der Kitatauglichkeit ihres Kindes entlastet. Um nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist, genügt die Vorlage der gelben Karte als Nachweis über die Teilnahme an einer altersgerechten Früherkennungsuntersuchung beim Kinderarzt. Sechstens werden die Gemeinden finanziell entlastet, um das gute Betreuungsangebot zu sichern. Infolge der allgemeinen Preissteigerungen steigen auch die Personal- und Sachkosten in der Kindertagesbetreuung. Umso weitsichtiger war der Beschluss dieses Hohen Hauses, rückwirkend ab 01.01.2023 den Landeszuschuss um 200 Euro je neunstündig betreutem Kind zu erhöhen. Siebtens ist es den Koalitionsfraktionen auch ein besonderes Anliegen, die sorbische Sprache und Kultur von Anfang an zu fördern. Auf Wunsch der Eltern können bei Bedarf auch außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet werden. Mit der klarstellenden Formulierung erfährt die Pflege und Kultur der sorbischen Sprache den ihr gebührenden Raum. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs hatte ich den wichtigsten Schritt der Gesetzesnovelle erwähnt, die quantitative Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Jedoch ist es ebenso notwendig, die Qualität der pädagogischen Arbeit zu stärken. Hierfür wird – achtens – im Gesetz der Rahmen geschaffen, dass die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig Zugang zu Angeboten der Fortbildung, der Fachberatung, der beruflichen Praxisberatung und zum kollegialen Austausch erhalten. Dies müssen die Träger gewährleisten. Das Zusammenwirken der quantitativen und der qualitativen Maßnahmen sichert uns auch in Zukunft dauerhaft fachlich gut aufgestellte Erzieherinnen und Erzieher, die mit ausreichend Zeit und Motivation ihrer Tätigkeit nachgehen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem kurzen Abriss durch die Änderung des Kitagesetzes wird deutlich: Wir sichern die Voraussetzungen für eine chancengerechte Bildung und Betreuung. In Sachsen besuchen 95 % der Kinder im Vorschulalter eine Kindertageseinrichtung. Diese hat ihre Türen im Schnitt mehr als zehn Stunden täglich geöffnet. Was für ein Angebot! Hier braucht sich Sachsen gewiss nicht zu verstecken. In unserem Bundesland haben wir im bundesdeutschen Vergleich die höchste Quote an Hochschulabsolventen, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten. Insgesamt sprechen wir von fast 90 % des tätigen Personals, welches mindestens über einen fachschulischen Abschluss verfügt. Der Personalaufwuchs ab dem 01.08.2023 ist wichtig, um die rund 318 000 Kinder gut zu betreuen und sie jeden Tag aufs Neue mit dem Wichtigsten zu rüsten, was sie für ihr Leben brauchen: Bildung. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung über Kindertageseinrichtungen in der Drucksache 7/12227, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/13483. Wie Sie schon wissen, liegen Änderungsanträge vor, über die wir in der chronologischen Reihenfolge des Eingangs abstimmen. Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/13510 auf und bitte um Einbringung.

Protokoll ↗