Michael Kretschmer
Das setzt voraus, dass man sich einmal kurz mit den Ursachen für diese Entwicklung beschäftigt. Ich habe bis jetzt keinen Widerspruch bekommen – weder auf der kommunalen Ebene noch auf der Landesebene; auch nicht im Kreise der Ministerpräsidenten –, wenn man die Analyse vorträgt, dass die Standarderhöhung in Bundesgesetzen dazu geführt hat, dass jetzt auf der kommunalen Ebene enorme Kostensteigerungen, vor allen Dingen im Sozialbereich, auftreten. Die Gesetze, die beschlossen worden sind – sei es im Bereich der Eingliederungshilfe, im Bereich des Wohngelds oder bei anderen Themen –, sind nicht auskömmlich finanziert. Dadurch treten diese Probleme auf. Das, was wir hier im Freistaat Sachsen haben, das Konnexitätsprinzip, dass Landesgesetze, die zu Standarderhöhungen führen, auf der kommunalen Ebene finanziell ausgeglichen werden, diese auch eingeklagt und überprüft werden können vonseiten der kommunalen Ebene, das haben wir im Verhältnis von Land zu Bund derzeit nicht. Das braucht es aus meiner Sicht. Dafür braucht es eine Diskussion. Dafür müsste auch das Grundgesetz geändert werden und ein solcher Paragraf oder ein solcher Artikel eingeführt werden; das würde dann die Situation grundlegend ändern. Das, was wir immer wieder erlebt haben, ist, dass politische Entscheidungen getroffen werden, wo politische Zahlen genannt werden, was gewisse Gesetzesänderungen bedeuten, und sich am Ende aber herausstellt, dass das nicht der Fall ist. Nachhaltig muss es also darum gehen, eine höhere Beteiligung an diesen Kosten durch den Bund zu erzeugen. Es ist doch vollkommen klar und nach unserer Verfassungslage gar nicht anders möglich – es ist die Ebene, die die Steuererhebungskompetenz hat –, dass die Ebene, auf der die Kosten auflaufen, weil dort die Kompetenz und die Zuständigkeit liegt, am Ende auch die finanziellen Mittel zur Verfügung haben muss. Das müssen wir erreichen. Parallel dazu sind wir kurzfristig mit den Kommunen derzeit in einem guten Gespräch und werden das auch in kurzer Zeit abschließen. Wir werden, wie wir es versprochen haben, finanziell helfen für das laufende und das kommende Jahr. Wir werden uns intensiv miteinander besprechen, wie groß die Lasten sind, auch die, die in den kommenden Jahren entstehen, und werden im nächsten Doppelhaushalt und im nächsten FAG die Entscheidungen treffen müssen, damit wir auf mittelfristige Sicht nicht mehr in diese Situation kommen. Ich möchte eines aber auch ganz deutlich sagen: Jeder von Ihnen kennt den sächsischen Staatshaushalt. Wenn dieses Geld allein vonseiten des Landes der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden muss und es uns nicht gelingt, gemeinsam mit anderen Bundesländern den Bund in die Verantwortung zu nehmen für Dinge, die er als Bundesgesetz beschlossen hat, dann wird es sehr schwierig, weil man Geld bekanntlich nur einmal ausgeben kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jetzt folgt Frau Kollegin Čagalj Sejdi für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
