Dr. Rolf Weigand
Anzahl von Vorgängen im Bereich Melde- und Ausweisangelegenheiten der Gemeinde Halsbrücke (Frage Nr. 02) 7/13148 das Plenarprotokoll aufgenommen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Beantwortung der Fragen Der Sächsische Rechnungshof definiert in „Organisationsempfehlungen für sächsische Gemeinden mit 5 000 bis 10 000 Einwohnern“ die Aufgabengruppe „Melde- und Personenstandswesen“ (31) unter anderem mit den Aufgaben „Meldeangelegenheiten“ (31.1) und „Ausweisangelegenheiten“ (31.2) und empfiehlt je nach Anzahl der Vorgänge den Stellenumfang für die Gemeinden in oben genannter Einwohnergröße. Fragen an die Staatsregierung: Frage 1: Wie viele Vorgänge im Bereich Meldeangelegenheiten (31.1) wurden in den Jahren 2019 – 2022 für Deutsche, EU-Ausländer, Nicht-EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige in der Gemeinde Halsbrücke durchgeführt und wie hoch ist der Stellumfang (VZÄ) der Gemeinde Halsbrücke für den Bereich Meldeangelegenheiten? (Bitte jährlich aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele Vorgänge im Bereich Ausweisangelegenheiten (31.2) wurden in den Jahren 2019 – 2022 für Deutsche, EU-Ausländer, Nicht-EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige in der Gemeinde Halsbrücke durchgeführt und wie hoch ist der Stellenumfang (VZÄ) der Gemeinde Halsbrücke für den Bereich Ausweisangelegenheiten? (Bitte jährlich aufschlüsseln.)
