Georg-Ludwig von Breitenbuch
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion fordert mit dem vorliegenden Antrag den Sächsischen Landtag auf, sich gegen Bestrebungen auszusprechen, den Kohleausstieg in Sachsen auf das Jahr 2030 vorzuziehen. Die Staatsregierung soll eine dahin gehende mögliche Initiative im Bundesrat ablehnen. Soweit das Thema des Antrags, über den debattiert werden soll. Fakt ist, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossene Sache ist. Mit beiden Gesetzespaketen – zum Kohleausstieg und zur Strukturentwicklung – wurden im Jahr 2020 die Weichen für den schrittweisen Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 und für den Einstieg in die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen gestellt. Die deutsche Politik hat sich damit für einen Zeitraum von fast 20 Jahren festgelegt und Finanzmittel in Höhe von 40 Milliarden Euro für alle Kohleländer zugesagt. Das Land Sachsen erhält circa 10 Milliarden Euro, die für die unterschiedlichen Investitionen genutzt werden sollen, etwa für den Breitband- und den Mobilfunkausbau, die Schaffung wirtschaftsnaher Infrastrukturen, die Verbesserung des Angebots im ÖPNV oder für den Umweltschutz und die Landschaftspflege. Darüber hinaus ist der Bund verpflichtet, die Braunkohleregionen in seinem Zuständigkeitsbereich zusätzlich mit bis zu 26 Milliarden Euro zu fördern, unter anderem durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Ansiedlung und Verstärkung von Forschungseinrichtungen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Behörden des Bundes und sonstiger Bundeseinrichtungen. Mit diesem Kompromiss wurde unter Beteiligung aller Betroffener – und sogar mit Einbeziehung der GRÜNEN – ein verlässlicher, sozialverträglicher und rechtssicherer Weg aufgezeigt und umgesetzt, wie in den nächsten Jahren der massive Strukturwandel in der Lausitz und im Leipziger Revier ablaufen soll. Im Mittelpunkt standen dabei die Menschen und die Kommunen aus den Regionen und deren Unterstützung. Dafür werden wir als CDU auch immer eintreten. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Thomas Schmidt) Trotz der vielen Milliarden Euro ist und bleibt dieses Projekt weiterhin eine riesige Herausforderung, die nicht kurzfristig zu bewältigen ist. Denn nicht nur die Entwicklung der betroffenen Regionen steht im Fokus. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist gerade jetzt, vor dem Hintergrund fehlender Alternativen: Wie können wir die Energieversorgung aller grundlastfähig und bezahlbar sicherstellen? Deshalb ist ein Festhalten an den Vereinbarungen zum Kohleausstieg umso wichtiger. Das heißt, in den kommenden Jahrzehnten muss Ersatz für den Kohlestrom geschaffen und darf erst dann der Ausstieg vorgenommen werden, alles andere wäre eine Fahrt mit Vollgas gegen die Wand. Es käme einer Deindustrialisierung unseres Landes gleich – anders kann man das nicht bezeichnen –, einen früheren Kohleausstieg einzufordern. Solche Forderungen werden von uns strikt abgelehnt. Sie sind von Unvernunft getrieben und beschädigen das Vertrauen in demokratische Entscheidungen. (Beifall bei der CDU) Im Kohleausstiegsgesetz wurde für Sachsen das Jahr 2038 festgeschrieben. Weder die Beschäftigten der Energieunternehmen noch die Menschen in den Kohlerevieren haben Verständnis dafür, dass der mühsam errungene Kohlekompromiss ständig infrage gestellt wird. Schon das Ausstiegsdatum 2038 verlangt den Regionen schmerzliche Zugeständnisse ab. Ohnehin fehlen mit Blick auf die Energieversorgung die Voraussetzungen, um die Kohleverstromung eher aufzugeben. Wenn von Berlin und leider auch von Staatsminister Wolfram Günther immer wieder verkündet wird, dass sich die Kohleverstromung wegen der zunehmenden – übrigens politisch getriebenen – Kosten nach 2030 sowieso nicht mehr lohnen werde und dass damit der frühere Ausstieg ganz von alleine komme, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dann sollte man auch erklären, wie realistisch das ist, wenn bis dahin kein vollwertiger Ersatz geschaffen werden konnte. Deshalb wird es von Sachsen keine Zustimmung für den Ausstieg 2030 geben. Dies wurde bereits mehrfach durch unseren Ministerpräsidenten klargestellt, und so bleibt es. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Deshalb sind derartige Anträge, wie sie hier vorliegen, auch völlig überflüssig, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) denn eines steht fest: Bei der aktuellen Bundespolitik werden wir trotz Sparsamkeit und Effizienzsteigerung nicht weniger Strom benötigen, sondern sehr viel mehr: E-Autos, Wärmepumpen usw. usf. – auch das muss man sich vor Augen führen. Und dieser Stromverbrauch soll nach dem Willen der Bundesregierung weiter zunehmen. Auch deshalb können wir es uns nicht leisten, mit Kohle und Atom innerhalb weniger Jahre zwei Formen der Strom- und Energieversorgung zu verlieren, die wetterunabhängig sind. Solche braucht es erst einmal weiterhin als Ergänzung zu den erneuerbaren Energien, die nach den Plänen der Bundesregierung bis 2030 80 % des Strommixes in Deutschland ausmachen sollen. Hinzu kommt, dass teures Gas sinnvollerweise nicht in Gaskraftwerken, die ursprünglich einmal als Brückentechnologie vorgesehen waren, verbrannt werden sollte. Gas weg, Kohle weg, Atom weg: Die CDU empfindet das nicht nur als Zumutung, sondern als gefährlich. Es gibt kein hoch entwickeltes Industrieland dieser Erde, welches in so selbstzerstörerischer Form aus allen konventionellen und sicheren Energieformen gleichzeitig aussteigen will. (Zuruf von der AfD: Das hat sie alles beschlossen, die Bundesregierung!) Ersatz gibt es nicht so schnell, und deshalb müssen wir unsere Braunkohlekraftwerke weiterhin als Brückentechnologie zumindest für die Zeit vorhalten, in der sie gebraucht werden. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Beschluss, wie er von der AfD gefordert wird, braucht es dafür überhaupt nicht. (Lachen bei der AfD) Wir in Sachsen haben dafür einen deutlichen Ministerpräsidenten, (Thomas Thumm, AfD: Der sich ständig selbst widerspricht!) der sich in Berlin Gehör verschafft (Zuruf von der AfD: Der lügt doch ständig!) und der sich schon seit Langem für die Einhaltung dieses Gesetzes einsetzt. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Daher brauchen wir solche Schaufensterpolitik, Herr Kuhnert, nicht. Wir regieren, und wir haben solche Aufforderungen durch die AfD nicht nötig. (Beifall bei der CDU) Das wird die namentliche Abstimmungen zeigen, mit der wir Ihren Antrag ablehnen und mit Nein stimmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Marco Böhme.
