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Simone Lang

SPD 27.04.2023 Sitzungen 7/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Krankheiten sind ein Teil unseres Lebens und beeinflussen uns mal mehr, mal weniger auf unserem Lebensweg. Sie ordnen sich in unsere ganz individuelle Geschichte ein. Wie wir auf den Krankheitsverlauf blicken, hängt jedoch nicht nur von der Erkrankung selbst ab, sondern auch von den medizinischen Rahmenbedingungen: Habe ich eine Ärztin oder einen Arzt, deren oder dessen Expertise ich vertraue? Habe ich ausreichend Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, von denen ich mich gut versorgt fühle? Erfolgt die Wahl der Behandlung in meinem Sinne? Diese Rahmenbedingungen werden maßgeblich von Bund und Land gestaltet, zuletzt in Form des novellierten Sächsischen Krankenhausgesetzes, das genau das tut, was der Titel der Aktuellen Debatte fordert: „Stationäre Versorgung weiterentwickeln“. Die Frage, wie wir die Krankenhauslandschaft zukunftsfest machen können, haben wir uns innerhalb unserer SPDFraktion in einem Beschluss zum Krankenhausgesetz gestellt. Für uns sind folgende Punkte zentral, die wir in einem Positionspapier festgehalten haben und die das Landesgesetz ergänzen: Es geht um eine hohe Behandlungsqualität – die muss sichergestellt werden –, und nicht jedes Krankenhaus kann in allen Bereichen Spitzenleistungen anbieten. Patienten und Patientinnen sowie das Klinikpersonal profitieren gleichermaßen davon, wenn es spezialisierte Fachkrankenhäuser gibt. Denn wo gleichartige Fälle besonders häufig behandelt werden – das haben wir schon gehört –, verfügt das Klinikpersonal über viel Erfahrung und die passende Ausstattung und erzielt nachweislich eine bessere Behandlungsqualität. Für Patienten und Patientinnen heißt das, sie werden schneller gesund, es gibt weniger Komplikationen und bessere Überlebenschancen. Eine stärkere Spezialisierung steht nicht im Widerspruch zu einer flächendeckenden Grundversorgung. Das novellierte Sächsische Krankenhausgesetz eröffnet dafür neue Möglichkeiten. Mit der Einführung von Gesundheitszentren zum Beispiel können gerade im ländlichen Raum kleine Standorte für die Akutversorgung erhalten werden. So wird dem Bedürfnis, das viele Menschen haben – nämlich nach wohnortnahen Strukturen –, Rechnung getragen. Dabei reden wir nicht nur von Notfallversorgung, sondern zum Beispiel auch von Kurzzeitpflege oder von häuslicher Krankenversorgung. Ob es in Gesundheitszentren oder in spezialisierten Krankenhäusern ausreichend Personal gibt, ist immer ein Thema. Welche Maßnahmen haben wir dazu in Sachsen bereits ergriffen? Beispielweise die Einführung der Landarztquote und die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe. Auch das Anwerben von ausländischen Fachkräften ist allen bekannt. Doch das Potenzial zusätzlicher Fachkräfte ist endlich. Die demografische Entwicklung führt in den nächsten zehn Jahren zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Erwerbspersonen insgesamt. Deshalb ist es uns wichtig, dass durch ein gutes Zusammenwirken von ambulanter und stationärer Versorgung das vorhandene Personal effektiv eingesetzt wird. Eine digitale Vernetzung sowie die Telemedizin können in effektivem Einsatz dazu beitragen. So können Ärzte und Ärztinnen sich gegenseitig unterstützen, zum Beispiel bei der Übertragung und Auswertung von Bildbefunden und Vitaldaten. Bei der Behandlung eines Patienten im wohnortnahen Gesundheitszentrum kann es von Vorteil sein, die Expertise einer Spezialistin im entfernten Schwerpunktkrankenhaus zu nutzen. So kann eine hohe Qualität der Diagnostik und der Behandlung auch an Standorten gewährleistet werden, die nicht auf jedes Fachgebiet spezialisiert sind. Eine gute Zusammenarbeit brauchen wir auch zwischen den Krankenhäusern, den Fach- und Arztpraxen, Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen, Apotheken, Rettungswachen, Tageseinrichtungen und Pflegediensten. Die Landschaft der medizinischen Versorgung ist sehr vielfältig. Je besser es gelingt, deren Fähigkeiten und Zuständigkeiten ineinandergreifen zu lassen, desto leistungsfähiger und passgenauer ist letzten Endes die medizinische Versorgung vor Ort. Wie gelingt das vor Ort am besten? Hierzu ist eine zukunftsfähige regionale Versorgungslandschaft im Landkreis sicherzustellen. Dazu haben die Akteure in den jeweiligen Regionen sicher gute Ideen. Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausgesetzes haben sie die Möglichkeit, sich dort in Form von Regionalkonferenzen einzubringen. Dort können sie ganz konkrete Vorschläge zur medizinischen Versorgung einbringen und innovative Lösungen zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit entwickeln. Daher fordern wir noch einmal alle Landkreise auf, eine aktive Rolle bei der Krankenhausplanung einzunehmen und Regionalkonferenzen einzuberufen. Um das Geld zu nutzen, das der Freistaat allen Kommunen pauschal für Gesundheitskoordinatoren zur Verfügung stellt, werbe ich hierfür noch einmal eindringlich. Bislang hat dies nur ein einziger Landkreis getan. Vorgeschaltet fanden auf Einladung der SSG-Kreisverbände bereits in fünf Landkreisen Zusammenkünfte mit der Ministerin, der Krankenhausgesellschaft und anderen Akteuren statt – mit einem durchaus positiven Resonanzkörper, der sich sehen lassen kann. Deshalb meine Bitte: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren. Zu Beginn sagte ich, dass die Rahmenbedingungen maßgeblich von Bund und Land abhängig sind. Die Beratungen zum Krankenhausgesetz des Bundes sind in vollem Gange. Wir begrüßen ausdrücklich die angestoßene Reform der Krankenhausfinanzierung und der Notfallversorgung. Gerade kleine Standorte im ländlichen Raum werden von der Einführung von Vorhaltepauschalen und der besseren Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe profitieren. Die Abkehr von der Finanzierung ausschließlich durch Fallpauschalen sorgt dafür, dass für Krankenhäuser wieder die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht und nicht der wirtschaftliche Wettbewerb. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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