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Alexander Dierks

CDU 27.04.2023 Sitzungen 7/70

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen verfügt über eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige Krankenhauslandschaft. (Zuruf aus der AfD: Was?) Trotzdem werden wir in den nächsten Jahren große Anstrengungen unternehmen müssen, diesen Zustand zu erhalten, weil wir auf der einen Seite – losgelöst von den aktuellen Herausforderungen, denen sich alle, aber natürlich auch das Gesundheitswesen gegenübersehen, Stichwort: Inflation und Energiepreise – große Trends haben, die nach der großen Transformation im Gesundheitswesen zu Beginn der Neunzehnhundertneunzigerjahre, als aus über 120 Krankenhäusern, zum Teil in sehr marodem Zustand, inzwischen 78 moderne Krankenhäuser wurden, auch jetzt wieder strukturelle Anpassungen vornehmen müssen, um dieses qualitative Niveau zu erhalten. Das hat zum einen damit zu tun, dass wir einen enormen demografischen Wandel im Bereich der Fachkräfte erleben. Das heißt, es wird immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden und mit dieser knappen Ressource qualifiziertes Personal im Bereich Pflegerinnen und Pfleger, aber auch im ärztlichen Bereich eine qualitativ hochwertige und – jedenfalls mit Blick auf häufig vorzunehmende Behandlungen – ortsnahe Versorgung zu gewährleisten. Deshalb sind die Überlegungen des Bundes zu einer großen Krankenhausreform – insbesondere mit Blick auf die strukturellen Herausforderungen in den westdeutschen Flächenländern, aber auch mit Blick auf unsere eigenen – in der Sache grundsätzlich richtig und werden von uns begrüßt. Aber es gibt auch eine Reihe von Problemstellungen, die wir insbesondere als ostdeutsche Bundesländer und insbesondere als Freistaat Sachsen gesondert in den Blick nehmen müssen. Zum einen ist zu nennen, dass es aus unserer Sicht jedenfalls wenig Vorteile bringt, eine straffe Organisation an Versorgungsleveln in Verknüpfung mit Leistungsgruppen vorzunehmen. Gleichzeitig muss sehr deutlich gewahrt bleiben, dass die Krankenhausplanungshoheit in der Hoheit der deutschen Länder – in dem Fall des Freistaates Sachsen – liegt. Es ist ausgeschlossen, unterschiedlichste Krankenhausstrukturen in Deutschland, insbesondere große Unterschiede in den Strukturen zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Flächenländern von einem Debatte weiterentwickeln – für eine im Freistaat Sachsen Fraktion CDU ministeriellen grünen Tisch in Deutschland aus zu beplanen, der in diesem Fall bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach in Berlin steht, sondern wir brauchen gut regional abgestimmte Versorgungskonzepte, die Akzeptanz vor Ort haben und die Möglichkeit, diesen strukturellen Anpassungsprozess mit großer Akzeptanz in den Regionen im Freistaat Sachsen durchzuführen. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Dieser Prozess wird dauern, und dieser Prozess wird Geld kosten. Das ist auch eine Wahrheit, die man aussprechen muss. Man geht davon aus, dass dieser Anpassungsprozess im Bereich der Krankenhäuser bundesweit ungefähr 50 Milliarden Euro kosten wird, das heißt, wenn wir davon ausgehen, dass wir im Freistaat Sachsen schon etwas mehr Transformation, Modernisierung und qualitative Zentrierung durchlaufen haben. Wenn man die üblichen 5 % anlegt, kann man vielleicht davon ausgehen, dass wir im Freistaat Sachsen irgendwas zwischen anderthalb und zweieinhalb Milliarden Euro brauchen, um diesen Anpassungsprozess durchzuführen. Dieser Anpassungsprozess – das erwarten wir als CDU-Fraktion – muss natürlich federführend durch den Bund finanziert werden. Diese Reform wird zuallererst vom Bund bestellt und muss deshalb natürlich nicht unwesentlich vom Bund bezahlt werden. (Beifall bei der CDU) Wir haben aber selbst als Länder, in dem Fall als Freistaat Sachsen, ein Investitionserfordernis. Wir werden uns daran beteiligen müssen, weil unser oberstes Ziel sein muss, eine ortsnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu erhalten und dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass es im Gesundheitswesen einen eindeutigen Trend hin zu mehr ambulanten Behandlungen und zu einer sektorenübergreifenden Medizin gibt. Das heißt, dass die Krankenhäuser auch eine immer größere Rolle im Bereich der ambulanten Versorgung spielen werden, dass es diese starren Sektorengrenzen nicht mehr geben darf. Deshalb denke ich – da werden wir noch eine zweite Runde brauchen –, dass wir diesen Prozess regional gut organisieren. Ich würde jetzt gerne dem Sozialministerium danken, dessen Vertreterin gerade nicht da ist – da mache ich es in Richtung Martin Dulig, damit es zumindest der Farbenlehre nach ordentlich bleibt – , (Heiterkeit bei der AfD) dass wir jetzt einen regional gut moderierten, von allen Partnern getragenen Prozess führen, der mit unserem Krankenhausgesetz eine sehr solide Grundlage der Ausgestaltung hat. Es muss dabei eine enge Abstimmung mit den deutschen Ländern, mit dem Freistaat Sachsen geben. Wir brauchen die Berücksichtigung ostdeutscher Spezifika in der Krankenhauslandschaft. Wenn uns das gelingt, werden wir auch noch in fünf, zehn, 15 und 20 Jahren die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung im Bereich der Krankenhäuser haben, die wir gewohnt sind. Das muss unser Ziel sein, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Prantl, bitte.

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