Wolfram Günther
Zu Frage 1: Im Hochwasserschutzkonzept für die Freiberger Mulde ist für den Ortsteil Halsbach eine bauliche Änderung an der Wasserkraftanlage zur Verbesserung der Durchgängigkeit in Zuständigkeit des Anlagenbetreibers als Maßnahmenvorschlag ausgewiesen. Darüber hinaus sind keine öffentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen. Für die exponiert im Außenbereich vor einer Hanglage im Tal der Freiberger Mulde stehende Einzelbebauung des Huthauses sind wasser- und haushaltsrechtlich keine öffentlichen Hochwasserschutzmaßnahmen begründbar und vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Fußgängerbrücke einschließlich ihrer Auflager und mithin deren Hochwassersicherheit obliegt dem jeweiligen Baulastträger, hier der Stadt Freiberg. Zu Frage 2: Für die Förderung von Verkehrswegen und diesbezüglichen Brücken liegt die grundsätzliche Zuständigkeit beim SMWA, das wie folgt dazu ausführt: Aufbauhilfefonds des Bundes für Hochwasserschäden Der Schaden an der Brücke besteht gemäß openpetition.de seit circa sieben Jahren. Der Aufbauhilfefonds des Bundes für Hochwasserschäden wurde im Jahr 2021 aufgelegt. Der vorhandene Schaden kann damit kausal nicht zugeordnet werden. „Huthaus am Halsbach“ liegt auch nicht in der Gebietskulisse des Fonds (Landkreise V, ERZ, BZ, MIS, SOE, GR). Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) Eine weitere Förderrichtlinie des SMWA ist die RL KStB. Bewilligungsbehörde ist das LASuV. Nach Rücksprache mit dem LASuV liegen bezüglich des Vorhabens keine Informationen oder Anfragen vor. Aus der vorliegenden Anfrage geht nicht hervor, welche Widmung der zu überführende Weg aufweist oder ob dieser Bestandteil eines Radweges und als solcher in einer Radwegkonzeption enthalten ist. Selbstständige Gehwege und Wanderwege sind nach der RL KStB nicht förderfähig. Radwege und Radgehwege sind unter bestimmten Voraussetzungen dagegen förderfähig. Anhand der vorliegenden Informationen kann keine abschließende Prüfung erfolgen. Es wird empfohlen, dass sich der Baulastträger mit dem LASuV in Verbindung setzt und die Fördermöglichkeit prüfen lässt. Anna Gorskih, Fraktion DIE LINKE: Schlussbericht der Staatsregierung zu Drs.-Nr.: 7/8383 (Frage Nr. 05) Der aktuelle Abschlussbericht „Drs.-Nr.: 7/8383 Thema: Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der CoronaPandemie analysieren und durch Jugendarbeit und psychosoziale Begleitung entgegenwirken“ geizt mit konkreten jugendpolitischen Einschätzungen zur Lage der Kinder und Jugendlichen aus besonders benachteiligten Verhältnissen. Der Abschlussbericht verweist lediglich auf Studien, die belegen, dass soziale Benachteiligung in Form von zum Beispiel niedrigem Einkommen und eingeschränkten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe sich verstärkend als Risikofaktoren auf die gesundheitlichen und auch psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen ausgewirkt haben. Frage an die Staatsregierung: Wie ist die jugendpolitische Einschätzung der Landesregierung zur Lage marginalisierter und armutsgefährdeter junger Menschen im Freistaat nach drei Krisenjahren (Corona-Pandemie, Inflations- und [Energie-]Preiskrise) und welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur gezielten Unterstützung dieser betroffenen Gruppen?
