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Carsten Hütter

AfD 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits im letzten Plenum debattiert, haben wir als Freistaat Sachsen nur noch bis Ende März die Möglichkeit, den Zahlbetrag von 2 500 Euro für die sogenannten Ost-Zusatzrenten aufzustocken. Hierzu muss der Freistaat Sachsen der Bundesstiftung beitreten. Mit dieser möglichen Aufstockung und einer Zahlungshöhe von insgesamt bis zu 5 000 Euro wäre der Zahlbetrag nur sehr gering und stellt damit auch keine Anerkennung der erworbenen Ansprüche der Ost-Rentner dar. Erst recht ist dies keine Entschädigung für die verloren gegangenen Rentenanwartschaften. Ursprünglich waren Beträge in der Größenordnung von 5 000 bis 10 000 Euro in der Diskussion. Hier bewegen wir uns jetzt – wenn überhaupt – am unteren Limit, und das auch nur bei Bedürftigkeit. Zudem sind aus der Vielzahl an Betroffenen – es waren ursprünglich 17 Personengruppen – nur noch einige wenige Personengruppen überhaupt berücksichtigt worden. Es sind jetzt nur noch zehn Personengruppen. Viele gehen also weiterhin leer aus. Das kann nicht sein. Umso wichtiger ist es, die im Antrag niedergeschriebene Forderung nach der Anerkennung der Ansprüche zu unterstützen. Weil wir aber ohne den Beitritt Sachsens zur Bundesstiftung eben nur bei diesen 2 500 Euro sind, unterstützen wir trotz aller Kritik die Forderung des Antrags. Die Zeit drängt, der 31. März kommt näher. Wir können daher nicht länger mit dem Beitritt warten. Die Betroffenen sind zum Großteil hochbetagt; heute schon ist zum Beispiel nur noch die Hälfte der betroffenen Bergleute am Leben. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich die Angelegenheit von selbst erledigt, meine Damen und Herren. Dass das Thema heute aber überhaupt noch einmal debattiert werden kann, liegt auch an der Zustimmung meiner Fraktion zur Dringlichkeit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö! –

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