Kay Ritter
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gebhardt hat es gesagt: 44 Tage ist es her, dass wir in diesem Hohen Haus schon einmal über diese Thematik gesprochen haben. Zur Erinnerung: Das wurde mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf von den LINKEN: Ja, schade eigentlich!) Noch einmal zur Erinnerung: Es ist kein Wille der CDU, sondern Rentenrecht ist Bundesrecht – Ausrufezeichen. (Sabine Friedel, SPD: Ja, ja! – Zurufe von den LINKEN) Was hat sich seit der Zeit geändert? An den Zuständigkeiten: nichts. Neben Mecklenburg-Vorpommern hat nun Thüringen als zweites Bundesland seine Bereitschaft erklärt, dem Härtefallfonds beizutreten. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es gibt zu einer möglichen finanziellen Beteiligung unter den ostdeutschen Ländern keine einheitliche Haltung; das ist bekannt. Auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ost wurde keine Verständigung erzielt. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von 2019 und 2021 sind in ihrer Formulierung eindeutig. Die Finanzierung von Härtefällen in Rentenfragen liegt allein in der Verantwortung des Bundes, weil der Bund für Rentenangelegenheiten zuständig ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und warum habt ihr das nicht geklärt?) – Jetzt hören Sie mal weiter zu! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Indem die ostdeutschen Länder ein unterschiedliches Vorgehen planen, entsteht eine Ungleichbehandlung innerhalb des betroffenen Personenkreises, die der mit den Härtefallhilfen beabsichtigten Befriedigung der Interessenlage zuwiderläuft. Dies ist bedauerlich, folgt jedoch direkt aus der von der Bundesregierung beschlossenen Optionslösung, die den Ländern eine finanzielle Beteiligung freistellt. Aus diesem Grund ist keine sächsische Beteiligung an der Stiftung vorgesehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eingangs auf die Debatte vom 1. Februar 2023 hingewiesen. Da es in der Sache keine neuen Erkenntnisse gibt, verweise ich auf das Plenarprotokoll 7/65, wo ich unsere ablehnenden Gründe ausführlich aufgeführt habe. Aus heutiger Sicht haben sich diese nicht geändert, und deshalb können wir dem Ansinnen des Antrags nicht folgen und werden ihn ablehnen. Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Hütter.
