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Christian Piwarz

16.03.2023 Sitzungen 7/68

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es braucht eine gemeinsame Strategie der Bundesländer zur Deckung des Lehrkräftebedarfs. Darin sind wir uns ohne Zweifel einig. Es freut mich, dass Sie mit Ihrem Antrag klarstellen: Der Lehrerbedarf besteht deutschlandweit. Es ist ebenso wichtig, dass Sie mit Ihrem Studienverweisen ebenso klarstellen, dass die Ursachen zu einem nicht unerheblichen Anteil in demografischen Entwicklungen seit 2011 liegen, nämlich einerseits in den gestiegenen Geburtenzahlen, aber auch in dem Zustrom aus dem Ausland und beispielsweise auch darin, dass Bundesländer die gymnasiale Schulzeit wieder auf neun Jahre angehoben haben. Schade aber, dass Sie dann in Ihrer Begründung in oftmals standardisierte Oppositionsrhetorik verfallen. Liebe Frau Neuhaus-Wartenberg, Sie wissen, mit welcher Fülle von Maßnahmen die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit diesem Hohen Haus seit 2011 die Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften gestärkt hat. Sie wissen, dass der Freistaat Sachsen ausreichend Studienplatzkapazitäten vorhält. Schrittweise haben wir die Lehramtsstudienplätze auf 2 700 und damit um fast 50 % erhöht. Allein im Wintersemester 2021/2022 und auch im Wintersemester 2022/2023 blieben jeweils über 300 Plätze unbesetzt. Hier müssen wir ran, für den Lehrerberuf werben und vor allem wertschätzend über den Beruf sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Bedarf an Lehrkräften abzusichern, müssen diese bundesweit bedarfsgerecht ausgebildet werden. Diese schwierige Steuerung erfordert im ersten Schritt eine realistische Prognose über die Zahl der Lehrkräfte, die in den kommenden Jahren eingestellt werden müssen. Diese Zahlen liegen vor. Dazu haben sich die Länder bereits 2020 in einer umfassenden Ländervereinbarung verpflichtet. Bis 2030 weisen die von der Kultusministerkonferenz 2020 bzw. 2022 veröffentlichten Modellrechnungen einen belastbaren Einstellungsbedarf aus. Diese Zahlen basieren auf gemeinsam vereinbarten Kriterien unter Berücksichtigung spezifischer Gegebenheiten in den Ländern. Das heißt – und das ist entscheidend –, die regelmäßig zusammengefassten Modellrechnungen der einzelnen Länder berücksichtigen bildungspolitische Maßnahmen und Faktoren. Beispielsweise bilden sie Veränderungen der Klassenstärke, Veränderungen durch Zuzug, Veränderungen der Stundentafeln, Unterschiede und die Dynamik in der inklusiven Beschulung oder beispielsweise Änderungen in der Teilzeitquote ab. Eine standardisierte Bedarfsprognose, wie im Antrag gefordert, wird das kaum leisten können. Deshalb ergänzen Sie diese unflexiblen Standards auch durch eine pauschale Berücksichtigung von pädagogischen Verbesserungen. Welche und in welchem Umfang, das lassen Sie leider offen. Ändert Nordrhein-Westfalen das Stundendeputat um eine Stunde, wirkt sich das spürbar auf den Gesamtlehrerbedarf aus, eine solche Änderung in Bremen bewirkt eher kaum etwas. Viele vermeintlich kleine Maßnahmen summieren sich aber zu Effekten auf dem Lehrerarbeitsmarkt, die in den Prognosen langfristig und scharf abgebildet sein sollten. Steuerung braucht realistische Zahlen, keine pauschalen Annahmen. Meine Damen und Herren! Dieses Hohe Haus muss sich aber auch mit der Frage befassen: Welche Wirkung kann der vorgeschlagene Staatsvertrag entfalten? Die bereits erwähnte Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen – der Titel ist leider so lang – beinhaltet bereits detailliert die ersten vier geforderten Schwerpunkte: Erstens umfasst die Vereinbarung die bereits eingangs ausgeführte regelmäßige Erstellung von Modellrechnungen zum künftigen Angebot und Bedarf an Lehrkräften. Zweitens verpflichten sich die Länder erneut, mit den Hochschulen bedarfsgerechte Ausbildungskapazitäten für das Studium zu schaffen sowie Maßnahmen der Hochschulen zur Erhöhung des Studienerfolgs in den Lehramtsstudiengängen zu unterstützen. Die Länder verpflichten sich außerdem, ausreichend Plätze für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen. Drittens erkennen die Länder gegenseitig auf Basis gemeinsamer inhaltlicher und struktureller Vorgaben erworbene Abschlüsse an. Auch das ist nicht neu. Seit Beginn der 2000er-Jahre hat sich die KMK auf gemeinsame Standards geeinigt, die auch immer wieder Anpassungen erfahren. So sind sowohl Mindestanforderungen für die Bildungswissenschaften als auch für die Fachwissenschaften und die Berufs- und Fachfelddidaktik richtungsweisend. Viertens greift die Ländervereinbarung auch die Festlegung zum Seiteneinstieg laut KMK-Beschluss „Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung“ aus dem Jahr 2013 auf. Über die gemeinsamen Standards hinaus steht es den Ländern jedoch auch frei, weitere landesspezifische Sondermaßnahmen zu ergreifen. Diese Ländervereinbarung haben alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Oktober 2020 unterzeichnet. Ein Staatsvertrag könnte die bereits bestehende Vereinbarung noch einmal bekräftigen und bedürfte dafür zusätzlich der Zustimmung der Länderparlamente. Das wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und im Ergebnis wohl kaum konkreter sein können. Diese deutliche Aussage treffe ich auch unter dem frischen Eindruck der gemeinsamen Anstrengungen aller Länder, um den aktuell akuten Lehrerbedarf zu bewältigen; denn ich komme gerade direkt von der Kultusministerkonferenz in Berlin. Dort haben wir die Beschäftigung von Lehrkräften mit nur einem Unterrichtsfach diskutiert; in Fächern wie Kunst und Musik wird dies ja bereits praktiziert. Die Anerkennung für im Ausland erworbene Abschlüsse zu verbessern sowie internationale Bewerberinnen und Bewerber schneller für den Schuldienst qualifizieren zu können, war ebenso ein Thema. Beides werden die Länder intensiv prüfen. Ob dies im Rahmen eines Staatsvertrages möglich ist – da bin ich sehr skeptisch. Wir müssen uns kurzfristige Steuerungsmöglichkeiten offenhalten, um auf akute Situationen in den unterschiedlichen Systemen reagieren zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Zukunftsstaatsvertrag“ klingt einladend, aber der konkrete Vorschlag zur Ausgestaltung des Staatsvertrages zeichnet eine politische Zukunft, in der die Rechte dieses Hohen Hauses durchaus gravierend eingeschränkt werden. So schlagen Sie vor, dass der Staatsvertrag in Kraft tritt, wenn mindestens zehn von 16 Bundesländern mit insgesamt mindestens 55 % der lehramtsbezogenen Ausbildungsplätze den Vertrag ratifiziert haben. Das wäre eine Abkehr vom bisherigen Einstimmigkeitsprinzip. Es wäre auch eine Abkehr vom Prinzip der gleichwertigen Stimme jedes Bundeslandes. Da bleibt die Frage: Wo steht denn dann zukünftig der Freistaat Sachsen im Chor der Bundesländer – auf oder vor der Bühne? Das einzig tragende Argument, um die bisherige Ländervereinbarung in einem Staatsvertrag zu bekräftigen, ist die parlamentarische Legitimation und höhere Verbindlichkeit. Aber das Gegenteil ist dann der Fall: Sie fordern, dass schnellstmöglich die großen Bundesländer mehr Gewicht haben sollen und nicht mehr alle Bundesländer solidarisch und gleichberechtigt zum Beispiel die Standards für die Lehrerausbildung sowie die Auswahl und Qualifizierung von Seiteneinsteigern setzen. Vor diesem Hintergrund ist auch der letzte Punkt Ihres Antrages höchst problematisch: Ihr Länderausgleich für Ausbildungskosten setzt vollkommen falsche Anreize. Das kann als Freifahrtschein für finanzstarke Bundesländer wirken, unsere gut ausgebildeten Lehrkräfte abzuwerben. Der Schaden für den Freistaat Sachsen ist mit keiner noch so hohen Ablösesumme aufzuwiegen. Der vorliegende Antrag ist aus den genannten Gründen nicht zustimmungsfähig. Wir müssen uns darum kümmern, dass die Vereinbarungen zur bedarfsgerechten Ausbildung auch in allen Bundesländern umgesetzt werden. Deutliches Potenzial sehe ich vor allem in der Steigerung der Absolventenquoten an den lehrerbildenden Universitäten. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Wir kommen jetzt zum Schlusswort, gehalten von Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg.

Protokoll ↗