landtag.sachsen.de ↗

Kay Ritter

CDU 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der ersten Runde mit der Aufstockung des Meisterbonus geendet und fahre damit nun fort. Die Meisterausbildung stärkt das duale Ausbildungssystem. Viele, die sich selbst qualifiziert haben, geben dieses Wissen weiter und bescheren uns im europaweitem Vergleich die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Ohne Meisterqualifikation würden die Ausbildungsqualität und die Ausbildungsquantität erheblich sinken. Daher ist es wichtig, die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gerade auch im Handwerk zu erhalten. Das kommt erstens den Verbrauchern zugute, die sich auf die Sicherheit und Qualität handwerklicher Erzeugnisse verlassen können. Zweitens kommt es den Jugendlichen zugute, die eine hochwertige Berufsausbildung mit vielfältigen Berufs- und Karrierewegen erhalten. Drittens kommt es auch dem Standort Sachsen zugute. Stabile Betriebe mit gut ausgebildeten Fachkräften sind für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ein Standortfaktor von größter Bedeutung. Nun gehen wir alle mit offenen Augen durch die Welt. Dabei ist es uns nicht entgangen, dass seit 2014 mehr Personen aus dem Berufsleben ausscheiden als jüngere eine Berufstätigkeit aufnehmen. Die berufliche Weiterbildung ist eine Möglichkeit, die Folgen dieser Entwicklung zu kompensieren. Der Weiterbildungsbedarf in der sächsischen Wirtschaft ist in den letzten Jahren gestiegen. Im Rahmen des Monitorings „Fachkräftesituation der sächsischen Wirtschaft“ der sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern von 2018 wird empfohlen, insbesondere Anreize für eine berufsbegleitende Weiterbildung zu schaffen. Es wird empfohlen, die gesellschaftliche Anerkennung und die Förderung der höheren Berufsbildung zu stärken. Die Zahlen der vergangenen fünf Jahre zeigen, dass die Meisterausbildung im Schnitt mit 680 Absolventen im Jahr konstant ist. Hochqualifizierte Fachkräfte sind das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolges und zu einem hohen Anteil verantwortlich für den Wohlstand in Sachsen. Deshalb ist die Aufstockung des Meisterbonus ein aktuell wichtiges politisches Signal. Damit der sächsische Mittelstand die Herausforderungen der Transformation und die wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Entwicklungen auch künftig national wie international erfolgreich bewältigen kann, ist und bleibt die Sicherung des Fachkräftenachwuchses gerade unter schwierigen demografischen Bedingungen und dem sich zuspitzenden Wettbewerb der Bildungswege – wir haben das heute schon gehört: Gymnasium oder Oberschule – die Kernaufgabe, um den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive zu bieten. Das heißt natürlich nicht, dass die Weiterbildung – Herr Brünler hat das gerade angesprochen – der Generation Ü50 davon ausgenommen ist. Warum? Ich selbst gehöre auch zu dieser Generation. Der Personenkreis – das meine ich nicht despektierlich – kann hier neue Impulse für die eigene berufliche Entwicklung gewinnen. Unser Freistaat – wir haben es gehört – stellt dafür in den kommenden beiden Jahren 57 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders erwähnen möchte ich dabei das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, ein schwieriges Wort. Der Bund fördert mit 78 %, unser Land gibt 22 % dazu. Berufliche Weiterbildung in Sachsen nach der ESF-Richtlinie und begleitende Maßnahmen, wie in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Sachsen, werden auch gefördert. Diese ÜBS sind multifunktionale Berufseinrichtungen der Wirtschaft, die auf gesetzlicher Grundlage Bildungsaufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und deshalb von Bund und Ländern gefördert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung der beruflichen Ausbildung im dualen System der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich zum Schluss komme, noch eine kurze Bemerkung zum Redner der AfD sagen. Sie leiten ein, dass der Antrag das Papier nicht wert ist, auf dem er steht. In Ihrem letzten Satz sagen Sie, dass Sie zustimmen. Sie müssten sich da schon entscheiden, was Sie meinen. (Lachen des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Die Kritik ist angekommen: Am 20.12. vorigen Jahres habe ich tatsächlich eine falsche Summe genannt, nämlich 1 400 statt 2 000 Euro. Ich denke, das ist immer noch besser, als wenn ich 3 000 Euro angekündigt hätte und es wären am Ende 2 000 Euro geworden. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU) Es sind 600 Euro mehr. Ich habe mit einem Zitat von Peter Ustinov begonnen und ende mit einem: „Es ist von grundlegender Bedeutung, jedes Jahr mehr zu lernen als im Jahr davor.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Ritter für die CDU-Fraktion mit dem Beginn der zweiten Runde zu diesem Antrag. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf seitens der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann spricht jetzt Herr Staatsminister Dulig. Bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß, ich habe die Geschichte schon häufiger erzählt, aber sie illustriert für mich immer noch am besten das eigentliche Thema. Ich habe im Rahmen meiner Arbeitseinsätze, die ich seit fünf Jahren mache – „Deine Arbeit. Meine Arbeit“ –, einen ganzen Tag bei Volkswagen am Band gestanden. Das war 2018, als die Entscheidung getroffen wurde, dass Volkswagen die Elektromobilitätspalette nach Mosel verlegt. Das Spannende war die Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Die einen haben darüber diskutiert, ob das mit der Elektromobilität generell sinnvoll ist. Die anderen sagten: Mein Arbeitsplatz ist sicher. Ein Dritter schwankte. Alle – das war die Generation Ü50 – sagten: „Aber auf die Schulbank setze ich mich nicht noch einmal.“ Das war für mich die wichtigste Aussage zum Thema Transformation. Vorher hatten wir die Diskussionen zur Transformation immer sehr technisch geführt. Was sind die Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen, die Infrastruktur? Aber Transformation von Menschen aus zu denken bedeutet, dass das eine Bereitschaft zur Veränderung voraussetzt. Da sagen aber viele: „Nein, so habe ich mir das nicht vorgestellt.“ Viele verbinden dabei die Sicherheit des Arbeitsplatzes mit der Voraussetzung, nicht noch einmal auf die Schulbank zu müssen. Das müssen wir jetzt ändern; denn die Erkenntnis, wie notwendig Qualifikation gerade in diesen Wandlungsprozessen ist – das haben hier alle Rednerinnen und Redner gesagt –, setzt sich deutlich durch. Deshalb halte ich Volkswagen für ein interessantes Beispiel. Denen ist das nämlich gelungen. Sie haben es mit ihrem Bildungsinstitut und mit der Art und Weise, wie sie ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen in diesem Prozess mitgenommen haben, geschafft, ihnen nicht das Gefühl zu geben, wieder auf die Schulbank zu müssen, sondern haben sie ganz methodisch begeistert. Inzwischen sind das begeisterte Botschafterinnen und Botschafter für jeden ID 3 oder ID 4, der in Europa fährt. Alle haben hier von der Bedeutung der Qualifikation gesprochen. Ich glaube aber, dass die eigentliche Herausforderung, die darin steckt, noch nicht so richtig erkannt wurde, weil es eben nicht nur einen Bereich oder eine Branche betrifft. Durch diese gesamten Veränderungen der Transformation, egal, ob durch Digitalisierung, Dekarbonisierung, technologische Entwicklungen, aber auch durch den Druck der Demographie, die ebenfalls Innovationsprozesse innerhalb der Arbeit nötig macht, wird der Bedarf, sich zu verändern, zu qualifizieren und weiterzubilden, in allen Bereichen riesengroß sein. Wir brauchen Qualifizierung. Die Art und Weise, wie wir die Menschen dabei mitnehmen, muss ihnen die Sicherheit geben, dass das in ihrem Sinne ist, weil sie dadurch in Zukunft eine gute Arbeit haben. Die Frage ist: Wer ist wofür verantwortlich? Hier zeigt sich, dass die Unternehmen stärker verstehen müssen, dass sie ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen bei der Weiterbildung und Qualifikation unterstützen und ihnen Angebote machen müssen. Sie kennen doch die Bedarfe. Die Unternehmen kennen ihr Unternehmen. Sie kennen ihre Kolleginnen und Kollegen. Ich erwarte von den Unternehmen, dass sie perspektivisch die Herausforderungen und den Qualifizierungsbedarf sehen. Auf der anderen Seite brauchen wir die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen. Darüber habe ich gerade gesprochen. Eine weitere Frage ist: Welche Rahmenbedingungen haben wir oder können wir schaffen, damit genau das möglich ist? Es geht natürlich auch darum, ein Aus- und Weiterbildungssystem zu etablieren, das für jeden und jede zugänglich und erschwinglich ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist: Die berufliche Weiterbildung besitzt eine Schlüsselfunktion für die Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Wirtschaft im globalisierten Wettbewerb. Durch Weiterbildung und Qualifizierung kann zugleich die Attraktivität sowohl von Berufsabschlüssen als auch von Unternehmen gesteigert werden. Es geht hier nicht darum – auch darauf sind viele Rednerinnen und Redner eingegangen –, einzuteilen, was ein guter und was ein schlechter oder minderwertigerer Abschluss ist, zum Beispiel durch die Unterscheidung zwischen akademisch und dual. Wir haben eine Gleichwertigkeit, die wir vermitteln müssen. Das hat etwas mit dem Respekt gegenüber Menschen zu tun, die eine Ausbildung machen, sich qualifizieren und dann einen guten Job machen. Dabei ist es erst einmal egal, ob es eine akademische oder duale Ausbildung ist. Sie bekommen alle Chancen, sich weiterzuentwickeln und zu verwirklichen. Nicht ohne Grund ist deshalb in jedem Koalitionsvertrag – egal, ob in Sachsen oder im Bund – die Bedeutung dieser Gleichwertigkeit fest verankert. Insbesondere mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz wurden auf Bundesebene die Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte deutlich erweitert. Seither kann im Rahmen der Arbeitsförderung nach § 82 SGB III die Weiterbildung von Beschäftigten weitgehend unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die mit dem Qualifizierungschancengesetz eingeführte Regelung soll mit dem geplanten Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung noch mehr vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Darauf sind wir sehr gespannt, denn daraus wird sich ableiten, welche Bedarfe in Sachsen für ein von mir unterstütztes Bildungsfreistellungsgesetz abzuleiten sind. Mithilfe eines Qualifizierungsgeldes sollen Beschäftigte, denen in besonderem Maße der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei der Weiterbildung im Unternehmen unterstützt werden. Dass sich dieses Qualifizierungsgeld ausschließlich an größere Unternehmen richten soll, ist aus unserer Sicht zu kurz gedacht. Diese Regelung muss auch kleinere Unternehmen einbeziehen, da diese ebenfalls von durch den Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarfen konfrontiert sind und eben nicht über die Ressourcen von größeren Unternehmen verfügen, zumal – wir kennen die sächsische Unternehmensstruktur – mehr als 90 % der sächsischen Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen sind. Die Einführung einer Bildungsteilzeit für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen begrüße ich ausdrücklich. Sie soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eigenständig wahrzunehmen. Wir müssen immer sehen, dass es sozusagen unternehmerische Bedarfe gibt, aber zum Schluss geht es immer darum, was für die eigene Entwicklung wichtig ist. Jeder kennt sich selbst hoffentlich am besten. Dementsprechend muss man ihm auch die Instrumente an die Hand geben, eigene Entwicklungsperspektiven wahrzunehmen. Das soll damit unterstützt werden. Die wichtigsten Unterstützungsinstrumente der Sächsischen Staatsregierung im Bereich der beruflichen Bildung sind die Landesrichtlinie „Berufliche Bildung“ und unsere ESF-Plus-Richtlinie „Zukunft berufliche Bildung“. Ich will an dieser Stelle sagen, es ist nicht gering zu schätzen, dass uns mit der Landesrichtlinie „Berufliche Bildung“ nach mehr als 25 Jahren ein bedeutsamer Spurwechsel gelungen ist, nämlich von der ESF-Finanzierung zu einer Landesförderung. Das bedeutet, wir bekennen uns zu unserer eigenen Aufgabe. Es ist nicht mehr die Frage, ob wir ESF-Mittel zur Verfügung haben, sondern die Bedeutung des Themas der Unterstützung der beruflichen Bildung wird eben auch dadurch unterstrichen, dass wir es als unsere Aufgabe definiert und dementsprechend auch diesen Spurwechsel geschafft haben. Damit haben wir es geschafft, ein erfolgreiches Unterstützungsinstrument insbesondere der betrieblichen Erstausbildung nachhaltig zu sichern, wovon im Übrigen mehr als 11 000 Auszubildende pro Jahr profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zum Schluss noch einen Punkt ansprechen. Wenn ich vorhin von der Gleichwertigkeit gesprochen habe, dann hat das erstens damit zu tun, diesen Kulturwandel in Deutschland, in Sachsen weiterhin voranzutreiben. Die Antwort auf die Frage, welche Erfolgsgeschichten wir mit welchen Bildungsabschlüssen verbinden, müssen wir verändern. Das deutsche Bildungsideal – du bist nur erfolgreich, wenn du das Abitur machst und eine akademische Ausbildung abschließt – müssen wir dahin gehend verändern, dass wir jedem, der eine duale Ausbildung macht, mindestens mit der gleichen Wertschätzung entgegentreten und ihm sagen: Das sind erfolgreiche Kriterien. (Beifall des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wenn du es geschafft hast, eine Ausbildung zu machen, dann steht dir die Welt offen. Du kannst dich mit einer guten Ausbildung weiterentwickeln, qualifizieren, einen Meisterabschluss machen, und mit einem Meisterabschluss kannst du auch studieren. Du kannst mit dieser guten, soliden dualen Ausbildung das machen, wofür Deutschland in der Welt bekannt ist, nämlich eine Fachkraft zu sein. Diese Erfolgsgeschichten zu erzielen, das ist der Kulturwandel, den wir benötigen. (Beifall des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Das Zweite ist das Konkrete. Das wurde heute auch schon angesprochen. Wenn jemand sein Hochschulstudium finanziert bekommt, dann ist das in Ordnung. Wenn aber derjenige, der eine Meisterausbildung macht, sie selber finanziert, dann besteht eine Unwucht. (Beifall des Abg. Kay Ritter, CDU) Wir haben deshalb hier im Hause beschlossen, nicht nur den Meisterbonus zu erhöhen, sondern wir haben uns auch der bayerischen Initiative im Bundesrat angeschlossen, für eine Kostenfreiheit der Meisterausbildung und gleichwertiger Ausbildungsgänge einzutreten. Deshalb ist das, was Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Absenkung des das vollendete 16. Lebensjahr Drucksache 7/12706, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Deswegen spricht nur die Einreicherin, und das in 8 Minuten. Für die Fraktion DIE LINKE Anna Gorskih, bitte schön.

Alle Reden von Kay Ritter Protokoll ↗