Mario Beger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich inhaltlich zum Antrag äußere, muss ich vorab etwas loswerden. Was uns hier rein formal betrachtet als Antrag präsentiert wurde, ist nur schwer zu ertragen. Das gilt auch für die maximal dürftige Begründung. Als Bewerbungsschreiben würde das Papier bei jeder Personalabteilung sofort im Papierkorb landen. Das Schlimmste dabei ist, dass das Thema berufliche Weiterbildung als Teil einer zukunftsfähigen Berufsbildung dringend einen guten Antrag verdient hat. Aber nun zum Inhalt: Der Landtag soll zunächst feststellen, was unlängst von ihm beschlossen wurde, Stichwort: Landesmittel für die Richtlinie berufliche Bildung oder Stichwort: Meisterbonus und dessen Erhöhung von 1 000 auf 2 000 Euro. Eigentlich ist diese Feststellung recht überflüssig, wenn man die Haushaltsverhandlungen nicht gerade im Wachkoma verfolgt hat. (Zuruf von der AfD) Ich habe wirklich gehofft, dass das nur bei der CDU der Fall war, deren Vertreter uns noch am 20. Dezember 2022 erklärte, man habe den Meisterbonus auf 1 400 Euro erhöht – nachzulesen im Plenarprotokoll. Dank des Hinweises im Vorwort meiner Kleinen Anfrage vom 20. Februar 2023 bewirbt letztendlich auch die SAP den Meisterbonus mit der richtigen Förderhöhe, nämlich mit 2 000 Euro. Insofern sollen und mögen die Feststellungen im Antrag zumindest in der Koalition und in den nachgeordneten Behörden der Ministerien eine klarstellende Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund kann auch ich meine Zustimmung zum Feststellungsteil signalisieren. Dem Bericht zum Prüfteil können wir sofort zustimmen. Mit Freude stelle ich fest, dass Sie die Anregungen des Rechnungshofs und meine aktuelle Kleine Anfrage zur Meistergründungsprämie in Ihren Berichtsteil eingepflegt haben. Insbesondere der von mir noch einmal thematisierte Hinweis des Sächsischen Rechnungshofes zur Erhöhung der Absolventenzahl im Handwerk einschließlich weiterer Handlungsmöglichkeiten im und neben dem Meisterbonus findet sich in Punkt 3 wieder. Es wäre dabei wirklich an der Zeit, dass der Wirtschaftsminister nicht nur Zweifel an Meistergründungsprämien oder anderen ergänzenden Maßnahmen zur Existenzgründung äußert, sondern diese Maßnahmen einmal in der Praxis prüft. Auch hier habe ich bereits am 20. Februar 2023 gezielt die Staatsregierung gefragt, wie bisher analysiert wurde, welchen Einfluss beispielsweise eine Meistergründungsprämie auf das Gründungsverhalten in Sachsen haben würde und welche Daten für eine zweifelsfreie Bewertung notwendig wären; denn die pauschale Aussage der Staatsregierung, dass ein positiver Einfluss der Meistergründungsprämie auf das Gründungsgeschehen nicht nachweisbar sei, halte ich für eine reine Schutzbehauptung. Wir werden planmäßig bis zum 21. März 2023 wissen, wie der Minister seine bisherige Untätigkeit im Detail begründet. Werte Kollegen! Ihr Berichtsteil spielt erkennbar auch vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs. Dabei finde ich es geradezu erfrischend, dass wir hier und heute einmal nicht über Fachkräfte- und Arbeitskräftezuwanderung aus dem Ausland reden, sondern uns vor allem den Themen Weiterbildung, Qualifikation, Aufstiegsstipendium etc. widmen. Ich fand es nämlich etwas befremdlich, dass die Staatsregierung im letzten Jahr offensiv mit der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk geworben hat und dann festzustellen war, dass es im Jahr 2022 über Monate hinweg keine Auszahlungen gab. Auf meine Anfrage hieß es damals nur: Sowohl im ersten Quartal als auch in den Monaten April und Mai 2022 gab es keine Auszahlungen, weil die Zuwendungsempfänger keine Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank abgerufen haben. Da muss man sich natürlich fragen, warum es keine Abrufe gab. Wie kann künftig verhindert werden, dass Unterricht, Meisterkurse und Co. ausgesetzt werden? Reichen die Mittel aus, um die tatsächlichen Bedarfe zu decken? Gerade die letzte Frage stellt sich auch bei den Stipendien, dem Aufstiegs-BAföG und den Weiterbildungsschecks, deren Finanzierung über EU-Mittel nur bis Ende 2023 anvisiert ist. Dieser Zeithorizont tut einer Aus- und Weiterbildungsplanung nicht gerade gut. Eben solche Fragen kann man auch einmal in einer Debatte stellen und hoffen, dass der Wirtschaftsminister eine Antwort parat hat. Werte Kollegen! Wir tun auch gut daran, die Fachkräftedebatte vor allem mit den Potenzialen, die uns der heimische Arbeitsmarkt bietet, zu führen. Ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen: Im Jahr 2021 gab es 531 000 Zuzüge von EU-Drittstaaten-Angehörigen. Noch nicht einmal jeder Zwanzigste davon war eine Fachkraft, die eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnahm. Demgegenüber gab es bundesweit 50 000 junge Menschen ohne Schulabschluss. Allein in Sachsen waren es rund 3 000 Schüler. Die Abbruchquote beträgt 8,2 % – viel zu viel, sage ich. Schon allein deshalb tun wir gut daran, auf Bildung, Aus- und Weiterbildung zu setzen, wenn wir den Wirtschaftsstandort Sachsen stärken und gleichzeitig gute Löhne haben wollen. Ich denke, der vorliegende Antrag kann dazu mit seinem Berichts- und Prüfungsanliegen durchaus einen kleinen Beitrag leisten. Deshalb werden wir auch zustimmen und das Thema Aus- und Weiterbildung weiterhin mit eigenen Anträgen und konkreten Handlungsansätzen unterfüttern; denn beim Punkt konkrete Maßnahmen greift der Antrag nicht nur zu kurz, sondern er greift quasi ins Leere. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Beger für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt bitte Herr Nico Brünler.
