Kay Ritter
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Zitat von Sir Peter Ustinov beginnen: „Bildung ist nicht auf die Schule begrenzt, sie geht unerbittlich weiter bis ans Lebensende.“ Meine Damen und Herren! Dem kann man unumwunden zustimmen. Ich möchte einen besonderen Dank an die Menschen in unserem Land aussprechen, die sich für eine Qualifikation entschieden haben, um im Leben weiterzukommen. Das hat auch etwas mit Qual zu tun. Ich selber habe in meinem zweiten Bildungsweg die Weiterbildung zum Betriebswirt gemacht. Ich kann Ihnen sagen, das ist anstrengend gewesen. Ein weiteres Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an die Pädagoginnen und Pädagogen in den Weiterbildungseinrichtungen senden. Sie geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen an Personen weiter, die mit beiden Beinen im Leben stehen. Das ist nicht immer konfliktfrei. Erfolgreiche Abschlüsse am Ende des Tages sind aber ein Gewinn für alle und damit auch ein Benefit für unsere Gesellschaft. Herzlichen Dank für Ihr Engagement. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Was tut der Freistaat konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um mit dem zunehmenden technologischen Fortschritt Schritt zu halten oder – wir haben es heute gehört – dem Verlust von 7,2 % oder in Zahlen 176 000 Menschen am Arbeitsmarkt bis 2030 entgegenzuwirken? In Sachsen finden wir zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung, durch welche die eigenen beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf die internationale, wirtschaftliche Dynamik optimiert werden können. Die Möglichkeiten der Fortbildung in Sachsen sind vielfältig und von allgemeiner, beruflicher, spezifischer Natur. Durch gezielte Weiterbildung können wir berufliche Kompetenzen verbessern und ausbauen sowie berufliche Handlungsfelder erweitern. Das Konzept der Umschulung in Sachsen ermöglicht es, berufliche Kompetenzen zu entdecken und neue Wege zu gehen. In der letzten Förderperiode 2014 bis 2021 haben wir die berufliche Weiterbildung in Sachsen durch Investitionen in die Weiterbildung der Belegschaft mittels umfangreicher ESF-Finanzmittel angeboten. Mit der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 fördern wir diese Qualifizierungsprogramme in veränderter Form weiter. Aufgrund von Fachkräftemangel und Umbruch vieler Berufsfelder durch die Digitalisierung nehmen die Herausforderungen im Beruf stetig zu. Dabei wächst die Bedeutung betrieblicher Weiterbildung ebenso wie die der individuell berufsbezogenen Weiterbildung. Für uns ist dies ein zentraler Baustein der beruflichen Weiterbildungsförderung in Sachsen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist das Land der Handwerker. 14,1 % der Erwerbstätigen repräsentieren diese Berufsgruppe, oder anders gesagt: Jeder Siebente verdient sein Geld damit. Wir liegen damit über dem Bundesdurchschnitt. Der Grundstein für eine erfolgreiche Weiterbildung liegt zuerst in der Berufsbildung. So ist die überbetriebliche Lehrunterweisung ein wichtiger Baustein. Sie ist ein Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. Damit wird in besonderer Weise das Engagement der klein- und mittelbetrieblich strukturierten Handwerksunternehmen gewürdigt, die sich überdurchschnittlich für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses engagieren. Als handwerkspolitischer Sprecher meiner Fraktion freut es mich besonders, dass es auch in finanziell angespannten Zeiten gelungen ist, die Drittelfinanzierung beizubehalten. Die Förderung erreicht in Sachsen jährlich mehr als 11 000 Auszubildende und trägt damit erheblich zur Entlastung der Ausbildungskosten von Unternehmen bei. Die bisherige Gewährung von Zuschüssen hat sich in der Förderpraxis etabliert, bewährt und ist für die Qualität der dualen Ausbildung im Handwerk und in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft unverzichtbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich darauf eingehen, welche Folgen das Ausbleiben dieser Förderinstrumente hätte. Es käme zwangsläufig zur Steigerung der Ausbildungskosten für unsere Unternehmen. Damit wäre zu befürchten, dass ein Rückzug von Kleinstund kleineren Betrieben bei der Ausbildung vorprogrammiert wäre. Somit würde ein nicht aufholbarer Einbruch beim benötigten Fachkräftenachwuchs entstehen. Das kann nicht das Ziel in Zeiten von Personalknappheit sein und eint uns sicher alle hier im Hohen Haus. Kommen wir zum eigentlichen Thema des Antrages der Weiterbildung zurück: Ein Anreiz, sich im Handwerk weiterzubilden und damit die eigene Qualifikation zu stärken, wurde mit dem Meisterbonus geschaffen. Seit 2016 wird eine finanzielle Anerkennung für die erfolgreich absolvierte Fortbildung zum Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister in Höhe von 1 000 Euro gewährt. Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir eine Anpassung beim Meisterbonus vorgenommen, indem wir die Gratifikation für eine erfolgreiche Meisterprüfung auf 2 000 Euro verdoppelt haben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu gleichwertigen Abschlüssen, wie es seit langem vom deutschen Handwerk gefordert wird. Wie sich das alles gestaltet, berichte ich in einer zweiten Runde. Herzlichen Dank erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Ritter für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Herr Liebscher.
