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Thomas Prantl

AfD 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Herr Staatsminister, ich habe ein artenschutzrechtliches Problem. Wir wissen, dass im Freistaat Sachsen der Wolf immer noch als geschützte Tierart geführt wird und jedes Individuum, jedes einzelne Tier, geschützt ist und nicht entnommen oder geschossen werden darf. Es soll Ihrer Auffassung nach auch so bleiben, wenn wir das richtig verstanden haben. Wir haben aber, wenn wir Windräder in großer Zahl in unsere Kulturlandschaft, in die Nähe von Landschaftsschutzgebieten, von FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten hineinbauen, doch ein erhebliches Konfliktpotenzial gegenüber Arten, die wirklich selten und vom Aussterben bedroht sind, wie eben Vogelarten und Fledermausarten. Ich möchte von Ihnen wissen, wie man den Naturschützern, die dort erfolgreiche Artenschutzbemühungen seit der Wende betrieben und für die Stabilisierung dieser Populationen große Beiträge geleistet haben, diesen Widerspruch erklärt. Haben Sie darauf eine Antwort?

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