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Wolfram Günther

16.03.2023 Sitzungen 7/68

Zunächst einmal: Bei der EU-Notfallverordnung geht es um eine beschleunigte Umsetzung und den Ausbau erneuerbarer Energien. Das heißt: Viele dieser Dinge, die dort kommen, sind nicht völlig neu, sondern sind Bestandteil unseres EKPs. Da überlagern sich Prozesse. Wir müssen hier vor allem mit einem erhöhten Antragsaufkommen für Genehmigungen für erneuerbare Energieprojekte rechnen. Denn wir wissen, dass wir gerade beim Ausbau der Erneuerbaren noch ein wenig hinterherhinken, aus der Vergangenheit heraus und gegenüber anderen Regionen im Bund. Das müssen wir jetzt aufholen. Hier geht es darum, Planungsprozesse zu beschleunigen: Stichworte wie Go-To-Areas oder auch zu gucken, wie wir das klug mit unserer Landes- und Regionalplanung verzahnen. Im Ergebnis sind dann bestimmte Vorrang- und Eignungsgebiete regionalplanerisch für Windkraft ausgewiesen. Im Genehmigungsverfahren muss man nicht noch einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, weil in dem Zusammenhang eine strategische Umweltprüfung gemacht wird. Heißt aber, dass die Qualität dieser SUP dem genau nachkommen muss. Ansonsten geht es um direkt geltende Regelungen zum Verfahren und zur Verkürzung von Fristen, die für die Behörden gelten. Deswegen war es so wichtig, dass wir die Genehmigungsbehörden personell unterstützen und gut schulen. Auch das, was ich schon in den Fragen davor beantwortet habe, ist wichtig: Die Behörden müssen mit den kurzen Fristen mithalten können. Da helfen nicht nur unsere Leitfäden, die ich schon genannt habe, sondern auch verschiedene weitere Handreichungen sowie Fragen. Das geht bis hin zur Beschleunigung der Genehmigungsfiktion von Solaranlagen, etwa jene mit einer Leistung von 50 kW/h, dass man diese in den Blick nehmen kann und sagt: Okay, wenn nicht viel passiert, dann ist die Genehmigungsfiktion das Ergebnis. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Danke schön. Nun für die SPD-Fraktion Kollege Winkler an Mikrofon 2.

Protokoll ↗