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Wolfram Günther

16.03.2023 Sitzungen 7/68

Die Staatsregierung hat sich schon im Zusammenhang mit der Erstellung des Energie- und Klimaprogramms intensiv mit den Potenzialen der Wasserkraft auseinandergesetzt und auch vorher war das bereits ein deutliches Thema. Und zwar gibt es bei der Wasserkraft regelmäßig die Zielkonflikte in der Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes, nämlich die Durchgängigkeit unserer Gewässer und dort den guten ökologischen Zustand herzustellen. Im Übrigen: Die genaue Studie liegt uns noch nicht vor, bisher wurden Ergebnisse vorgestellt. Das heißt, die Studie selbst kann man noch nicht überprüfen, doch an den Rahmenbedingungen hat sich gleichwohl nichts geändert. Wir wissen zwar – darauf bezieht man sich –, dass der Ausbau der Erneuerbaren planungsrechtlich von überragendem öffentlichen Interesse ist, daraus ist aber nicht abzuleiten, dass die gesetzlich normierten Ziele für die Wasserkörper deshalb zurückstehen müssten. Diese gelten nach wie vor. Die faktischen Argumente, die vorgetragen werden – dass man etwa durch Querbauwerke in puncto Hochwasserschutz/Wasserrückhalt in der Fläche Vorteile erzielt –, das sind Themen, die es schon sehr lang gibt. So hat sich das Umweltbundesamt im Jahr 2022 damit sehr umfangreich auseinandergesetzt und dem widersprochen. Es ist verständlich, dass das aus Sicht der Wasserwirtschaft vorgetragen wird. Dem kann man jedoch fachlich wiedersprechen; denn, wenn man etwa eine Querverbauung hat, dann hat man die Wasserlamelle und dann ist das aufgestaut. Dann hat man keinen zusätzlichen Retentionsraum, wenn mehr Wasser kommt. Man hat das Problem, dass dadurch das schnell fließende Wasser oft nah an Standgewässer herangeführt wird. Gerade in Zeiten des Klimawandels und hoher Temperaturen führt das dazu, dass sich die Temperatur im Wasser erhöht und dass das für die Arten, die darin vorkommen, ein ganz anderes Spektrum ist, als in einem Fließgewässer. Wir haben das Problem der erhöhten Sedimentablagerung an den Solen, was wiederum die Lebensraumeignung verhindert. Sehr viele Themen sind also im Prinzip dazu „ausgeforscht“ mit dem Ergebnis, dass dieser Vorteil nicht besteht. Deshalb können wir uns im Moment nicht vorstellen, wie vor dem Hintergrund der intensiven Untersuchungen bei der Wasserkraft neue Potenziale da sein sollten. Praktisch ist es jedoch so: Jeder kann – das ist eine wasserrechtliche Genehmigung – solch einen Antrag stellen, und wenn die Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz etc. eingehalten werden, dann würde so etwas genehmigt werden. Die Herausforderung ist jedoch, dies unter diesen schwierige Bedingungen hinzubekommen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die erste Fragerunde haben wir absolviert. Wir gehen nun in die zweite Fragerunde. Die CDU könnte erneut beginnen, wenn denn Bedarf besteht. – Kollege Heinz ist auf dem Weg zu Mikrofon 4. Bitte schön, Herr Kollege.

Protokoll ↗