Antonia Mertsching
Vielen Dank. Ich habe eine Frage zum Thema Tagebaufolgelandschaften und der GigawattFactory der LEAG. Der LEAG gehören nach eigenen Angaben 33 000 Hektar Fläche, die sie zur Verfügung hat. Das sind übrigens Ländereien, von denen damals Leute weggehen mussten, teilweise ohne entschädigt worden zu sein. Ein Teil dieser Flächen – die Angabe war 12 000 Hektar – soll bis zum Jahr 2030 mit Solar- und Windkraftanlagen bestückt werden, und bis zum Jahr 2038 soll diese Fläche noch einmal verdoppelt werden. Wenn wir uns am Beispiel des Tagebaus Nochten anschauen, dass laut der Braunkohlepläne beispielsweise 5,1% für landwirtschaftliche Nutzungen wiederhergestellt werden sollten – knapp 40% für Waldmehrungen, fast 10% für Arten- und Biotopschutz –, heißt das, dass diese Flächen dafür nicht mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Dafür wurde das Bundesgesetz geändert, und die Landesregierungen sollen Rechtsverordnungen erlassen. Meine Frage ist: Was ist der aktuelle Stand der Rechtsverordnung und welches Ziel verfolgt die Staatsregierung im Fall der LEAG, wenn sie ihr diesen Wettbewerbsvorteil verschafft?
