Jörg Urban
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Hände weg vom Streikrecht“! Das heutige Debattenthema verdanken wir im Grunde genommen auch der CDU. Die CDU möchte das Streikrecht einschränken. Die Mittelstandsunion setzt sich dafür ein, Arbeitsniederlegungen im Bereich der kritischen Infrastruktur erheblich zu erschweren. So soll unter anderem in den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, der Energie- und Wasserversorgung und des Rettungsdienstes nur nach einem verbindlich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren gestreikt werden dürfen. Das hört sich erst einmal vernünftig an, ist aber leider wieder einmal zu kurz gedacht. In Deutschland besitzt das Streikrecht indirekt Verfassungsrang, denn die Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes, – das wurde schon angesprochen – sieht das vor. Eine Tarifautonomie ergibt aber keinen Sinn, wenn man sie nicht auch mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchsetzen kann. Insofern ist das Streikrecht immer auch ein Ausdruck von Freiheit. Es ist kein Zufall, dass es in Diktaturen kein Streikrecht gibt. Da müssen wir gar nicht lange suchen: In der DDR war das Streikrecht zwar in der Verfassung erwähnt, im Arbeitsgesetzbuch wurde es aber weggelassen. Ich wiederhole noch einmal: Streikrecht ist immer ein Ausdruck von Freiheit. (Beifall bei der AfD) Wenn jetzt die CDU vorschlägt, das von der Verfassung garantierte Streikrecht einzuschränken, bekomme ich Bauchschmerzen. Immerhin soll es nicht ganz abgeschafft, sondern nur eingeschränkt werden. Das wäre angeblich sehr vernünftig. Da habe ich ein Déjà-vu. Grundrechte vernünftig zu unserem Nutzen einschränken: Was war denn da? – Corona! Versammlungsfreiheit ja, aber maximal zehn Personen. Bewegungsfreiheit ja, aber maximal 15 Kilometer. Berufsfreiheit ja, aber nur mit Test und Maske. Grundrechte gelten nach Meinung der CDU immer nur dann, wenn sie das Regierungshandeln nicht zu sehr stören. Liebe CDU, lassen Sie sich bitte von Verfassungsjuristen erklären, was Grundrechte sind und in welchem Umfang sie gelten, bevor Sie wieder einmal die Axt an sie legen. Eine Einschränkung des Streikrechts brauchen wir nicht. Das Recht der Koalitionsfreiheit ist auch heute nicht grenzenlos. Unter den Stichworten Verhältnismäßigkeitsprinzip und Gemeinwohlbindung hat die Rechtsprechung längst ein Regulativ für das Streikrecht entwickelt. Wann ein Streik bei erheblicher Betroffenheit der Allgemeinheit als nicht mehr von der Koalitionsfreiheit gedeckt gilt, das bedarf– und das ist auch gut so – einer Prüfung im Einzelfall. Um die aktuellen Probleme der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland und in Sachsen zu lösen, brauchen wir keine Eingriffe in das Streikrecht. Es würde völlig ausreichen, die unverschämt hohe Steuerlast der Bevölkerung in Deutschland zu senken. Sie ist nämlich mit eine der höchsten in der Welt. (Beifall bei der AfD) Es würde völlig ausreichen, die schamlose Selbstbedienungsmentalität der Regierenden zu beenden und das Arbeitsentgelt bei denen zu belassen, die es erwirtschaften, nämlich bei den Arbeitnehmern. (Beifall bei der AfD) Steuern dienen nämlich zur Aufrechterhaltung der Funktion des Staates und nicht zur Finanzierung immer neuer ideologischer Hirngespinste, wie Klima, Gender, Kampf gegen rechts und ähnlichen Unfugs. (Beifall bei der AfD) Für DIE LINKEN und die SPD sei noch eines bemerkt: Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Eine Gewerkschaft ist keine ideologische Vereinigung, und sie ist auch keine politische Vorfeldorganisation von Rot-Rot. Eine Gewerkschaft ist nicht dazu da, um Klimaaktivisten in Bussen zu Demonstrationen durchs ganze Land zu karren. Damit wird die Gewerkschaft nämlich selbst zum Preistreiber und Arbeitsplatzvernichter. Sie schadet damit denen, deren Interessen sie eigentlich vertreten soll. (Beifall bei der AfD) Eine Gewerkschaft muss sich auch nicht um Transgender, Migranten oder Rechtsextremismus kümmern. Entweder man ist Arbeitnehmer und Gewerkschaftsmitglied oder eben nicht. (Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Für alles andere sind die Sozial- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Deutschland braucht keine Einschränkung des Streikrechts. Es braucht viel mehr ein Ende der ideologiegesteuerten Energie- und Wirtschaftspolitik. Es braucht endlich substanzielle Steuersenkungen für Unternehmen und Arbeitnehmer, und es braucht Gewerkschaften, die sich wieder auf ihre tatsächliche Aufgabe besinnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
