Dr. Rolf Weigand
Baulich-räumliche Mindestvorgaben für ambulant betreute Wohngemeinschaften (Frage Nr. 08) Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Anforderungen zu baulich-räumlichen Mindestvorgaben für ambulant betreute Wohngemeinschaften existieren in welchen Vorschriften? 2. Welche konkrete Raumgröße gilt im Sinne § 11 SächsBeWoGDVO für Einzelzimmer und Doppelzimmer jeweils als angemessen?
