Thomas Prantl
Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 73 IfSG (Frage Nr. 05) Frage an die Staatsregierung: Welche Behörde(n) ist (sind) im Freistaat Sachsen örtlich und sachlich zuständig für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 73 Abs. 1a Nr. 2a IfSG?
