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Katja Maier

02.02.2023 Sitzungen 7/66

Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes am 1. Januar 2023 beim Ministerpräsidenten und den Staatsministerien sowie den ihnen nachgeordneten Behörden als transparenzpflichtige Stellen 82 Anträge auf Zugang zu Informationen eingegangen. Zu Frage 2: Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Verkündung des Sächsischen Transparenzgesetzes (SächsTranspG) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt über ihre Rechte nach dem Gesetz und die transparenzpflichtigen Stellen nach § 4 SächsTranspG rechtsverbindlich in Kenntnis gesetzt worden. Daneben hat die Sächsische Transparenzbeauftragte eine Broschüre zu den häufigsten Fragen für anspruchsstellende Personen erstellt (https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/transparenzgesetz/Haeufige_Fragen_zum_Transparenzgesetz.pdf), die unter anderem die Frage behandelt, welche Stellen der Transparenzpflicht unterliegen (Seite 4). Zudem bestimmt § 2 Abs. 3 SächsTranspG, dass transparenzpflichtige Stellen auf den Startseiten ihrer Internetauftritte auf ihre Transparenzpflicht hinweisen.

Protokoll ↗