landtag.sachsen.de ↗

Rico Gebhardt

Die Linke 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Inkrafttreten und Umsetzung des Sächsischen Transparenzgesetzes – transparenzpflichtige Stellen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 02) Das vom Landtag am 13. Juli 2022 beschlossene „Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG)“ trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Jede Person kann seit diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 10 SächsTranspG einen Antrag auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen stellen, soweit keine Ausnahmen gelten. Der Kreis der transparenzpflichtigen Stellen beschränkt sich dabei per Gesetz auf die im § 4 SächsTranspG genannten Stellen. Fragen an die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang sind nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung bislang auf der Grundlage des § 10 SächsTranspG entsprechende Anträge auf Zugang zu Informationen bei den in Ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich liegenden transparenzpflichtigen Stellen gestellt worden? 2. In welcher Weise und mit welchen Maßnahmen werden anspruchsberechtigte Personen seitens der Staatsregierung (Exekutive) darüber rechtsverbindlich informiert und in Kenntnis gesetzt, welche konkreten Stellen in Sachsen zu den transparenzpflichtigen Stellen im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes gehören?

Alle Reden von Rico Gebhardt Protokoll ↗