Rico Gebhardt
Stand der Umsetzung der Energiepreisbremse für Heizungen mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Pellets und Holz in Sachsen (Frage Nr. 01) Vorbemerkung: Dem Internetauftritt der Verbraucherzentrale Bundesverband war zu entnehmen: „Derzeit (16. Dezember 2022) sind staatliche Maßnahmen fürs Heizen mit Öl- und Holzpelletsheizungen beschlossen: Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Beantragt und abgewickelt werden soll das im jeweiligen Bundesland. [...] Bis jetzt (Stand 9. Januar 2023) ist das aber noch nicht in die Tat umgesetzt, Ansprüche können Sie darum noch nicht stellen. Wie die Bundesländer die Hilfen konkret auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären.“ (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gaspreisbremse-Beispiel im Rahmen eines Grundwassermonitorings eine negative Beeinträchtigung des Moor- und Quellbereichs festgestellt wird? Welcher Verfahrensweg ist für das dann noch laufende Verfahren vorgesehen? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Man muss zunächst einmal feststellen, dass die Erfahrungen mit Laußnitz I dazu geführt haben, dass man jetzt viel strengere Maßnahmen ergreift. Denn damals ist bergbaufremdes Material mit eingebracht worden, was zum Teil zu den bekannten Auswirkungen geführt hat. Ich möchte an dieser Stelle aber auch sagen: Es ist trotzdem damals so genehmigt worden. Es ist also nichts Unrechtes passiert, sondern man ist durch diese Erfahrung deutlich sensibler geworden. Dementsprechend hat sich auch das Monitoringverfahren noch einmal deutlich verändert. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass man auch und gerade in den neuen Bereichen sehr genau darauf achten wird. Das Monitoring ist deshalb notwendig, damit man überhaupt in die Lage versetzt wird, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und zu reagieren. Es kommt allerdings auf die jeweilige Situation an. Es gibt also nicht nur eine Maßnahme, sondern das Monitoring soll dazu beitragen, genau die Grenzen einzuhalten und gegebenenfalls zu reagieren. All das wird aber auch im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Damit sind alle Fragen beantwortet worden. Vielen Dank, Herr Staatsminister! (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. weiterer Fragen strompreisbremse-haertefallfonds-faq-zur-energiekrise76138) Fragen an die Staatsregierung: 1. In welcher Weise, für welchen Zeitraum, in welcher Höhe, auf welcher Grundlage, nach welchem Verfahren und in der Zuständigkeit welcher Behörden oder Stellen in Sachsen werden die privaten Haushalte in Sachsen, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch Kohle oder Holz heizen, im Zuge der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Energiepreisbremse für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, für die 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt worden sind, rückwirkend finanziell entlastet? 2. Wann können die entsprechenden Anträge von privaten Haushalten gegenüber welchen Behörden oder Stellen erstmalig in Sachsen gestellt werden, und ab wann erfolgt die tatsächliche Auszahlung der entsprechenden Entlastungsbeträge an private Haushalte in Sachsen?
