Valentin Lippmann
Vielen Dank Frau Präsidentin! Wehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Wippel! Ihr Redebeitrag zeugte von einer gewissen Polemik und vor allem von dem untauglichen, vielleicht ehrenwerten Versuch, Ihren Vorredner in Schutz zu nehmen. Aber Sie haben sich, glaube ich, noch tiefer ins Problem geritten, als vorher. Erstens. Der Vorwurf, ich hätte Herrn Kühne nicht zugehört. Er wollte ein Konzept mit dem man – O-Ton, ich höre zu – Sekundenkleberflaschen und deren Mitnahme in ein Museum verhindert. Finden Sie bitte ein Konzept, wie Sie das hinbekommen, wenn Sie nicht wahlweise Flughafenoder JVA-ähnliche Sicherheitskonzepte anlegen. Dann kommen wir bei dem heraus, was die geschätzte Generaldirektorin gesagt hat: Am Ende ist ein Museum keine Schatzkammer, in der wir die Sachen verschließen, sondern wo wir sie der Öffentlichkeit zeigen wollen. Am Ende ist das eine Abwägung. Ob man eine Sekundenkleberflasche mitnehmen kann, werden Sie nur verhindern – und das O-Ton von Herrn Kühne – wenn Sie Flughafensicherheitskonzepte anlegen. Zweiten. Ich möchte Sie zu Ihrem eigenen Antrag korrigieren, so viel zum Thema Kurzzeitgedächtnis. Ich verlese aus dem hier im Dezember-Plenum behandelten Antrag: „Davon ausgehend fordert der Landtag den Ministerpräsidenten auf, im Wege der kommutativen Gnadenentscheidung – usw. – sowie damit im Zusammenhang der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz niederzuschlagen.“ Versammlungsgesetzverstöße finden Sie in den § 21 ff Sächsisches Versammlungsgesetz. Auch die Straftaten sind dabei. Mir hat seinerzeit keiner widersprochen, dass es auch um die Straftaten – unter anderem ist es eine Straftat, zu einer nicht genehmigten bzw. zu einer verbotenen Versammlung aufzurufen – geht. Ihre Vertreter standen hier und haben das bejaht. Genau vor diesem Hintergrund haben Sie eine Amnestie für Straftaten gefordert. Herr Kühne hat gerade selber gesagt, dass er Ordnungswidrigkeiten auch schlimm finde und diese politisch nicht zu rechtfertigen seien. Sie können wirklich nicht in Abrede stellen, dass Sie genau an diesem Punkt eine Amnestie für Ordnungswidrigen gefordert haben. Letztendlich ist die Frage, ob Ordnungswidrigkeiten Kriminalität sind, von Ihnen schon dreimal aus dem eigenen Ansatz bejahrt wurden. Ja, auch Ordnungswidrigkeit sind Kriminalität. Ich fasse zusammen: Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.
