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Petra Köpping

02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich mich für den Antrag bedanke, der lautet: „Kinder und Jugendliche in Sachsen besser vor sexueller Gewalt und Missbrauch schützen“. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiges Thema ist. Wir alle sind zutiefst betroffen, wenn wir in der Öffentlichkeit erfahren, dass manchmal ganz in unserer Nähe Kinder bei solchen Vorkommnissen geschädigt wurden. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Freistaat Sachsen unterstützen. Das ist auch mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen. Heute ist schon sehr viel darüber gesprochen worden, was wir im Freistaat Sachsen machen. Ich sage deshalb ein ganz herzliches Dankeschön an unsere jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, die sich sehr genau mit diesem Thema befasst haben und uns bei den Maßnahmen, die wir im Freistaat Sachsen zum Teil schon ergriffen haben, wirklich unterstützen. Dafür mein Dankeschön. Es ist nicht in allen Regierungsbereichen so, dass man solche Unterstützung erfährt. Ich glaube, dass die Kinderschutzkonzepte, die wir erarbeitet haben und die flächendeckend in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe angewandt werden, sehr wichtig sind. Ebenso wichtig ist natürlich auch – das ist von Herrn Dierks genannt worden –, dass die Erzieherinnen und Erzieher, diejenigen, die mit Kindern arbeiten, sexualisierte Gewalt erkennen müssen. Dazu gehört entsprechende Qualifikation, um auf die Signale von Kindern und Jugendlichen zu achten. Seit Jahren haben wir viele Angebote des Kinderschutzes im Freistaat Sachsen fest verankert. Das sind zum Beispiel die Strukturen und Projekte des präventiven Kinderschutzes und der frühen Hilfen. Maßnahmen werden durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen gesteuert. Noch nicht erwähnt wurde die Landesfachstelle Blaufeuer, bei denen öffentliche und freie Träger in Fällen sexueller Grenzverletzungen bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden tätig werden. Das ist ein wichtiges Instrument, das wir in Sachsen etabliert haben. Ich will nicht alle einzelnen Instrumente nennen, auch wenn es dazu viel zu sagen gäbe. Auch im medizinischen Bereich – der ist heute noch nicht erwähnt worden – haben wir natürlich Kinder- und Jugendschutz. Wir haben 27 Kinderschutzgruppen an Kliniken, welche Kinder, Jugendliche und deren Familien begleiten, wenn ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht. Auch das ist ein wichtiger Fakt. Dabei kann ich mich noch an meine Arbeit als Gleichstellungsministerin erinnern, bei der es auch darum gegangen ist, entsprechende Hilfeleistungen zu etablieren. Die Arbeit der Kinderschutzgruppen wird durch die Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz bei der Sächsischen Ärztekammer koordiniert und von uns gefördert und finanziert. Ich glaube, dass der Antrag, den wir heute beschließen wollen, sehr wichtig ist, damit die vielen Strukturen, die wir in Sachsen haben, gut vernetzt werden. Es wird immer wieder die Stimme laut nach mehr Personal und Ausstattung erhoben. Das erleben wir mittlerweile aber in allen Fachbereichen. Deshalb ist es für mich an dieser Stelle wichtig, dass wir das vorhandene Personal, das wir haben, so ausstatten, dass es optimal arbeiten kann, und wir das, was wir haben, bestmöglich miteinander vernetzen. Nicht zuletzt will ich den Landespräventionsrat erwähnen, der ressortübergreifend arbeitet. Es wurde heute schon erwähnt, dass nicht nur unser Ressort im Sozialministerium zuständig ist, sondern dass alle Ministerien in dem Bereich zusammenarbeiten müssen. Dafür haben wir den Landespräventionsrat. Dort wird ressortübergreifend gearbeitet. Wir haben die neue Kinder- und Jugendbeauftragte etabliert. Vielen Dank an dieser Stelle. Frau Rüthrich arbeitet nicht nur sachsen-, sondern bundesweit. Wir vernetzen mittlerweile die Kinderschutzbeauftragten in ganz Deutschland miteinander, um einerseits auszutauschen, was bereits gemacht wird, aber andererseits auch von den guten Erfahrungen der anderen zu lernen. Fazit: Dieser Antrag ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den bestehenden landesweiten Kinderschutz beständig weiterzuentwickeln. Es ist ein Beitrag dafür, noch mehr Anlaufstellen für Gewaltschutz und zur Bekämpfung von sexueller Gewalt für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Freistaat Sachsen einzurichten. Das sollen sichere Orte sein; denn sichere Orte kann es für Kinder und Jugendliche tatsächlich nicht genug geben. Das Sozialministerium wird tatkräftig einen Beitrag zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes leisten, damit wir auch in Sachsen einen besseren Kinderschutz haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Protokoll ↗