Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich das Thema mit einem Zitat von Kerstin Claus, der unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für die Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, beginnen: „Sexuelle Gewalt ist nichts Abstraktes, irgendwo weit weg, auf irgendeinem Campingplatz oder auf irgendwelchen Servern – sexuelle Gewalt ist ganz nah dran und kann überall passieren. Es ist Zeit, den Gedanken daran nicht mehr wegzuschieben. Und sich zu fragen: Was könnte ich tun, wenn ich damit konfrontiert bin?“ Es wird ein Zitat in den Raum gestellt, das emotional ansprechen könnte und betroffen macht. Aber was machen hand von drei Fragen dem schwierigen Thema der Prävention sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen näherkommen. Die erste Frage lautet: Wem kommt hier welche Verantwortung zu? Die zweite Frage lautet: Warum ist sexueller Missbrauch in den letzten Jahren so ein Thema geworden? Und die dritte Frage lautet: Was können wir hier als Land eigentlich tun? Ich werde versuchen, alle drei Fragen zu beantworten. Und dabei ist die erste Frage die schwierigste. Das Problem wäre ja gelöst, wenn keiner oder keine anderen Menschen sexuelle Gewalt antäte. Gemeint ist dabei jede Handlung, die das Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen verletzt, um als Täter seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Täter und Täterinnen nut-Dann schreiten wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 7/12366 vorliegt. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Entschließungsantrag aus meiner Sicht nicht zugestimmt. Wie sehen das meine beiden Vorstände? – Wir sind uns darüber einig; gut. Vielen Dank. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wir beenden die Behandlung der Großen Anfrage und damit den Tagesordnungspunkt 4. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf in Sachsen besser Missbrauch schützen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zen dabei ihre Machtposition aus, insbesondere hinsichtlich der körperlichen, geistigen und seelischen Unterlegenheit der Kinder. Das Spektrum der Übergriffe reicht von anzüglichen Bemerkungen über Grapschen bis hin zur Vergewaltigung. Sexuelle Gewalt passiert nicht aus Versehen. Es ist ein bewusster Übergriff. Damit sind die Täterinnen und Täter diejenigen, die viel Leid und Traumatisierung verursachen, aber auch verhindern könnten. Sie tun es aber nicht. Sie machen weiter. Also müssen wir schauen, wo sich die Kette an Missbrauch, Verletzungen und Straftaten unterbrechen lässt. Das Problem wäre auch gelöst, wenn Eltern oder das direkte Umfeld so vertrauensvoll mit ihren Kindern umgingen, dass sie sofort mitbekämen, wenn ihnen Leid zugefügt wird. Oft gelingt das, aber nicht immer. Deshalb müssen wir weiter schauen, wo sich die Kette unterbrechen lässt. Kinder und Jugendliche leben in Städten und Gemeinden, gehen in die Kita, in die Schule, besuchen den Jugendclub, machen Sport im Verein und teilen ihr Leben im Jugendverband. Es wäre gut, wenn Pädagog(inn)en und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, oder Ärztinnen und Ärzte beim kleinsten Verdacht hellhörig werden und sofort reagieren. Oft gelingt das, aber eben nicht immer. „Oft gelingt das, aber eben nicht immer“ hinterlässt dann den Auftrag an uns als Gesetz- und Mittelgeber, genau zu überlegen, wie wir diese Lücken schließen können und was es braucht, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Not auch wirklich Gehör und Schutz finden. Welche Strategien müssen wir also zur Verfügung stellen, damit ein Kind, egal ob in Dresden oder Zwönitz, in Reichenbach oder Belgern, Gehör und Schutz erfährt? Schuld ist der Täter oder die Täterin. Aber wer nicht alles tut, um Gefahr abzuwenden, ist nicht unschuldig. Im letzten Jahrzehnt hat das Thema Kinderschutz in mehrere Gesetzbücher Eingang gefunden. So steht das Bundeskinderschutzgesetz seit dem Inkrafttreten im Jahr 2012 für eine umfassende Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland – sowohl im Bereich des vorbeugenden Schutzes als auch beim Eingreifen im Falle von Verletzungen. Das Gesetz stärkt alle Akteurinnen und Akteure, die sich dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen widmen, angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt bis hin zu der Hebamme, dem Jugendamt, den Sozialarbeiter oder dem Familiengericht. Der Bund hat im Jahr 2020 Empfehlungen an die Landespolitik formuliert, um diese Verantwortung auch tragen zu können. Diese Empfehlungen finden Sie jetzt, auf die sächsischen Verhältnisse übersetzt, in unserem Antrag wieder. So zum Beispiel das Gesamtkonzept, in dem Erfahrungen gebündelt und Entwicklungsbedarfe – also noch offene Aufgaben – herausgearbeitet werden sollen. Um der Verantwortung auch gerecht werden zu können, braucht es Prävention und Beratungsstellen, die Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien, aber auch Mitarbeiter(innen) begleiten und in der Krise für sie da sind. Wir wissen heute, dass Kinder dann schneller zu Opfern werden, wenn sie sich ihrer Rechte an ihrem Körper nicht bewusst sind, wenn sie keine Worte haben, um über Erlebtes zu sprechen, über Erfahrungen, aber auch über Gefühle und Verletzungen. Und dabei geht es – das sage ich mit dem Blick in die rechte Ecke – nicht um eine „Frühsexualisierung“, sondern um ein Bewusstsein für die eigenen Rechte am eigenen Körper. (Beifall des Abg. Alexander Dierks, CDU, und der Staatsregierung) Auch sollten wir ihnen das richtige Werkzeug an die Hand geben, damit sie erkennen können, wenn eine Person keine guten Absichten hat. All das kann und muss jedes Kind lernen dürfen, um sich in seiner Selbstbestimmung wehren zu können, aber auch, um Erwachsene um Hilfe zu bitten. Der Bund formuliert dazu klare Empfehlungen, die wir im Antrag an verschiedenen Stellen aufgreifen. Zum Beispiel sollten das Vorhandensein von Anlaufstellen und die Erreichbarkeit durch eine digitale Landkarte verbessert werden. Wir wissen, dass diese Landkarte in Sachsen noch graue und weiße Flecken hat. Deshalb ist und war es uns wichtig, im Doppelhaushalt Mittel in Höhe von 550 000 Euro zur Verfügung zu stellen, um diese Flecken zu entfernen. Starke und aufgeklärte Kinder, achtsame Eltern und geschulte Pädagog(inn)en sind eine wirkungsvolle Prävention, um Missbrauch schon früh zu stoppen und so die negativen Folgen so gering wie möglich zu halten. Zur zweiten Frage, ob wir wirklich ein Problem mit sexuellem Missbrauch haben oder ob sich nur der Fokus verschiebt: Diese Frage ist eine Provokation für jede betroffene Person. Sie sagt sofort, es geht nicht um die Menge, sondern um den einzelnen Fall. Es lässt sich statistisch zeigen, dass auch im Hellfeld, wenn also Strafverfahren eingeleitet werden, die Opferzahlen leider stabil hoch sind. In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 14 500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches höher. Beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern hatten wir in Sachsen im Jahr 2020 885 und im Jahr 2021 857 Opfer. Darin enthalten sind auch die Straftaten, die als besonders schwerer sexueller Missbrauch geahndet werden; die Zahl stieg innerhalb eines Jahres von 24 auf 165. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass bis zu einer Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sexuelle Gewalt durch Erwachsene bereits erfahren mussten oder noch erfahren. Um es einmal bildlich zu machen: Das sind rund ein Kind bis zwei Kinder pro Schulklasse. Das einzelne Schicksal verdient es, dass wir Prävention und Begleitung stärken. Die Kriminalstatistik zeigt uns, dass das dringend notwendig ist. Die dritte und letzte Frage, die ich aufgeworfen habe, ist: Was können wir als Land überhaupt tun? Die einfache Antwort: eine ganze Menge. Wir können erstens das weitermachen, was schon gut läuft, und das ist nicht wenig; zweitens die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz öffentlich führen und auch in den Landkreisen dafür werben und dauerhafte Angebote finanzieren; drittens die Mittel des Doppelhaushalts nutzen, um über Best-PracticeModelle dort etwas aufzubauen, wo Prävention und Beratungsangebote noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen; viertens unseren Familienpädagog(inn)en und Ehrenamtlichen durch lebensnahe Beratung und Fortbildung – gern auch digital – den Rücken stärken, um das emotional schwere Thema tragen zu können; fünftens die landesweite Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt als Institution wachsen lassen, fachlichen, aber auch politischen Lobbyismus im besten Sinne für Kinder und Jugendliche machen, Probleme benennen und Lösungen gemeinsam suchen und sechstens als letzten Punkt in der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz weiter an kindgerechten Verfahren arbeiten, um Opfer durch mehrfache Aussagen im Verfahren weitere Traumatisierungen zu ersparen. Im Dezember 2023 werden wir im Masterplan Kinderschutz lesen können, welche weiteren Ziele sich die Staatsregierung ausgehend von unserem Antrag und den zur Verfügung gestellten Mitteln gesetzt haben wird. Ich bin auf diese Zielbeschreibung und auf die Maßnahmen sehr gespannt und weiß, dass wir im Bereich Prävention weiter große Schritte machen werden. Trotz des schweren Themas freue ich mich jetzt auf eine hoffentlich sehr anspruchsvolle Debatte. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
