landtag.sachsen.de ↗

Valentin Lippmann

GRÜNE 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon die unerwartet kurzen Redebeiträge der AfD-Fraktion deuten darauf hin, dass in dieser Großen Anfrage am Ende nicht so furchtbar viel steht. Man kann der Staatsregierung tatsächlich nicht vorwerfen, dass ihre Ausführungen zu wortkarg gewesen wären. Wir haben einmal nachgezählt: In den insgesamt 129 Seiten der schriftlichen Antwort kommt auf 67 Seiten 42-mal der gleiche Textbaustein vor: „Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre – eigene – Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.“ Anschließend folgt 40-mal der Verweis darauf, dass der Sachverhalt Fragen beträfe, die von den Gemeinden als kommunale Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Das betrifft Fragen wie Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer leistungsfähigen Feuerwehr nach Brandschutzbedarfsplan, den Betrieb und Unterhalt von integrierten Rettungsleitstellen, über die Grundsätze der über das Redundanzsystem hinausgehenden Informationen oder die bundesländerübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes. Werte Kolleginnen und Kollegen, dennoch ist der Staatsregierung überhaupt kein Vorwurf zu machen, denn so ist nun einmal die Rechtslage – auch im Freistaat Sachsen. Deutlicher könnte jedoch in der einen oder anderen Antwort der Reformbedarf im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz kaum hervortreten. Deswegen nutze ich die Antworten der Staatsregierung im Wesentlichen, um auf die eine oder andere Verbesserungsnotwendigkeit einzugehen. Für einen sicheren Bevölkerungsschutz im Freistaat brauchen wir einheitliche Konzepte und Standards – das ist die erste Erkenntnis dieser Großen Anfrage, soweit man aus dieser überhaupt Erkenntnisse ziehen kann. Es geht dabei keineswegs darum, die kommunale Selbstverwaltung zugunsten einer zentralen Struktur völlig aufzugeben; das ist vollkommen klar. Aber nicht immer ist die Monstranz der kommunalen Selbstverwaltung im Brandschutz der richtige Weg. Es braucht an der einen oder anderen Stelle sicherlich ein neues Austarieren, damit es im Ernstfall nicht zu Schutzlücken kommt. Das Bild ist so viel beschworen und die Meinung so häufig wiederholt, dass es fast schon redundant wirken mag – und doch erinnere ich erneut an die Waldbrände im Sommer der letzten Jahre, insbesondere im vergangenen Jahr; sie sind ja nun auch schon häufig angesprochen worden. Diese sollten uns allen vor Augen führen, dass eine geordnete und geregelte kommunenübergreifende Zusammenarbeit im Brandschutz häufig unerlässlich ist. In einer derart brenzligen Situation darf keine Zeitverzögerung aufgrund von Abstimmungsproblemen entstehen. Auch das Innenministerium muss in die Lage versetzt werden, stärker zu koordinieren und in solchen Schadensfällen auch selbst einzutreten. Nicht ohne Grund dürfte sich der Vorsitzende der im Nachgang eingesetzten Waldbrandkommission, Prof. Hermann Schröder, in einem Interview dahingehend geäußert haben, dass die Expertinnen und Experten der Kommission nicht vorrangig aufgrund ihres spezifischen Wissens dazu berufen sind; vielmehr verstehen sie ihre Aufgabe auch darin, Führungsstrukturen zu untersuchen, um in Verwaltung und Gremien wesentliche neue Ansätze zu verankern. Ich glaube, das ist der richtige Weg – gerade auch, wenn es an der einen oder anderen Stelle um die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Landkreisen und den Ministerien geht. Wir brauchen also Strukturen, die vor Ort das Zusammenwirken von Freistaat und Gemeinden auch jenseits des Katastrophenfalls ermöglichen und dafür sorgen, dass die bereits vorhandenen Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Dafür haben wir als Koalition im Koalitionsvertrag wesentliche Punkte festgehalten, die dann hoffentlich bald auch in die Novelle des SächsBRKG einfließen. Eines möchte ich vielleicht noch vorwegnehmen: Ja, ich höre das Klagen, dass das alles zu spät kommt. Aber ich sage Ihnen auch: Die Erfahrung aus den letzten Jahren ist, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Ich glaube, wir werden noch in dieser Legislaturperiode – vielleicht als eines der letzten Gesetze – ein solides, gutes SächsBRKG beschließen, das den Brandschutz im Freistaat Sachsen voranbringt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dabei wollen wir insbesondere kleinere Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung als örtliche Brandschutzbehörden unterstützen, indem wir ihnen beispielsweise die Möglichkeit einräumen, Stützpunktfeuerwehren zu bilden und diese auch im Gesetz explizit erwähnen. Diese können dann überörtlich tätig wären und wären tatsächlich auch eine Unterstützung in einem Bereich, der in dieser Großen Anfrage mehrfach angesprochen wurde. Eine koordinierte Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen – auch jenseits des Katastrophenfalls – ist für die Sicherheit im Freistaat Sachsen indes unerlässlich. Wir wissen, dass es aufgrund des Klimawandels, Naturereignissen und ähnlichen für Menschen bedrohliche Ereignisse, die in Zukunft zunehmen werden, eine wichtige Aufgabe ist, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass sie effizient wirken, um den Gefahren effizient zu begegnen. Dabei bietet auch die Digitalisierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes ein durchaus großes Potenzial, und zwar durch die Einführung des digitalen, landesweit einheitlichen Nachweises über die Dienstbereitschaft von Behandlungseinrichtungen und Feuerwehren. Dadurch würde die Kommunikation wesentlich erleichtert werden. Noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag: Ob der von den LINKEN vorgeschlagene Weg, ein komplettes Bereitstellungssystem für jedes freiwillige Feuerwehrfahrzeug im Freistaat Sachsen zu errichten, tatsächlich der Königsweg ist, daran habe auch ich einige Zweifel – gerade mit Blick auf den örtlichen Verwaltungsaufwand, den es im Vergleich zu einem relativ geringen Nutzen generiert, wenn wir künftig in Dresden wissen, ob in PanschwitzKuckau ein Leiterfahrzeug zur Verfügung steht. Das ist am Ende, so glaube ich, nicht der entscheidende Punkt. Aber die bessere Datenkoordination ist natürlich ein Punkt, den wir durchaus als notwendig erachten und der sich auch aus der Großen Anfrage ergibt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner im Freistaat sollte sich darauf verlassen können, dass ihr und ihm im Bedarfsfall schnell und zuverlässig geholfen wird – unabhängig vom Wohnort, ob in der Stadt oder auf dem Land. Daher müssen sich Feuerwehren so aufstellen, dass garantiert ist, dass sie im Bedarfsfall zusammen mit dem Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintreffen. Die Qualität des Rettungsdienstes ist zwar nicht Teil dieser Großen Anfrage, aber auch das ist natürlich ein damit zusammenhängendes Problem. Sie muss gestärkt werden, und das bedeutet, dass das Innenministerium die landesweite Qualitätssicherung besser durchsetzt. Dafür braucht es natürlich einen nicht unerheblichen Teil jener Daten, die der Staatsregierung derzeit schlicht nicht vorliegen. Auch das ist eine Erkenntnis der Großen Anfrage, die zudem gezeigt hat, dass es im Bereich des Brandschutzes eben noch Nachholbedarf gibt, gerade was die angesprochenen Informationen angeht. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2023/24 haben wir als Koalition den Grundstein für resiliente Strukturen gelegt. Es ist mir wichtig, das auch noch einmal im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage zu erwähnen. Nun ist es Aufgabe der nächsten Jahre, das vorhandene Potenzial zu nutzen und dabei auch diejenigen stets im Blick zu haben, die sich als Organisation des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes täglich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Ich möchte die Gelegenheit der Großen Anfrage nutzen, allen dort Tätigen meinen ausdrücklichen Dank auszusprechen. Angesichts der Herausforderungen der nächsten Jahre wird sich das Engagement unserer Koalition im Brandschutz, im Rettungsdienst, aber auch im Katastrophenfall nicht auf einzelne Maßnahmen beschränken. Unser Ziel ist vielmehr, beispielsweise auch mit dem neu zu gründenden Institut für Bevölkerungsschutz, demografische und geografische Besonderheiten im Freistaat in den Blick zu nehmen und zu analysieren. Diese sollen es ermöglichen, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in diesem Gebiet in die Praxis zu transferieren. Die Verzahnung von Wissenschaft und Praxis legt das Fundament für ein krisenfesteres Sachsen und ermöglicht eine Fortentwicklung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. Übrigens braucht man auch dafür Daten, und zwar in bestimmten Bereichen mehr Daten als bisher. Gleiches gilt natürlich auch für die regelmäßig angesprochene notwendige Risiko- und Gefahrenanalyse als Grundlage der Brandschutzbedarfsplanung im Freistaat Sachsen. Auch hier sind wir, so glaube ich, dazu aufgerufen, die Gesetzeslage so zu optimieren, dass alle notwendigen Daten am Ende all jenen, die über etwas entscheiden, zur Verfügung stehen. Somit bleibt auf die Große Anfrage zu konstatieren: Wenn wir mehr Sicherheit im Freistaat wollen, dann müssen wir an den Strukturen der Feuerwehr in Sachsen arbeiten, um mit mehr Synergien bei der Beschaffung und Planung, dem besseren Austausch von Informationen und der stärkeren Koordination zwischen Land und Kommunen hier in Sachsens Feuerwehren auf die großen Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. Mehr kann ich am Ende aber aus dieser Großen Anfrage auch nicht ableiten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD Fraktion spricht jetzt Herr Pallas.

Alle Reden von Valentin Lippmann Protokoll ↗