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Hartmut Vorjohann

02.02.2023 Sitzungen 7/66

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir sechs Wochen nach Beschluss des Haushaltes schon wieder über den Haushalt sprechen können. Da bleibt man ein wenig in der Übung. Das Thema der sächsischen Schuldenbremse oder des sächsischen Schuldenverbotes hat meines Erachtens drei wesentliche Aspekte inhaltlicher Art, nämlich erst einmal den Grundsatz: Haushalte sind ohne neue Schulden aufzustellen. Dieser Schuldenverbotssatz ist, glaube ich, sehr elementar, und er darf nicht in Zweifel gestellt werden; denn, wenn Politik anfängt, mithilfe des Kredites den politischen Wettbewerb auszutragen, dann ist das der Beginn der Riesenschwierigkeiten, in die sich parlamentarische Demokratien hineinbegeben. Wir haben in den letzten zehn, 15 Jahren Staatsschuldenkrisen gesehen, die alle ihren Ursprung darin hatten, dass politischer Wettbewerb mithilfe des Kredits ausgetragen wurde. Man konnte also alles Mögliche versprechen und über Kredit bezahlen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sowohl im Grundgesetz – über das kommen wir nicht hinweg – als auch in der Sächsischen Verfassung steht: den politischen Wettbewerb muss man ohne das Instrument des Kredits austragen. Sprich: Die Haushalte sind ohne Kredit aufzustellen. Zweitens. Man braucht Ausnahmekonstellationen. Die eine Ausnahmekonstellation, die wir gesehen haben, war die Notlage. Da hat sich, glaube ich, das, was in der Sächsischen Verfassung steht, bewährt. Mit zwei Dritteln wurde die Notlage festgestellt. Am Gründonnerstag 2020 wurde der Corona-Bewältigungsfonds aufgestellt. 6 Milliarden Euro Kreditvolumen sind dort als Maximum genehmigt worden. Abgeleitet entstand dann immer die Frage: Wie gehen wir mit dem Tilgen dieser Kredite um? Einige Bundesländer haben daraus wirklich Generationenprojekte bis zu 50 Jahren gemacht. Das ist mehr als unangemessen. Die Generation, die dieses Problem jetzt zu schultern hat, muss meines Erachtens auch dafür verantwortlich zeichnen, dass die Schulden, die Anleihen auf die Zukunft, auf das, was unsere Kinder später einmal machen, zurückgezahlt werden. Im Moment hat sich insofern die Acht-Jahres-Konstellation, die in der Sächsischen Verfassung steht, bewährt. Unseren Haushalt für 2023/2024 haben wir immerhin mit den ersten Tilgungsherausforderungen für unsere Kredite aufgestellt, die im Übrigen nicht bei 6 Milliarden Euro lagen, sondern deutlich darunter. Die dritte Frage, die in diesem Zusammenhang spannend ist, lautet: Wie gehen wir mit dem Konjunkturzyklus um? Dafür gibt es noch keinen richtigen Belastungstest, weil der letzte Belastungstest die Corona-Notlage war. Beim Konjunkturzyklus gibt es zwei Mechanismen, die man wählen kann. Man kann den Mechanismus wählen, den zum Beispiel der Bund gewählt hat. Wenn es Anpassungen in der Konjunktur gibt, die nach unten gehen, kann man einen Kredit aufnehmen, um die Kredite im nachfolgenden Aufschwung zu tilgen. Wenn das hart formuliert ist und ohne einfache Mehrheiten wiederum ausgehebelt werden kann, ist das, glaube ich, ein Mechanismus, den man umsetzen kann. Ich glaube aber nicht, dass unser Mechanismus ganz falsch und lebensfremd ist. Man muss bei unserem Mechanismus vorher ein paar Euro auf die Seite legen, damit man den Abschwung zunächst mit eigenem Geld bewältigen kann, um dann in den Kreditmechanismus einsteigen zu können. Es verlangt natürlich haushalterische Disziplin, dass die Haushaltsausgleichsrücklage nicht komplett verwendet wird, um einen normalen Haushalt aufzustellen. Es ist wichtig, dass man diszipliniert ist, um aus der Haushaltsausgleichsrücklage einen ersten Konjunkturabschwung finanzieren zu können, ein erstes Bollwerk zu haben. Interessant ist, dass in Sachsen – Frau Schubert hat es festgestellt – in der letzten Zeit die Haushaltsausgleichsrücklage im Plan immer relativ stark geplündert wird, sie im Ergebnis aber wieder aufgestockt werden kann. Das liegt meines Erachtens nicht daran, dass der Finanzminister Schreckgespenster an die Wand malt. Vielmehr malt er immer die aktuelle Steuerschätzung in den Haushalt hinein und insofern an die Wand. So haben wir es beim letzten Mal auch gemacht. Das liegt vor allen Dingen daran, dass das berühmte Wort, dass die Augen oft größer sind als der Magen, zum Tragen kommt. Sprich: In den Ressorts wird so viel an Ausgabemöglichkeiten hineingepackt, was die Ressorts nicht gestemmt bekommen. Es bleibt Geld übrig, und aus diesen übrig bleibenden Geldern wird die Haushaltsausgleichsrücklage regelmäßig gefüllt. Besser und ehrlicher wäre es, wenn diese Haushaltspositionen im Haushaltsplan gar nicht aufgestockt würden, mit der Folge, dass man die Haushaltsausgleichsrücklage nicht so plündern müsste. Mehr Bescheidenheit in der Haushaltsplanung würde dazu führen, die Haushaltausgleichsrücklage zu stabilisieren und damit die Sächsische Verfassung, wie sie derzeit existent ist, zu leben. Das sind die drei inhaltlichen Punkte, die ich anmerken wollte. Verfahrensfragen, ob Sie Arbeitsgruppen, Stuhlkreise oder sonst was machen, das geht mich nichts an. Das ist Aufgabe des Parlaments. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt bitte ich die Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt, um das Schlusswort.

Protokoll ↗